Die Gemeinde Weßling hat ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) in Auftrag gegeben, welches zwischenzeitlich insoweit bearbeitet wurde, dass diverse Handlungsfelder und Maßnahmen nach Priorität aufgelistet wurden und nun zur Ausführung anstehen. Diese Maßnahmen sollen durch den auszuwählenden Dienstleister in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung gesteuert bzw. umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang werden voraussichtlich (u. a.) folgende Leistungen anfallen:
— Städtebauliche Begleitung u. Beratung des Entwicklungsprozesses,
— Durchführung von Planungswerkstätten für Teilbereiche,
— Vor- u. Nachbereitung von Terminen mit Anliegern, Arbeitskreis u. Fachbehörden,
— Koordination der Fachplaner u. Gutachter,
— Begleitung u. Durchführung von Beteiligungsversantsaltungen,
— Abwicklung der Anträge für die Städtebauförderung, inkl. Bedarfsanmeldung, Monitoring, Bewilligungsanträge u. Abrechnungen,
— Erstellung u. Fortführung von Termin- u. Projektzeitplänen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umsetzung der Maßnahmen aus dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für die Gemeinde Weßling”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Weßling hat ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) in Auftrag gegeben, welches zwischenzeitlich insoweit bearbeitet wurde,...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Weßling hat ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) in Auftrag gegeben, welches zwischenzeitlich insoweit bearbeitet wurde, dass diverse Handlungsfelder und Maßnahmen nach Priorität aufgelistet wurden und nun zur Ausführung anstehen. Diese Maßnahmen sollen durch den auszuwählenden Dienstleister in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung gesteuert bzw. umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang werden voraussichtlich (u. a.) folgende Leistungen anfallen:
— Städtebauliche Begleitung u. Beratung des Entwicklungsprozesses,
— Durchführung von Planungswerkstätten für Teilbereiche,
— Vor- u. Nachbereitung von Terminen mit Anliegern, Arbeitskreis u. Fachbehörden,
— Koordination der Fachplaner u. Gutachter,
— Begleitung u. Durchführung von Beteiligungsversantsaltungen,
— Abwicklung der Anträge für die Städtebauförderung, inkl. Bedarfsanmeldung, Monitoring, Bewilligungsanträge u. Abrechnungen,
— Erstellung u. Fortführung von Termin- u. Projektzeitplänen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 77 810 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Starnberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 82234 Weßling
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem ISEK werden voraussichtlich die folgenden 4 Vertiefungsbereiche weiterverfolgt.
— Planung eines Busbahnhofstandortes...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem ISEK werden voraussichtlich die folgenden 4 Vertiefungsbereiche weiterverfolgt.
— Planung eines Busbahnhofstandortes im Bereich des zukünftigen barrierefreien Zugs zum S-Bahnsteig mit Anbindung an die Bahnhofstraße, Hauptstraße oder Knotenpunkt Gautinger/Hauptstraße,
— Anbindung des neuen Schulstandortes und Gestaltung des östlichen Ortseingangs,
— Entwicklung eines Nahversorgungszentrum entsprechend dem Ergebnis des Ideenwettbewerbs,
— Platzgestaltung in Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“.
Folgende Aufgaben sind für den auszuwählenden Dienstleister vorgesehen:
— städtebauliche Begleitung und Beratung des Entwicklungsprozesses,
— Durchführung von Planungswerkstätten für Teilbereiche,
— Vor- und Nachbereitung von Terminen mit Anliegern, Arbeitskreis und Fachbehörden,
— Koordination der Fachplaner und Gutachter,
— Begleitung und Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen,
— Abwicklung der Anträge für die Städtebauförderung, inkl. Bedarfsanameldung, Monitoring, Bewilligungsanträge und Abrechnungen,
— Erstellung und Fortführung von Termin- und Projektzeitplänen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachtechnische Lösungsansätze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Folgende weitere Leistungen können bei Bedarf von Seiten der Gemeinde abgerufen werden, sobald diese für die Realisierung von Teilbereichen erforderlich...”
Beschreibung der Optionen
Folgende weitere Leistungen können bei Bedarf von Seiten der Gemeinde abgerufen werden, sobald diese für die Realisierung von Teilbereichen erforderlich sind:
— Aufstellung von Bebauungsplänen mit integriertem Grünordnungsplan zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes in Teilbereichen entsprechend den Ergebnissen der Rahmenplanung und des ISEK (Vergütung nach HOAI),
— Änderung des Flächennutzungsplans im Sanierungsgebiet,
— Durchführung von Planungswerkstätten zur Einbindung der Öffentlichkeit,
— Workshops mit den betroffenen Grundstückseigentümern,
— Durchführung von einem oder mehreren Realisierungswettbewerben bzw. kooperativen Planungsgutachten unter Einbindung der Öffentlichkeit zur Findung eines geeigneten Büros für die Realisierung der Freiflächengestaltungen entlang der Hauptstraße.
Da diese Leistungen derzeit noch nicht genau definiert werden können und zur Vergleichbarkeit der Angebote sind für folgende Beispiele die geschätzten Honorare je Veranstaltung zu nennen:
1) Durchführung einer Planungswerkstatt zur Einbindung der Bevölkerung mit ca. 100- 200 Personen inkl. Vor- und Nachbereitung und Moderation
2) Durchführung von Workshops mit betroffenen Grundeigentümer in betroffenen Bereichen inkl. Vor- und Nachbereitung und Moderation
3) Termin mit AG, Fachplanern oder Eigentümern inkl. Vor- und Nachbereitung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 101-201770
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Umsetzung der Maßnahmen aus dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für die Gemeinde Weßling”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH
Postanschrift: Nymphenburger Str. 29
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 77 810 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: D-80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
URL: http://www.regierung-oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 154-353958 (2018-08-10)