Die Kindertagesstätte St. Michael soll durch Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen dem heutigen Bedarf angepasst werden. Hierzu gehört der Umbau des zweistöckigen Bestandsgebäudes, welcher durch Abbruch- und Neubau verschiedener Bereich eine bedarfsgerechte Raumaufteilung auf einer Fläche von etwa 615 m schaffen soll. Die zukünftige Nutzung beinhaltet Gruppenräume der Kinder, Schlaf-, Wickel- und Waschräume sowie Förderräume und Materiallager. Darüber hinaus soll ein einstöckiger Erweiterungsbau im Osten des Bestandes realisiert werden. Auf einer Fläche von ca. 287 m sollen eine Küche und ein großer Mehrzweckraum sowie Räumlichkeiten für das Kindergartenpersonal (Büro, Personalraum, Umkleide etc.) entstehen. Verbunden werden die beiden Gebäude durch ein ca. 5,6 m x 6,2 m großes Verbindungsbauwerk. Im Zuge des Umbaus sollen so die Kapazitäten für 3 Kindergartengruppen à 25 Kindern und 2 Krippengruppen à 11 Kindern geschaffen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Kath. Kirchengemeinde St. Johann, Saarbrücken, vertreten durch die Bauverantwortliche Frau Karin König, Rendantur Saarbrücken”
Postanschrift: Kossmannstraße 31
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Karin König
Telefon: +49 6819473636📞
E-Mail: karin.koenig@bgv-trier.de📧
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
URL: http://www.pfarrei-st-johann.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte St. Michael
20160275-1 St. Michael
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kindertagesstätte St. Michael soll durch Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen dem heutigen Bedarf angepasst werden. Hierzu gehört der Umbau des...”
Kurze Beschreibung
Die Kindertagesstätte St. Michael soll durch Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen dem heutigen Bedarf angepasst werden. Hierzu gehört der Umbau des zweistöckigen Bestandsgebäudes, welcher durch Abbruch- und Neubau verschiedener Bereich eine bedarfsgerechte Raumaufteilung auf einer Fläche von etwa 615 m schaffen soll. Die zukünftige Nutzung beinhaltet Gruppenräume der Kinder, Schlaf-, Wickel- und Waschräume sowie Förderräume und Materiallager. Darüber hinaus soll ein einstöckiger Erweiterungsbau im Osten des Bestandes realisiert werden. Auf einer Fläche von ca. 287 m sollen eine Küche und ein großer Mehrzweckraum sowie Räumlichkeiten für das Kindergartenpersonal (Büro, Personalraum, Umkleide etc.) entstehen. Verbunden werden die beiden Gebäude durch ein ca. 5,6 m x 6,2 m großes Verbindungsbauwerk. Im Zuge des Umbaus sollen so die Kapazitäten für 3 Kindergartengruppen à 25 Kindern und 2 Krippengruppen à 11 Kindern geschaffen werden.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 198227.25
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 218683.75
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kindertagesstätte St. Michael
Schumannstraße 27
66111 Saarbrücken
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistung maßgeblich bestehend aus
— Objektplanung (§34 HOAI): LPh 3 in Teilleistungen (ca. 50 %), LPh 4 – 9 vollumfänglich,
— Freianlagen (§39...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistung maßgeblich bestehend aus
— Objektplanung (§34 HOAI): LPh 3 in Teilleistungen (ca. 50 %), LPh 4 – 9 vollumfänglich,
— Freianlagen (§39 HOAI): LPh 1 – 9 vollumfänglich.
Es ist eine Überprüfung und ggf. Überarbeitung der bereits erfolgten Entwurfs- und Genehmigungsplanung durchzuführen. Die betreffenden Unterlagen werden in der Anlage 2 zur Verfügung gestellt.
Kostenschätzung (netto)
— KG 200: 33 118 EUR,
— KG 300: 1 144 509 EUR,
— KG 400: 323 853 EUR,
— KG 500: 152 371 EUR,
— KG 600: 76 700 EUR.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 220-457301
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte St. Michael
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: INCOPA Plan GmbH
Postanschrift: Am Homburg 3
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6813891-60📞
E-Mail: kontakt@incopa.com📧
Fax: +49 681389168-0 📠
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
URL: www.incopa.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Frank Zoller, Büro für Landschaftsarchitektur
Postanschrift: Gennweiler Straße 2
Postort: Illingen
Postleitzahl: 66557
Telefon: +49 682594166-30📞
E-Mail: info@zoller-plan.de📧
Fax: +49 6825941663-1 📠 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 198227.25
Höchstes Angebot: 218683.75
“Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt...”
Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt zu beachten:
1) Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor;
2) Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht;
3) Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern;
4) Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt;
5) Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) maximal 4 Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als 4 eingereichten Referenzen werden nur die 4 markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden 4 Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten 4 Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen;
6) Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht;
7)Der für die Versendung des Teilnahmeantrages verwendete Umschlag ist mit „Bitte nicht öffnen! – VgV – Bistum Trier – KiTa St. Michael“ zu beschriften.
8) Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Schieds- und Schlichtungsstelle der saarländischen Bauwirtschaft
Postanschrift: Kohlweg 18
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681389250📞
E-Mail: c.ullrich@bau-saar.de📧
Fax: +49 6813892520 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung eines Nachprüfungsverfahren wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 160 GWB hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung eines Nachprüfungsverfahren wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 160 GWB hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag insbesondere unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammer@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
URL: http://www.saarland.de/3339.htm🌏
Quelle: OJS 2018/S 245-561595 (2018-12-18)