Die Stadt Erlangen plant den Umbau und die Sanierung der Kindertageseinrichtung an der Sandbergstr. 6, im Stadtteil Erlangen-Bruck, sowie eine Interimsmaßnahme als Ersatzquartier an noch nicht endgültig geklärtem Standort. Das Bestandsgebäude stammt aus den 70er Jahren und soll umgebaut und saniert werden, um das geänderte Raumprogramm zukunftsfähig zu organisieren, den Brandschutz, die Abdichtung, Haustechnik und den Wärmeschutz, sowie die Barrierefreiheit den heutigen Anforderungen anzupassen. Hierzu soll eine Kiga-Gruppe vom EG ins UG verlagert werden, zusätzliche Quergiebel im DG errichtet, ein Aufzug eingebaut und das Gebäude technisch und energetisch saniert werden, um die derzeitigen Mängel zu beheben. Während der Baumaßnahmen, werden die Nutzer in einer Container-Interimsmaßnahme untergebracht. Auch dessen Planung und Umsetzung ist Bestandteil des Verfahrens. Das Projekt soll nach FAG gefördert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Erlangen plant den Umbau und die Sanierung der Kindertageseinrichtung an der Sandbergstr. 6, im Stadtteil Erlangen-Bruck, sowie eine Interimsmaßnahme als Ersatzquartier an noch nicht endgültig geklärtem Standort.
Das Bestandsgebäude stammt aus den 70er Jahren und soll umgebaut und saniert werden, um das geänderte Raumprogramm zukunftsfähig zu organisieren, den Brandschutz, die Abdichtung, Haustechnik und den Wärmeschutz, sowie die Barrierefreiheit den heutigen Anforderungen anzupassen.
Hierzu soll eine Kiga-Gruppe vom EG ins UG verlagert werden, zusätzliche Quergiebel im DG errichtet, ein Aufzug eingebaut und das Gebäude technisch und energetisch saniert werden, um die derzeitigen Mängel zu beheben.
Während der Baumaßnahmen, werden die Nutzer in einer Container-Interimsmaßnahme untergebracht. Auch dessen Planung und Umsetzung ist Bestandteil des Verfahrens.
Das Projekt soll nach FAG gefördert werden.
Die Stadt Erlangen plant den Umbau und die Sanierung der Kindertageseinrichtung an der Sandbergstr. 6, im Stadtteil Erlangen-Bruck, sowie eine Interimsmaßnahme als Ersatzquartier an noch nicht endgültig geklärtem Standort.
Das Bestandsgebäude stammt aus den 70er Jahren und soll umgebaut und saniert werden, um das geänderte Raumprogramm zukunftsfähig zu organisieren, den Brandschutz, die Abdichtung, Haustechnik und den Wärmeschutz, sowie die Barrierefreiheit den heutigen Anforderungen anzupassen.
Hierzu soll eine Kiga-Gruppe vom EG ins UG verlagert werden, zusätzliche Quergiebel im DG errichtet, ein Aufzug eingebaut und das Gebäude technisch und energetisch saniert werden, um die derzeitigen Mängel zu beheben.
Während der Baumaßnahmen, werden die Nutzer in einer Container-Interimsmaßnahme untergebracht. Auch dessen Planung und Umsetzung ist Bestandteil des Verfahrens.
Das Projekt soll nach FAG gefördert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Erlangen
Postanschrift: Schuhstraße 40
Postleitzahl: 91051
Postort: Erlangen
Kontakt
Internetadresse: http://www.erlangen.de🌏
E-Mail: submissionsstelle@stadt-erlangen.de📧
Telefon: +49 9131861961📞
Fax: +49 9131862991 📠
URL der Dokumente: http://www.erlangen.de/Ausschreibungen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-20 📅
Datum des Beginns: 2018-01-31 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 180-368953
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge können sowohl schriftlich, als auch elektronisch bei der Submissionsstelle der Stadt Erlangen eingereicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Erlangen plant den Umbau und die Sanierung der Kindertageseinrichtung an der Sandbergstr. 6, im Stadtteil Erlangen-Bruck, sowie eine Interimsmaßnahme als Ersatzquartier an noch nicht endgültig geklärtem Standort.
Das Bestandsgebäude stammt aus den 70er Jahren und soll umgebaut und saniert werden, um das geänderte Raumprogramm zukunftsfähig zu organisieren, den Brandschutz, die Abdichtung, Haustechnik und den Wärmeschutz, sowie die Barrierefreiheit den heutigen Anforderungen anzupassen.
Das Bestandsgebäude stammt aus den 70er Jahren und soll umgebaut und saniert werden, um das geänderte Raumprogramm zukunftsfähig zu organisieren, den Brandschutz, die Abdichtung, Haustechnik und den Wärmeschutz, sowie die Barrierefreiheit den heutigen Anforderungen anzupassen.
Hierzu soll eine Kiga-Gruppe vom EG ins UG verlagert werden, zusätzliche Quergiebel im DG errichtet, ein Aufzug eingebaut und das Gebäude technisch und energetisch saniert werden, um die derzeitigen Mängel zu beheben.
Während der Baumaßnahmen, werden die Nutzer in einer Container-Interimsmaßnahme untergebracht. Auch dessen Planung und Umsetzung ist Bestandteil des Verfahrens.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, Stand 2013, LPH 1-9, mit stufenweiser Beauftragung, für den Umbau und die Sanierung der Kindertageseinrichtung Sandbergstraße 6, sowie für die Interimsmaßnahme als Ersatzquartier an noch nicht endgültig geklärtem Standort, in der Stadt Erlangen.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, Stand 2013, LPH 1-9, mit stufenweiser Beauftragung, für den Umbau und die Sanierung der Kindertageseinrichtung Sandbergstraße 6, sowie für die Interimsmaßnahme als Ersatzquartier an noch nicht endgültig geklärtem Standort, in der Stadt Erlangen.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Die Maßnahme soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung, ergänzt durch die Zuwendungsrichtlinie FAZR, bzw. nach dem Sonderinvestitionsprogramm (Kinderbetreuungsfinanzierung) gefördert werden.
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte Dezember 2017 statt. Die Einladung hierzu erfolgt ca. Anfang/Mitte November 2017.
Auftragsvergabe ist voraussichtlich Ende Januar 2018, der Planungsbeginn direkt im Anschluss daran.
Die Leistungsphase 2 soll bis Ende April 2018 fertiggestellt sein, um einen Beschluss über den Vorentwurf im Mai 2018 zu erreichen.
Die Leistungsphase 3 soll bis Ende August 2018 abgeschlossen sein. Der Beschluss hierfür ist für September 2018 geplant, um auch den Förderantrag im September 2018 einreichen zu können.
Baubeginn ist für Mai 2019, Fertigstellung Ende August 2020 vorgesehen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 220 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: LPH 9.
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-4 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 2: LPH 5-9 gem. § 34 HOAI 2013,
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Teilnahmeanträge können sowohl schriftlich, als auch elektronisch bei der Submissionsstelle der Stadt Erlangen eingereicht werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Erlangen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es gelten die Bestimmungen der GWB, des VgV und der Auftrags-/Verfahrensunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es gelten die Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Mindeststandards:
— Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (im Jahresmittel 2014, 2015, 2016) von 200 000 EUR brutto.
— Nachweis einer Berufshaftpflichtverischerung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden (ggf. erst im Auftragsfall).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es gelten die Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Mindeststandards:
— Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 3 technischen, festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
— Mindestanforderung an den Projektleiter: Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV)
— Mindestanforderung an den Stellvertretenden Projektleiter: Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur (Studiengang Architektur)“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV)
— Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
— Mindestens 2 Referenzprojekte. Der Referenzzeitraum muss zwischen dem 1.1.2007 und dem 30.7.2017 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen sein. Es müssen mindestens 3 Leistungsphasen beauftragt und vollständig selbst erbracht worden sein.
— Mindestens 2 Referenzprojekte. Der Referenzzeitraum muss zwischen dem 1.1.2007 und dem 30.7.2017 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen sein. Es müssen mindestens 3 Leistungsphasen beauftragt und vollständig selbst erbracht worden sein.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Sicherstellung der Bauvorlageberechtigung sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung vorzulegen, wonach das Büro über Mitarbeiter verfügt, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Der Projektleiter muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Der stellvertretende Projektleiter muss berechtigt seint, die Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur (Studiengang Architektur)“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Der stellvertretende Projektleiter muss berechtigt seint, die Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur (Studiengang Architektur)“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren:
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung:
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor der Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor der Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
A) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
A) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter VgV@meixner-partner.de bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.erlangen.de/Ausschreibungen bis 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und…
… kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
… ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 180-368953 (2017-09-15)
Ergänzende Angaben (2017-10-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 305 051 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-05 📅
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 029-063424 (2018-02-08)