1.) Das Vergabeverfahren erfolgte nach der SektVO 2016.
2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung:
https://vergabe.rib.de. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme „Umstrukturierung Steinwerder Hafen – VE 03 Uferwand und konstruktive Entwässerungsbauwerke“; Vergabenummer E-0571-16-O-EU.
3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) vorzulegen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) vorzulegen.
4.) Bei schriftlicher Angebotsabgabe, sind die Angebote als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
5.) Sollten sich aus Sicht des Bieters Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der Vergabenummer E-0571-16-O-EU per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR, Zentraler Einkauf, Brooktorkai 1, 20457 Hamburg, Fax: +49 40 42847-2612, E-Mail:
ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach §16SektVO Abs. 3 Nr. 1 vorgesehenen Frist bis sechs Kalendertage vor Eingang der Angebote erteilt.
7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete auf der e-Vergabe-Plattform sind ausschließlich unter
http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht und zwar im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Bauleistungen“. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Das Fehlen von Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, führt zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Dies gilt auch dann, wenn geforderte Unterlagen zwar physisch vorhanden sind, aber geforderte Mindestangaben fehlen.