Die Kindertagesstätte St. Michael soll durch Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen dem heutigen Bedarf angepasst werden. Hierzu gehört der Umbau des zweistöckigen Bestandsgebäudes, welcher durch Abbruch- und Neubau verschiedener Bereich eine bedarfsgerechte Raumaufteilung auf einer Fläche von etwa 615 m schaffen soll. Die zukünftige Nutzung beinhaltet Gruppenräume der Kinder, Schlaf-, Wickel- und Waschräume sowie Förderräume und Materiallager. Darüber hinaus soll ein einstöckiger Erweiterungsbau im Osten des Bestandes realisiert werden. Auf einer Fläche von ca. 287 m sollen eine Küche und ein großer Mehrzweckraum sowie Räumlichkeiten für das Kindergartenpersonal (Büro, Personalraum, Umkleide etc.) entstehen. Verbunden werden die beiden Gebäude durch ein ca. 5,6 m x 6,2 m großes Verbindungsbauwerk. Im Zuge des Umbaus sollen so die Kapazitäten für 3 Kindergartengruppen à 25 Kindern und 2 Krippengruppen à 11 Kindern geschaffen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 20160275-1 St. Michael
Kurze Beschreibung:
Die Kindertagesstätte St. Michael soll durch Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen dem heutigen Bedarf angepasst werden. Hierzu gehört der Umbau des zweistöckigen Bestandsgebäudes, welcher durch Abbruch- und Neubau verschiedener Bereich eine bedarfsgerechte Raumaufteilung auf einer Fläche von etwa 615 m
Die Kindertagesstätte St. Michael soll durch Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen dem heutigen Bedarf angepasst werden. Hierzu gehört der Umbau des zweistöckigen Bestandsgebäudes, welcher durch Abbruch- und Neubau verschiedener Bereich eine bedarfsgerechte Raumaufteilung auf einer Fläche von etwa 615 m
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kath. Kirchengemeinde St. Johann, Saarbrücken, vertreten durch die Bauverantwortliche Frau Karin König, Rendantur Saarbrücken
Postanschrift: Kossmannstraße 31
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.pfarrei-st-johann.de🌏
E-Mail: karin.koenig@bgv-trier.de📧
Telefon: +49 6819473636📞
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3966-426🌏
Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt zu beachten:
1.- Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z.B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
2.- Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht.
3.- Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern.
4.- Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt.
5.- Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) maximal vier Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als vier eingereichten Referenzen werden nur die vier markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden vier Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten vier Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen.
6.- Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht.
7.- Der für die Versendung des Teilnahmeantrages verwendete Umschlag ist mit „Bitte nicht öffnen! – VgV – Bistum Trier – KiTa St. Michael“ zu beschriften.
8.- Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt zu beachten:
1.- Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z.B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
2.- Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht.
3.- Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern.
4.- Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt.
5.- Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) maximal vier Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als vier eingereichten Referenzen werden nur die vier markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden vier Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten vier Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen.
6.- Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht.
7.- Der für die Versendung des Teilnahmeantrages verwendete Umschlag ist mit „Bitte nicht öffnen! – VgV – Bistum Trier – KiTa St. Michael“ zu beschriften.
8.- Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
Es ist eine Überprüfung und ggf. Überarbeitung der bereits erfolgten Entwurfs- und Genehmigungsplanung durchzuführen. Die betreffenden Unterlagen werden in der Anlage 2 zur Verfügung gestellt.
Kostenschätzung (netto)
KG 200: 33 118,00 EUR
KG 300: 1 144.509,00 EUR
KG 400: 323 853,00 EUR
KG 500: 152 371,00 EUR
KG 600: 76 700,00 EUR.
Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine durch äußere Umstände verursachte Verzögerung im Planungsablauf oder in der Bauabwicklung kann zur Verlängerung des Auftrages des AN führen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kindertagesstätte St. Michael,
Schumannstraße 27,
66111 Saarbrücken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind die Eignungsnachweise entsprechend der Abschnitte A – F des Teilnahmeantrgs zu erbringen; die Vorlage dieser Eigenerklärung ist zunächst ausreichend.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind die Eignugnsnachweise entsprechend der Abschnitte A – F des Teilnahmeantrgs zu erbringen; die Vorlage dieser Eigenerklärung ist zunächst ausreichend.
Vorzulegen ist der Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens (gem. § 45 Abs. 4.4 VgV) aus den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren.
Weiter ist der Umsatz bezüglich der Objektplanung und Freianlagenplanung aus den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren für alle Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in der Anlage 1 – II.2.9 Beschränkung der Zahl der Bewerber beschrieben.
Mindeststandards:
Es folgen die Mindestanforderungen für die Wertungskriterien „Jahresumsatz“ (gem. §45 Abs. 1 Nr. 1 VgV):
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung dahingehend abzugeben, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (gem. §45 Abs. 1 VgV) in Höhe 2,5 Mio. EUR jeweils für Personen und sonstige Schäden vorgelegt wird.
Vorzulegen ist der Mindestgesamtumsatz des Unternehmens in Höhe von 250.000 EUR [netto] durchschnittlich pro Jahr (gem. § 45 Abs. 4.4 VgV). Es werden die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bewertet.
Die Mindest- und Wertungskriterien bzgl. der Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in der Anlage 1 – II.2.9 Beschränkung der Zahl der Bewerber beschrieben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind die Eignungsnachweise entsprechend der Abschnitte A-F des Teilnahmeantrages zu erbringen; die Vorlage in Form dieser Eigenerklärung ist zunächst ausreichend.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Anlage 1 – II.2.9 Beschränkung der Zahl der Bewerber beschrieben.
Mindeststandards:
Es folgen die Mindestanforderungen für die Wertungskriterien „Personal“ und „Referenzen“ (gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 und 8 VgV):
Personal
— keine Mindestanforderung-
Referenzprojekte
Es sind mindestens drei wertbare Referenzprojekte einzureichen und maximal vier Referenzen können in der Bewertung berücksichtigt werden.
Ein Referenzprojekt gilt als wertbar, sobald mindestens drei aufeinanderfolgende Leistungsphasen der Objektplanung (gem. §34 HOAI) oder der Freianlagenplanung (gem. §39 HOAI) in den maximal letzten fünf Jahren erbracht wurden (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Folgenden Planungsleistungen müssen unter den eingereichten Referenzen mindestens mit einem Referenzprojekt nachgewiesen werden:
Ein Referenzprojekt gilt als wertbar, sobald mindestens drei aufeinanderfolgende Leistungsphasen der Objektplanung (gem. §34 HOAI) oder der Freianlagenplanung (gem. §39 HOAI) in den maximal letzten fünf Jahren erbracht wurden (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Folgenden Planungsleistungen müssen unter den eingereichten Referenzen mindestens mit einem Referenzprojekt nachgewiesen werden:
— Objektplanung (Lph 3-9) für eine Kindertagesstätte (§ 34 HOAI) mit Baukosten (KG 300, 400 und 600 gem. DIN 276 [netto]) über 950 000 EUR.
— Freianlagenplanung (Lph 1-9) (§ 39 HOAI) für eine Kindertagesstätte (§ 34 HOAI) mit Baukosten (KG 200 und 500 gem. DIN 276 [netto]) über 110 000 EUR.
Die Mindest- und Wertungskriterien bzgl. der Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Anlage 1 – II.2.9 Beschränkung der Zahl der Bewerber beschrieben.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und/oder juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften derer, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen. Zwingende Vorgabe für die Teilnahme ist eine gültige Bauvorlageberechtigung gem. §66 LBO im Bundesland Saarland oder vgl. für andere Bundesländer. Für ausländische Bewerber ist die Anerkennung gem. Artikel 46 ff. der Richtlinie 2005/36 EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) zu erfüllen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und/oder juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften derer, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen. Zwingende Vorgabe für die Teilnahme ist eine gültige Bauvorlageberechtigung gem. §66 LBO im Bundesland Saarland oder vgl. für andere Bundesländer. Für ausländische Bewerber ist die Anerkennung gem. Artikel 46 ff. der Richtlinie 2005/36 EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) zu erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Das Saarländisches Tariftreuegesetz ist einzuhalten.
2. Als Geschäftssprache wird für dieses Projekt Deutsch (in Wort und Schrift) vorausgesetzt.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Inhalt ist dem Anhang „Anlage 1 – II.2.9 Beschränkung der Zahl der Bewerber, Wertungskriterien“ zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-01 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bietergespräche
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium: Preis (Honorarangebot)
Gewichtung der Kosten: 30
Kostenkriterium: Preis (Stundensätze)
Gewichtung der Kosten: 5
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Frau Karin König
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3966-426🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bischöfliches Generalvikariat Trier, ZB 2.5 – Bauabteilung z.Hd. Frau Sarah Engel
Postanschrift: Mustorstraße 2
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Kontaktperson: Frau Sarah Engel
Telefon: +49 6517105699📞
E-Mail: sarah.engel@bgv-trier.de📧
Fax: +49 6517105516 📠
Land: Trier, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.bistum-trier.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt zu beachten:
1.- Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z.B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
1.- Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z.B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
2.- Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht.
2.- Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht.
3.- Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern.
3.- Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern.
4.- Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt.
5.- Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) maximal vier Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als vier eingereichten Referenzen werden nur die vier markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden vier Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten vier Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen.
5.- Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) maximal vier Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als vier eingereichten Referenzen werden nur die vier markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden vier Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten vier Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen.
6.- Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht.
6.- Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht.
7.- Der für die Versendung des Teilnahmeantrages verwendete Umschlag ist mit „Bitte nicht öffnen! – VgV – Bistum Trier – KiTa St. Michael“ zu beschriften.
8.- Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
8.- Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammer@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
Internetadresse: http://www.saarland.de/3339.htm🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung eines Nachprüfungsverfahren wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 160 GWB hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag insbesondere unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Schieds- und Schlichtungsstelle der Saarländischen Bauwirtschaft
Postanschrift: Kohlweg 18
Postleitzahl: 66123
Telefon: +49 681389250📞
E-Mail: c.ullrich@bau-saar.de📧
Fax: +49 6813892520 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Quelle: OJS 2017/S 220-457301 (2017-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt zu beachten:
1) Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor;
2) Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht;
3) Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern;
4) Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt;
5) Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) maximal 4 Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als 4 eingereichten Referenzen werden nur die 4 markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden 4 Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten 4 Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen;
6) Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht;
7)Der für die Versendung des Teilnahmeantrages verwendete Umschlag ist mit „Bitte nicht öffnen! – VgV – Bistum Trier – KiTa St. Michael“ zu beschriften.
8) Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt zu beachten:
1) Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor;
2) Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht;
3) Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern;
4) Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt;
5) Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) maximal 4 Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als 4 eingereichten Referenzen werden nur die 4 markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden 4 Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten 4 Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen;
6) Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht;
7)Der für die Versendung des Teilnahmeantrages verwendete Umschlag ist mit „Bitte nicht öffnen! – VgV – Bistum Trier – KiTa St. Michael“ zu beschriften.
8) Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-21 📅
Name: INCOPA Plan GmbH
Postanschrift: Am Homburg 3
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6813891-60📞
E-Mail: kontakt@incopa.com📧
Land: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Internetadresse: www.incopa.com🌏
Name: Frank Zoller, Büro für Landschaftsarchitektur
Postanschrift: Gennweiler Straße 2
Postort: Illingen
Postleitzahl: 66557
Telefon: +49 682594166-30📞
E-Mail: info@zoller-plan.de📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor;
1) Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor;
2) Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht;
2) Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht;
3) Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern;
3) Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern;
4) Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt;
5) Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) maximal 4 Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als 4 eingereichten Referenzen werden nur die 4 markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden 4 Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten 4 Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen;
5) Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) maximal 4 Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als 4 eingereichten Referenzen werden nur die 4 markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden 4 Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten 4 Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen;
6) Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht;
6) Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht;
7)Der für die Versendung des Teilnahmeantrages verwendete Umschlag ist mit „Bitte nicht öffnen! – VgV – Bistum Trier – KiTa St. Michael“ zu beschriften.
8) Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
8) Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Schieds- und Schlichtungsstelle der saarländischen Bauwirtschaft
Quelle: OJS 2018/S 245-561595 (2018-12-18)