Die Vergabestelle beabsichtigt die Architektenleistungen der Leistungsbilder für Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI i. V. m. Anlage 10) sowie Freianlagen (§ 39 HOAI i. V. m. Anlage 11) für das Bauvorhaben „Umbau eines noch abschließend zu bestimmenden Teils des vorhandenen Gebäudes in eine Kindertagesstätte einschließlich Außenanlagen (1. Bauabschnitt) sowie Umbau der restlichen Flächen des Gebäudes zu einem Zweck der im Rahmen der Planungsleistungen noch bestimmt wird (2. Bauabschnitt) in der Maria-Kundenreich-Straße 2 in Bitburg“ stufenweise zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle beabsichtigt die Architektenleistungen der Leistungsbilder für Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI i. V. m. Anlage 10) sowie Freianlagen (§ 39 HOAI i. V. m. Anlage 11) für das Bauvorhaben „Umbau eines noch abschließend zu bestimmenden Teils des vorhandenen Gebäudes in eine Kindertagesstätte einschließlich Außenanlagen (1. Bauabschnitt) sowie Umbau der restlichen Flächen des Gebäudes zu einem Zweck der im Rahmen der Planungsleistungen noch bestimmt wird (2. Bauabschnitt) in der Maria-Kundenreich-Straße 2 in Bitburg“ stufenweise zu beauftragen.
Die Vergabestelle beabsichtigt die Architektenleistungen der Leistungsbilder für Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI i. V. m. Anlage 10) sowie Freianlagen (§ 39 HOAI i. V. m. Anlage 11) für das Bauvorhaben „Umbau eines noch abschließend zu bestimmenden Teils des vorhandenen Gebäudes in eine Kindertagesstätte einschließlich Außenanlagen (1. Bauabschnitt) sowie Umbau der restlichen Flächen des Gebäudes zu einem Zweck der im Rahmen der Planungsleistungen noch bestimmt wird (2. Bauabschnitt) in der Maria-Kundenreich-Straße 2 in Bitburg“ stufenweise zu beauftragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Eifelkreis Bitburg-Prüm
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bitburg, vertreten durch Herrn Bürgermeister Joachim Kandels
Postanschrift: Rathausplatz 3-4
Postleitzahl: 54634
Postort: Bitburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bitburg.de🌏
E-Mail: steffes.b@stadt.bitburg.de📧
Telefon: +49 65616001300📞
URL der Dokumente: http://www.bitburg.de/Ausschreibungen🌏
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download auf der folgenden Homepage: http://www.bitburg.de/Ausschreibungen. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Rückfragen von Bewerbern werden nur per E-Mail oder per Telefax bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle entgegen genommen und von der Vergabestelle per E-Mail oder per Telefax beantwortet. Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 17.10.2017 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.3) Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage der Vergabestelle, siehe Ziffer VI.3.1), geführt. Bewerber haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.4) Die Kosten für Bewerbung/Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.5) Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „Teilnahmeantrag für Architektenleistungen für den Umbau eines noch zu bestimmenden Teils des vorhandenen Gebäudes in eine Kindertagesstätte einschließlich Außenanlagen (1. Bauabschnitt) sowie Umbau der restlichen Flächen des Gebäudes zu einem Zweck der im Rahmen der Planungsleistungen noch bestimmt wird (2. Bauabschnitt) in der Maria-Kundenreich-Straße 2 in Bitburg, erst am 23.10.2017 öffnen!“ tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle.
VI.3.6) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download auf der folgenden Homepage: http://www.bitburg.de/Ausschreibungen. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Rückfragen von Bewerbern werden nur per E-Mail oder per Telefax bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle entgegen genommen und von der Vergabestelle per E-Mail oder per Telefax beantwortet. Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 17.10.2017 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.3) Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage der Vergabestelle, siehe Ziffer VI.3.1), geführt. Bewerber haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.4) Die Kosten für Bewerbung/Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.5) Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „Teilnahmeantrag für Architektenleistungen für den Umbau eines noch zu bestimmenden Teils des vorhandenen Gebäudes in eine Kindertagesstätte einschließlich Außenanlagen (1. Bauabschnitt) sowie Umbau der restlichen Flächen des Gebäudes zu einem Zweck der im Rahmen der Planungsleistungen noch bestimmt wird (2. Bauabschnitt) in der Maria-Kundenreich-Straße 2 in Bitburg, erst am 23.10.2017 öffnen!“ tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle.
VI.3.6) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Bauabschnitt:
Das umzubauende Gebäude wurde im Jahr 1937 errichtet und im Jahr 1998 generalsaniert. Das Gebäude ist dreigeschossig. Die Grundfläche je Geschoss beträgt rund 1 510 m
Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss des Hauses „Maria-Kundenreich-Straße 2“ soll die Einrichtung einer mindestens 9-gruppigen Kita mit den erforderlichen Gruppen- und Nebenräumen, sowie den dazugehörigen Ruheräumen, Sanitärbereichen und ggfs. Wickel- und Pflegeräumen für Kleinkinder vorgesehen werden. Wenn möglich sollten Erweiterungsflächen für zusätzliche Gruppen auf diesen Ebenen vorgesehen werden.
Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss des Hauses „Maria-Kundenreich-Straße 2“ soll die Einrichtung einer mindestens 9-gruppigen Kita mit den erforderlichen Gruppen- und Nebenräumen, sowie den dazugehörigen Ruheräumen, Sanitärbereichen und ggfs. Wickel- und Pflegeräumen für Kleinkinder vorgesehen werden. Wenn möglich sollten Erweiterungsflächen für zusätzliche Gruppen auf diesen Ebenen vorgesehen werden.
Neben den reinen Gruppenräumen sollen u. a. Mehrzweckräume mit Geräteraum, Personalraum und Büroleitung, Abstellräume für die Gruppen, Elternbereiche, Garderoben, Personaltoiletten für Damen und Herren sowie Behinderten-WC, Teeküchen, Wirtschafts- und Putzraum, Müllraum im Kellergeschoss und Abstellräume für Kinderwagen (sowohl eigene als auch Elternkinderwagen) geplant werden. Zusätzlich erforderlich ist eine Industriekochküche mit Vorrats- und Lagerräumen.
Neben den reinen Gruppenräumen sollen u. a. Mehrzweckräume mit Geräteraum, Personalraum und Büroleitung, Abstellräume für die Gruppen, Elternbereiche, Garderoben, Personaltoiletten für Damen und Herren sowie Behinderten-WC, Teeküchen, Wirtschafts- und Putzraum, Müllraum im Kellergeschoss und Abstellräume für Kinderwagen (sowohl eigene als auch Elternkinderwagen) geplant werden. Zusätzlich erforderlich ist eine Industriekochküche mit Vorrats- und Lagerräumen.
Das vorhandene Außengelände ist als Kinderspielplatz zu überplanen und mit den entsprechenden Spielgeräten für Kinder im Alter unter 3 Jahren und von 3 bis 6 Jahren auszustatten.
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wird die 9-gruppige Kita für insgesamt ca. 130 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren vorgesehen. Die Gruppen müssen so hergestellt und eingerichtet werden, dass bei einer Umstrukturierung der Gruppen auch eine
größere Anzahl von Kindern in den Gruppen untergebracht werden können.
2. Bauabschnitt:
Der Umbau der restlichen Flächen des Gebäudes und der entsprechende Zweck wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bitburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags:
— Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
— Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB.
5. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.12.2013.
5. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.12.2013.
6. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 5. nachweisen.
6. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 5. nachweisen.
7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. bis 6. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. bis 6. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
8. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1. bis 7. geforderten Nachweise vorzulegen.
9. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
9. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
— „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
10. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache zugelassen. Im Übrigen ist eine Übersetzung vorzulegen.
11. Die Bewerbungsunterlagen sind 2-fach – einmal als Ausdruck unterschrieben und einmal in digitaler Form vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufs- oder Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 000 000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 000 000,00 EUR je Schadensfall.
2. Jahresnettoumsatzerlöse des Unternehmens im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2016 einschließlich des Jahresnettoumsatzes für die Architektenleistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3.1. Referenzprojekt 1:
Abgeschlossene Architektenleistungen nach dem 1.1.2010 bezüglich Neubau oder Erweiterungsbau oder Umbau eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Hierzu sind die nachfolgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bezeichnung des Projekts;
— Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
— Angabe der Brutto-Grundfläche;
— Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen,
— Nachweis der Eigenschaft des öffentlichen Auftraggebers.
3.2. Referenzprojekt 2:
Abgeschlossene Architektenleistungen nach dem 1.1.2010 bezüglich Neubau oder Erweiterungsbau oder Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes. Zulässig sind Wohn-, Verwaltungs-, Büro-, Schul-, Hochschulgebäudes, einer Kindertagesstätte, eines Kinderhorts oder einer Kinderkrippe. Das vorgelegte Referenzprojekt 2 darf nicht identisch mit dem in Referenzprojekt 1 genannten Objekt sein. Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
Abgeschlossene Architektenleistungen nach dem 1.1.2010 bezüglich Neubau oder Erweiterungsbau oder Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes. Zulässig sind Wohn-, Verwaltungs-, Büro-, Schul-, Hochschulgebäudes, einer Kindertagesstätte, eines Kinderhorts oder einer Kinderkrippe. Das vorgelegte Referenzprojekt 2 darf nicht identisch mit dem in Referenzprojekt 1 genannten Objekt sein. Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
— Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
3.3. Referenzprojekt 3:
Abgeschlossene Architektenleistungen nach dem 1.1.2010 bezüglich Neubau oder Erweiterungsbau oder Umbau einer Kindertagesstätte. Das vorgelegte Referenzprojekt 3 darf nicht identisch mit den in Referenzprojekt 1 und 2 genannten Objekten sein. Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
Abgeschlossene Architektenleistungen nach dem 1.1.2010 bezüglich Neubau oder Erweiterungsbau oder Umbau einer Kindertagesstätte. Das vorgelegte Referenzprojekt 3 darf nicht identisch mit den in Referenzprojekt 1 und 2 genannten Objekten sein. Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
— Anzahl der Gruppen;
3.4. Referenzliste:
Anzahl der bereits betreuten Bauprojekte mit abgeschlossenen Leistungen (mindestens 2 Leistungsphasen, davon jedoch mindestens eine aus den Leistungsphasen 3 – 8 des § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. zu § 34 Abs. 4 HOAI) (Abschluss nach dem 1.1.2010). Hiervon sind die Referenzprojekte 1, 2 und 3 ausgenommen. Zu jedem vorgelegten Bauprojekt sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
Anzahl der bereits betreuten Bauprojekte mit abgeschlossenen Leistungen (mindestens 2 Leistungsphasen, davon jedoch mindestens eine aus den Leistungsphasen 3 – 8 des § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. zu § 34 Abs. 4 HOAI) (Abschluss nach dem 1.1.2010). Hiervon sind die Referenzprojekte 1, 2 und 3 ausgenommen. Zu jedem vorgelegten Bauprojekt sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
— Baukosten (KG 300 + KG 400);
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme zugelassen sind alle in den Mitgliedstaaten des EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VGV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Juristische Personen sind ebenfalls zugelassen, wenn sie für die Durchführung des Auftrages einen verantwortlichen Berufsangehörigen im Sinne des § 75 Abs. 1 VGV oder Abs. 2 VGV benennen. Die Bewerber haben den Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VGV oder nach EU- Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S.18), zuletzt geändert durch die EU- Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.12.2013, zu erbringen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zur Teilnahme zugelassen sind alle in den Mitgliedstaaten des EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VGV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Juristische Personen sind ebenfalls zugelassen, wenn sie für die Durchführung des Auftrages einen verantwortlichen Berufsangehörigen im Sinne des § 75 Abs. 1 VGV oder Abs. 2 VGV benennen. Die Bewerber haben den Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VGV oder nach EU- Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S.18), zuletzt geändert durch die EU- Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.12.2013, zu erbringen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Jahresnettoumsatzerlöse im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2016:
— Über 1 000 000 EUR – Punktzahl 10;
— Über 700 000 EUR bis einschließlich 1 000 000 EUR – Punktzahl 8;
— Über 500 000 EUR bis einschließlich 700 000 EUR – Punktzahl 6;
— Von 300 000 EUR bis einschließlich 500 000 EUR – Punktzahl 2;
— Unter 300 000 EUR.
2. Referenzprojekt 1:
2.1. Art des Gebäudebaus:
— Umbau im Bestand oder Erweiterungsbau mit Umbau im Bestand – Punktzahl 10;
— Neubau – Punktzahl 6;
— Reiner Erweiterungsbau ohne Umbau im Bestand – Punktzahl 2.
2.2. Brutto-Grundfläche (BGF):
Die BGF ist gemäß Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie-SW-RL) vom 5. September 2012 die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks.
Die Höhe der Bruttogrundfläche wird wie folgt in Punkte umgerechnet:
Wenn die Bruttogrundfläche des vorgelegten Referenzprojektes 2 500 m
Formel: y = 10 – (10 / (x3 – x1)) * (x2-x1)
x1 = 2 500 m
x2 = angegebene Bruttogrundfläche
x3 = <1 000 m
y = erreichte Punkte
2.3. Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. zu § 34 Abs. 4 HOAI:
— 8 Leistungsphasen – Punktzahl 10;
— 7 Leistungsphasen – Punktzahl 8;
— 6 Leistungsphasen – Punktzahl 6;
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— 5 Leistungsphasen – Punktzahl 4;
— 4 Leistungsphasen – Punktzahl 2;
— < 4 Leistungsphasen – Punktzahl 0.
Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen gewertet.
3. Referenzprojekt 2:
3.1. Art des Gebäudebaus:
— Umbau im Bestand oder kombiniert Umbau/Erweiterungsbau im Bestand – Punktzahl 10;
3.2. Brutto-Grundfläche (BGF):
3.3. Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. zu § 34 Abs. 4 HOAI:
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4. Referenzprojekt 3:
4.1. Anzahl der Gruppen:
— 6-gruppige Kita oder größer – Punktzahl 10;
— 4-gruppige bis einschließlich 5-gruppige Kita – Punktzahl 6;
— 2-gruppige bis einschließlich 3-gruppige Kita – Punktzahl 2;
— Weniger als 2-gruppige Kita – Punktzahl 0.
4.2. Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. zu § 34 Abs. 4 HOAI:
5. Referenzliste:
— 5 oder mehr Referenzprojekte – Punktzahl 10;
— 3 bis 4 Referenzprojekte – Punktzahl 6;
— 1 bis 2 Referenzprojekte – Punktzahl 2;
— Kein Referenzprojekt – Punktzahl 0.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download auf der folgenden Homepage: http://www.bitburg.de/Ausschreibungen. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Rückfragen von Bewerbern werden nur per E-Mail oder per Telefax bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle entgegen genommen und von der Vergabestelle per E-Mail oder per Telefax beantwortet. Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 17.10.2017 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.2) Rückfragen von Bewerbern werden nur per E-Mail oder per Telefax bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle entgegen genommen und von der Vergabestelle per E-Mail oder per Telefax beantwortet. Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 17.10.2017 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.3) Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage der Vergabestelle, siehe Ziffer VI.3.1), geführt. Bewerber haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.4) Die Kosten für Bewerbung/Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.5) Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „Teilnahmeantrag für Architektenleistungen für den Umbau eines noch zu bestimmenden Teils des vorhandenen Gebäudes in eine Kindertagesstätte einschließlich Außenanlagen (1. Bauabschnitt) sowie Umbau der restlichen Flächen des Gebäudes zu einem Zweck der im Rahmen der Planungsleistungen noch bestimmt wird (2. Bauabschnitt) in der Maria-Kundenreich-Straße 2 in Bitburg, erst am 23.10.2017 öffnen!“ tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle.
VI.3.5) Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „Teilnahmeantrag für Architektenleistungen für den Umbau eines noch zu bestimmenden Teils des vorhandenen Gebäudes in eine Kindertagesstätte einschließlich Außenanlagen (1. Bauabschnitt) sowie Umbau der restlichen Flächen des Gebäudes zu einem Zweck der im Rahmen der Planungsleistungen noch bestimmt wird (2. Bauabschnitt) in der Maria-Kundenreich-Straße 2 in Bitburg, erst am 23.10.2017 öffnen!“ tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle.
VI.3.6) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 185-379077 (2017-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 283893.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wird die 9-gruppige Kita für insgesamt ca. 130 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren vorgesehen. Die Gruppen müssen so hergestellt und eingerichtet werden, dass bei einer Umstrukturierung der Gruppen auch eine größere Anzahl von Kindern in den Gruppen untergebracht werden können.
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wird die 9-gruppige Kita für insgesamt ca. 130 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren vorgesehen. Die Gruppen müssen so hergestellt und eingerichtet werden, dass bei einer Umstrukturierung der Gruppen auch eine größere Anzahl von Kindern in den Gruppen untergebracht werden können.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bitburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2018/S 046-101555 (2018-03-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Gesamtwert des Auftrags: 283893.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bitburg
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI i. V. m. Anlage 10) sowie Freianlagen (§ 39 HOAI i. V. m. Anlage 11)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54634 Bitburg
Auftragsvergabe
Name: Architektengruppe Weber & Partner
Postort: Bitburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Eifelkreis Bitburg-Prüm
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 283893.45 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Bitburg, Herr Steffes, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg
Internetadresse: www.bitburg.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemachtwird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemachtwird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.