Die Stadt Heilbronn beabsichtigt die Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn umzubauen und zu sanieren. Das bestehende Schulgebäude, die Gerhart-Hauptmann-Schule, wurde 1965 nach einem sogenannten Schuster-Typ erbaut. Es besteht aus 2 parallelen, linearen Baukörpern mit 3 Treppengängen und 2 atriumartigen Innenhöfen. Das Raumprogramm einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule mit ca. 6 310 m² Nutzfläche, davon 4 500 m² Programmfläche ist in ein Bestandsgebäude mit ca. 4 180 m² Nutzfläche einzuplanen. Die räumliche und strukturelle Situation wurde in Form einer Machbarkeit geprüft. Die Baumaßnahme ist teilweise im laufenden Schulbetrieb abzuwickeln. Eine Unterteilung in einzelne Bauabschnitte ist sinnvoll. Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und die Barrierefreiheit sind ebenfalls umzusetzen. Die Schule soll den pädagogischen Maßstäben einer Gemeinschaftsschule entsprechen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Heilbronn – Hochbauamt –
Postanschrift: Cäcilienstr. 49
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E35367651”
Telefon: +49 713156-1241📞
E-Mail: vergabemanagement@stadt-heilbronn.de📧
Fax: +49 713156-161241 📠
Region: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
URL: http://www.heilbronn.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Sanierung einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule im Gebäude der Gerhart-Hauptmann-Schule einschließlich Brandschutzmaßnahmen – Tragwerksplaner
VGV-HN-TP”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Heilbronn beabsichtigt die Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn umzubauen und zu sanieren. Das bestehende Schulgebäude, die...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Heilbronn beabsichtigt die Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn umzubauen und zu sanieren. Das bestehende Schulgebäude, die Gerhart-Hauptmann-Schule, wurde 1965 nach einem sogenannten Schuster-Typ erbaut. Es besteht aus zwei parallelen, linearen Baukörpern mit drei Treppengängen und zwei atriumartigen Innenhöfen. Das Raumprogramm einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule mit ca. 6 310 m Nutzfläche, davon 4 500 m Programmfläche ist in ein Bestandsgebäude mit ca. 4 180 m Nutzfläche einzuplanen. Die räumliche und strukturelle Situation wurde in Form einer Machbarkeit geprüft. Die Baumaßnahme ist teilweise im laufenden Schulbetrieb abzuwickeln. Eine Unterteilung in einzelne Bauabschnitte ist sinnvoll. Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und die Barrierefreiheit sind ebenfalls umzusetzen. Die Schule soll den pädagogischen Maßstäben einer Gemeinschaftsschule entsprechen.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 225000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 260000.00
Fachplanung (Tragwerksplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 1, § 51 Leistungsphasen 1-6 inkl. besonderer Leistungen.
Vorerst werden nur die Leistungsphasen 1 – 3, HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 1, § 51 beauftragt (Stufe 1).
Die weiteren Leistungsphasen können einzeln oder im Ganzen beauftragt werden, unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Politik und Zuschussgeber. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Geschätzte Vertragsdauer: Bauzeit bis ca. II. Quartal 2021.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsmethodik
Preis (Gewichtung): 40
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 3...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen können, optional und unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Politik und Zuschussgeber, einzeln oder im Ganzen beauftragt werden. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 236-490237
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Umbau und Sanierung einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule im Gebäude der Gerhart-Hauptmann-Schule einschließlich Brandschutzmaßnahmen – Tragwerksplaner.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: R&P Ruffert Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Trakehner Straße 7-9
Postort: Frankfurt a. Main
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 225000.00
Höchstes Angebot: 260000.00
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.