Laborumzug des Auftraggebers: Im Zuge des Projekts Standortkonsolidierung wird am Standort Berlin-Adlershof ein Laborneubau (Neustandort) errichtet. Der Neubau soll planmäßig im Frühjahr 2019 fertiggestellt werden. In diesem Neubau sollen die Laborbetriebsstätten Berlin, Potsdam und Kleinmachnow (Altstandorte) konsolidiert werden. Die Leistungen werden in Bezug auf den Bezugstermin zu flexibilisieren sein. Leistungsgegenstand ist die Realisierung einer inbetriebnahmefähigen Konsolidierung der Altstandstandorte am Neustandort durch Planung des gesamten Prozesses, dessen Steuerung und Umsetzung der Auszüge aus den Altstandorten und des Einzugs in den Neustandort bis zum Bezugstermin. Das Projekt ist im laufenden Betrieb der Standorte einschließlich der Labortätigkeiten aufzusetzen und durchzuführen. Der Aus- und Einzug ist mit geringstmöglicher Beeinträchtigung und Betriebsunterbrechung sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-30.
Auftragsbekanntmachung (2017-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umzugsdienste
Referenznummer: 07-17-ni
Kurze Beschreibung:
Laborumzug des Auftraggebers: Im Zuge des Projekts Standortkonsolidierung wird am Standort Berlin-Adlershof ein Laborneubau (Neustandort) errichtet. Der Neubau soll planmäßig im Frühjahr 2019 fertiggestellt werden. In diesem Neubau sollen die Laborbetriebsstätten Berlin, Potsdam und Kleinmachnow (Altstandorte) konsolidiert werden. Die Leistungen werden in Bezug auf den Bezugstermin zu flexibilisieren sein. Leistungsgegenstand ist die Realisierung einer inbetriebnahmefähigen Konsolidierung der Altstandstandorte am Neustandort durch Planung des gesamten Prozesses, dessen Steuerung und Umsetzung der Auszüge aus den Altstandorten und des Einzugs in den Neustandort bis zum Bezugstermin. Das Projekt ist im laufenden Betrieb der Standorte einschließlich der Labortätigkeiten aufzusetzen und durchzuführen. Der Aus- und Einzug ist mit geringstmöglicher Beeinträchtigung und Betriebsunterbrechung sicherzustellen.
Laborumzug des Auftraggebers: Im Zuge des Projekts Standortkonsolidierung wird am Standort Berlin-Adlershof ein Laborneubau (Neustandort) errichtet. Der Neubau soll planmäßig im Frühjahr 2019 fertiggestellt werden. In diesem Neubau sollen die Laborbetriebsstätten Berlin, Potsdam und Kleinmachnow (Altstandorte) konsolidiert werden. Die Leistungen werden in Bezug auf den Bezugstermin zu flexibilisieren sein. Leistungsgegenstand ist die Realisierung einer inbetriebnahmefähigen Konsolidierung der Altstandstandorte am Neustandort durch Planung des gesamten Prozesses, dessen Steuerung und Umsetzung der Auszüge aus den Altstandorten und des Einzugs in den Neustandort bis zum Bezugstermin. Das Projekt ist im laufenden Betrieb der Standorte einschließlich der Labortätigkeiten aufzusetzen und durchzuführen. Der Aus- und Einzug ist mit geringstmöglicher Beeinträchtigung und Betriebsunterbrechung sicherzustellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umzugsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von labortechnischen Anlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-05 📅
Datum des Beginns: 2018-02-15 📅
Datum des Endes: 2019-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 126-257027
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht nach dem § 123 GWB ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der Ausschlussgründe in der vorgenannten Vorschrift vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
2. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Sozialversicherung nachgekommen sind. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine Eigenerklärung über die Einhaltung dieser Verpflichtungen abzugeben („Berliner Vergabegesetz (BlnAVG) gemäß Formblatt Wirt 321“). Der Auftraggeber behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der tariflichen Sozialkasse zu fordern.
3. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn einer der in § 124 Abs. 1 und 2 GWB benannten Gründe vorliegt. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der Ausschlussgründe in der vorgenannten Vorschrift vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
4. Bewerbergemeinschaften beachten bitte zusätzlich die Anforderungen gemäß Ziffer III.2.2) Nr. 3 dieser Bekanntmachung. Die Anforderungen richten sich im Übrigen an jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, diese eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3.) Nrn. 1 bis 3 dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Der/die benannten Dritten/Nachunternehmen sind für die Leistungserbringung in dem Umfang einzusetzen, in dem sich der Bewerber auf die berufliche Befähigung und/oder Erfahrung beruft.
7. Fragen und Hinweise sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion vom Vergabemarktplatz Brandenburg an den Auftraggeber zu richten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
8. Der Auftraggeber hat – soweit verfügbar – Formulare für die in dieser Bekanntmachung gestellten Anforderungen zum Download an der angegebenen Stelle zur Verfügung gestellt. Wenn Sie diese verwenden, achten Sie bitte darauf, dass sie sämtliche Angaben, Nachweise und Erklärungen aus dieser Bekanntmachung vollständig beifügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y58Y878.
1. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht nach dem § 123 GWB ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der Ausschlussgründe in der vorgenannten Vorschrift vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
2. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Sozialversicherung nachgekommen sind. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine Eigenerklärung über die Einhaltung dieser Verpflichtungen abzugeben („Berliner Vergabegesetz (BlnAVG) gemäß Formblatt Wirt 321“). Der Auftraggeber behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der tariflichen Sozialkasse zu fordern.
3. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn einer der in § 124 Abs. 1 und 2 GWB benannten Gründe vorliegt. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der Ausschlussgründe in der vorgenannten Vorschrift vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
4. Bewerbergemeinschaften beachten bitte zusätzlich die Anforderungen gemäß Ziffer III.2.2) Nr. 3 dieser Bekanntmachung. Die Anforderungen richten sich im Übrigen an jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, diese eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3.) Nrn. 1 bis 3 dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Der/die benannten Dritten/Nachunternehmen sind für die Leistungserbringung in dem Umfang einzusetzen, in dem sich der Bewerber auf die berufliche Befähigung und/oder Erfahrung beruft.
7. Fragen und Hinweise sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion vom Vergabemarktplatz Brandenburg an den Auftraggeber zu richten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
8. Der Auftraggeber hat – soweit verfügbar – Formulare für die in dieser Bekanntmachung gestellten Anforderungen zum Download an der angegebenen Stelle zur Verfügung gestellt. Wenn Sie diese verwenden, achten Sie bitte darauf, dass sie sämtliche Angaben, Nachweise und Erklärungen aus dieser Bekanntmachung vollständig beifügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y58Y878.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung des in Ziff. II.1.4 beschriebenen Projekts sind die Altstandorte hinsichtlich des vorhandenen Inventars zu erfassen, auf Umzugstauglichkeit, Entsorgung oder alternative Verwertung zu überprüfen, hinsichtlich der Logistik zu planen und der rechtzeitige und umzugsgutgerechte Transport mit Wiederaufbau am Neustandort sicherzustellen. Das Projekt wird in den Phasen Bestandsaufnahme inkl. Umzugsplanung, komplett versicherte Umzugsdurchführung (Abbau, Transport, Wiederaufbau, Inbetriebnahme), Nacharbeit und Abschluss umgesetzt. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört auch – soweit nicht durch eigene Servicetechniker erbringbar – die eigenverantwortliche Einbindung von externen Dienstleistern oder Herstellern von Speziallaborgeräten, hierbei u. a. zur Sicherstellung der zeit- und fachgerechten Wiederaufnahme des Laborbetriebs inkl. Inbetriebnahme der Speziallaborgeräte am Neustandort unter Beachtung der Vorgaben des jeweiligen Geräteherstellers und dem Nachweis der Funktionsfähigkeit vorhandener Methodenentwicklungen.
Zur Umsetzung des in Ziff. II.1.4 beschriebenen Projekts sind die Altstandorte hinsichtlich des vorhandenen Inventars zu erfassen, auf Umzugstauglichkeit, Entsorgung oder alternative Verwertung zu überprüfen, hinsichtlich der Logistik zu planen und der rechtzeitige und umzugsgutgerechte Transport mit Wiederaufbau am Neustandort sicherzustellen. Das Projekt wird in den Phasen Bestandsaufnahme inkl. Umzugsplanung, komplett versicherte Umzugsdurchführung (Abbau, Transport, Wiederaufbau, Inbetriebnahme), Nacharbeit und Abschluss umgesetzt. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört auch – soweit nicht durch eigene Servicetechniker erbringbar – die eigenverantwortliche Einbindung von externen Dienstleistern oder Herstellern von Speziallaborgeräten, hierbei u. a. zur Sicherstellung der zeit- und fachgerechten Wiederaufnahme des Laborbetriebs inkl. Inbetriebnahme der Speziallaborgeräte am Neustandort unter Beachtung der Vorgaben des jeweiligen Geräteherstellers und dem Nachweis der Funktionsfähigkeit vorhandener Methodenentwicklungen.
Die Einzelheiten der Projektgestaltung sind Gegenstand der Verhandlungen.
Zu den Umzugsgütern gehören insbesondere neben dem allgemeinen Büroinventar Laborspezialgeräte und -stoffe. Die Umzugsgüter sind ihren allgemeinen und speziellen Anforderungen gerecht und sorgfältig zu behandeln und zu transportieren. Bei den Umzugsleistungen sind zwingend u. a. Gefahrstoffe, Kühlgüter, Gefriergüter (bis zu -80°C) sowie Laboranalysegeräte mit radioaktiven Quellen umzuziehen.
Zu den Umzugsgütern gehören insbesondere neben dem allgemeinen Büroinventar Laborspezialgeräte und -stoffe. Die Umzugsgüter sind ihren allgemeinen und speziellen Anforderungen gerecht und sorgfältig zu behandeln und zu transportieren. Bei den Umzugsleistungen sind zwingend u. a. Gefahrstoffe, Kühlgüter, Gefriergüter (bis zu -80°C) sowie Laboranalysegeräte mit radioaktiven Quellen umzuziehen.
Der Aus- und Einzug ist ausreichend versichert durchzuführen. Der Auftraggeber weist schon jetzt darauf hin, dass der Auftragnehmer gemäß §§ 451 ff. HGB grundsätzlich für alle von ihm verursachten Schäden mit min. 620 EUR pro Kubikmeter Umzugsgut haftet.
Der Aus- und Einzug ist ausreichend versichert durchzuführen. Der Auftraggeber weist schon jetzt darauf hin, dass der Auftragnehmer gemäß §§ 451 ff. HGB grundsätzlich für alle von ihm verursachten Schäden mit min. 620 EUR pro Kubikmeter Umzugsgut haftet.
Beschreibung der Optionen: Optionale Verwertung und Verkauf von zurückgelassenen, brauchbaren Gütern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bitte beachten Sie auch die Angaben unter Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
1. Kurzdarstellung des Unternehmensprofils unter Angabe der Unternehmensstruktur und -beteiligungen.
2. Auszug aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis (Kopie ausreichend) ist nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbung. Für im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Unternehmen ist die Vorlage vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit weist der Bewerber gleichzeitig mit der Vorlage nach. Der Bewerber bestätigt, dass der jeweilige der Bewerbung beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
2. Auszug aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis (Kopie ausreichend) ist nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbung. Für im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Unternehmen ist die Vorlage vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit weist der Bewerber gleichzeitig mit der Vorlage nach. Der Bewerber bestätigt, dass der jeweilige der Bewerbung beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
3. Der Auftraggeber wird über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 MiLoG anfordern sowie eine Abfrage beim Korruptionsregister des Landes Berlin gemäß § 6 Korruptionsregistergesetz Berlin vornehmen und die Ergebnisse seiner Entscheidung zu Grunde legen. Mit der Teilnahme am Verfahren erklärt sich der Bewerber damit einverstanden und wird die erforderlichen Daten rechtzeitig liefern.
3. Der Auftraggeber wird über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 MiLoG anfordern sowie eine Abfrage beim Korruptionsregister des Landes Berlin gemäß § 6 Korruptionsregistergesetz Berlin vornehmen und die Ergebnisse seiner Entscheidung zu Grunde legen. Mit der Teilnahme am Verfahren erklärt sich der Bewerber damit einverstanden und wird die erforderlichen Daten rechtzeitig liefern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bitte beachten Sie auch die Angaben unter Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
1. Angaben zu dem Jahresumsatz des Bewerbers (in Euro) jeweils für die Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind.
2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Bestehen von jeweils ausreichendem und jeweils ungekündigtem Versicherungsschutz durch eine Industriehaftpflichtversicherung; eine Transportversicherung und eine Schlüsselversicherung sowie die Verpflichtung, einen Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der im Vertrag vereinbarten Höhe sicherzustellen, aufrecht zu erhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Bestehen von jeweils ausreichendem und jeweils ungekündigtem Versicherungsschutz durch eine Industriehaftpflichtversicherung; eine Transportversicherung und eine Schlüsselversicherung sowie die Verpflichtung, einen Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der im Vertrag vereinbarten Höhe sicherzustellen, aufrecht zu erhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
3. Vorlage einer aktuellen Bankerklärung mit Aussagen zur aktuellen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bitte beachten Sie auch die Angaben unter Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
1. Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen aus den Geschäftsjahren 2014, 2015, 2016 durch aussagekräftige Referenzbeschreibungen. Bitte beachten Sie bei Ihren Angaben, dass wir diese auch bei der Reduzierung gemäß Ziff. II. 2. 9) wertend berücksichtigen. Für die Reduzierung unter den Geeigneten wird der Auftraggeber die Vergleichbarkeit in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen berücksichtigen; d. h. insbesondere die kumulative Erbringung mehrere einschlägiger Leistungsbereiche in einem Referenzprojekt. Es sind mit Ihren Referenzen folgende Leistungsbereiche zwingend mindestens einmal abzudecken. Jede Referenz muss dabei zwingend Angaben zum Referenzgeber inkl. Branche, Leistungszeitraum und -ort sowie eine kurze aussagefähige Beschreibung zu Art, Umfang und Auftragsvolumen der Leistung sowie die Darstellung der Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen enthalten:
1. Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen aus den Geschäftsjahren 2014, 2015, 2016 durch aussagekräftige Referenzbeschreibungen. Bitte beachten Sie bei Ihren Angaben, dass wir diese auch bei der Reduzierung gemäß Ziff. II. 2. 9) wertend berücksichtigen. Für die Reduzierung unter den Geeigneten wird der Auftraggeber die Vergleichbarkeit in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen berücksichtigen; d. h. insbesondere die kumulative Erbringung mehrere einschlägiger Leistungsbereiche in einem Referenzprojekt. Es sind mit Ihren Referenzen folgende Leistungsbereiche zwingend mindestens einmal abzudecken. Jede Referenz muss dabei zwingend Angaben zum Referenzgeber inkl. Branche, Leistungszeitraum und -ort sowie eine kurze aussagefähige Beschreibung zu Art, Umfang und Auftragsvolumen der Leistung sowie die Darstellung der Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen enthalten:
— Umzugsplanung mit Erstellung eines Umzugshandbuchs;
— Umzugsmanagement;
— Standortkonsolidierung unter Angabe der Anzahl und Größe (Mitarbeiteranzahl); d. h. Zusammenführung von mehreren Standorten an einem Neustandort;
— Umzug von Laborspezialgerät inkl. Laborumzugsgut unter Einbindung der Gerätehersteller oder mittels eigener Servicetechniker für De- und Montage;
— Ultratiefkühltransporte bis -80°C;
— Transport mit Einhaltung Strahlenschutzverordnung;
— Fachgerechte Entsorgungsleistungen
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzgeber direkt über die erbrachten Leistungen zu befragen. Mit der Teilnahme am Verfahren stimmt der Bewerber der Nachfrage zu und stellt die entsprechenden Daten zur Verfügung.
2. Beschreibung der Teilnahme und Mitgliedschaften in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Logistik und/oder Möbelspedition.
3. Nachweis über das Bestehen eines Qualitätssicherungssystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig durch Vorlage der aktuellen Bescheinigung. Bei Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung ist die Gleichwertigkeit des Systems mit der Vorlage nachzuweisen.
3. Nachweis über das Bestehen eines Qualitätssicherungssystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig durch Vorlage der aktuellen Bescheinigung. Bei Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung ist die Gleichwertigkeit des Systems mit der Vorlage nachzuweisen.
4. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den Geschäftsjahren 2014, 2015, 2016.
5. Angaben über beim Bewerber beschäftigte Servicetechniker für das Umsetzen von Laborspezialgeräten. Sofern Sie Servicetechniker beschäftigen, geben Sie bitte deren genaue Anzahl und Qualifikationen an. Die Angaben finden auch gemäß Ziff. II. 2. 9) Berücksichtigung.
5. Angaben über beim Bewerber beschäftigte Servicetechniker für das Umsetzen von Laborspezialgeräten. Sofern Sie Servicetechniker beschäftigen, geben Sie bitte deren genaue Anzahl und Qualifikationen an. Die Angaben finden auch gemäß Ziff. II. 2. 9) Berücksichtigung.
6. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche für Transportleistungen vergleichbarer Art erforderlichen technischen Spezialgeräte der Bewerber verfügt. Aus der Erläuterung muss insbesondere die Verfügbarkeit von technischer Ausrüstung für den sachgerechten Transport der Gefahrstoffe, Kühlgüter, Gefriergüter (bis zu -80°C) sowie Laboranalysegeräte mit radioaktiven Quellen hervorgehen.
6. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche für Transportleistungen vergleichbarer Art erforderlichen technischen Spezialgeräte der Bewerber verfügt. Aus der Erläuterung muss insbesondere die Verfügbarkeit von technischer Ausrüstung für den sachgerechten Transport der Gefahrstoffe, Kühlgüter, Gefriergüter (bis zu -80°C) sowie Laboranalysegeräte mit radioaktiven Quellen hervorgehen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Nein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Einhaltung der Vertragsbedingungen nach dem Berliner Vergabegesetz (BlnAVG) gemäß Formblatt Wirt 322.
2. Einhaltung der Vertragsbedingungen nach BlnAVG gemäß Formblatt Wirt 359:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen, aus der sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen, aus der sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben.
6. Verpflichtung der eingesetzten Mitarbeiter nach § 5 BDSG, § 1 VerpflG.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber überprüft die Eignung des Bewerbers anhand der in dieser Bekanntmachung festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sollten danach mehr Geeignete als die angegebene Höchstzahl der Bewerber vorliegen, so wird der Auftraggeber für die Begrenzung derjenigen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ein Ranking anhand der nachfolgenden objektiven Kriterien durchführen. Grundlage sind dabei die Angaben der Bewerber.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber überprüft die Eignung des Bewerbers anhand der in dieser Bekanntmachung festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sollten danach mehr Geeignete als die angegebene Höchstzahl der Bewerber vorliegen, so wird der Auftraggeber für die Begrenzung derjenigen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ein Ranking anhand der nachfolgenden objektiven Kriterien durchführen. Grundlage sind dabei die Angaben der Bewerber.
1. Anzahl und Qualifikation eigener Servicetechniker (vgl. Angaben gemäß III.1.3) Nr. 5 dieser Bekanntmachung): keine = 0 Punkte; 1-5 eigene Servicetechniker mit nachgewiesener De- und Montagequalifikation für Laborspezialgeräte = 10 Punkte; mehr als 5 eigene Servicetechniker mit nachgewiesener Montagequalifikation für Laborspezialgeräte = 15 Punkte
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Anzahl und Qualifikation eigener Servicetechniker (vgl. Angaben gemäß III.1.3) Nr. 5 dieser Bekanntmachung): keine = 0 Punkte; 1-5 eigene Servicetechniker mit nachgewiesener De- und Montagequalifikation für Laborspezialgeräte = 10 Punkte; mehr als 5 eigene Servicetechniker mit nachgewiesener Montagequalifikation für Laborspezialgeräte = 15 Punkte
2. Der Bewerber weist einschlägige Erfahrungen in einem Referenzprojekt für eine Laboreinrichtung nach, in dem er (kumulativ) sowohl Umzugsplanung, -management und -durchführung erbrachte = 10 Punkte (werden mehrere Referenzen eingereicht, die diese Anforderungen kumulativ erfüllen, so vergibt der Auftraggeber 10 Punkte je Projekt aus den genannten Geschäftsjahren bis max. 50 Punkte)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Der Bewerber weist einschlägige Erfahrungen in einem Referenzprojekt für eine Laboreinrichtung nach, in dem er (kumulativ) sowohl Umzugsplanung, -management und -durchführung erbrachte = 10 Punkte (werden mehrere Referenzen eingereicht, die diese Anforderungen kumulativ erfüllen, so vergibt der Auftraggeber 10 Punkte je Projekt aus den genannten Geschäftsjahren bis max. 50 Punkte)
3. Der Bewerber weist einschlägige Erfahrungen in einem Referenzprojekt mit einem Auftragswert größer 1 Mio. EUR nach, in dem er (kumulativ) sowohl Umzugsplanung, -management und -durchführung erbrachte = 10 Punkte (werden mehrere Referenzen eingereicht, die diese Anforderungen kumulativ erfüllen, so vergibt der Auftraggeber 10 Punkte je Projekt aus den genannten Geschäftsjahren bis max. 30 Punkte)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Der Bewerber weist einschlägige Erfahrungen in einem Referenzprojekt mit einem Auftragswert größer 1 Mio. EUR nach, in dem er (kumulativ) sowohl Umzugsplanung, -management und -durchführung erbrachte = 10 Punkte (werden mehrere Referenzen eingereicht, die diese Anforderungen kumulativ erfüllen, so vergibt der Auftraggeber 10 Punkte je Projekt aus den genannten Geschäftsjahren bis max. 30 Punkte)
4. Der Bewerber weist einschlägige Erfahrungen in einem Referenzprojekt mit einem Auftragswert größer 1 Mio. EUR für eine Standortkonsolidierung nach, bei dem der Auszug aus mehreren Altstandorten und Einzug an einem Neustandort von ihm erbracht wurde = 10 Punkte (werden mehrere Referenzen eingereicht, die diese Anforderungen erfüllen, so vergibt der Auftraggeber 10 Punkte je Projekt aus den genannten Geschäftsjahren bis max. 20 Punkte)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
4. Der Bewerber weist einschlägige Erfahrungen in einem Referenzprojekt mit einem Auftragswert größer 1 Mio. EUR für eine Standortkonsolidierung nach, bei dem der Auszug aus mehreren Altstandorten und Einzug an einem Neustandort von ihm erbracht wurde = 10 Punkte (werden mehrere Referenzen eingereicht, die diese Anforderungen erfüllen, so vergibt der Auftraggeber 10 Punkte je Projekt aus den genannten Geschäftsjahren bis max. 20 Punkte)
Der Auftraggeber fordert die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl über alle Kriterien auf. Bei gleicher Punktzahl behält sich der Auftraggeber vor, ggf. auch mehr als 3 aufzufordern oder per Losentscheid vorzugehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-08-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
1. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht nach dem § 123 GWB ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der Ausschlussgründe in der vorgenannten Vorschrift vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
1. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht nach dem § 123 GWB ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der Ausschlussgründe in der vorgenannten Vorschrift vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
2. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Sozialversicherung nachgekommen sind. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine Eigenerklärung über die Einhaltung dieser Verpflichtungen abzugeben („Berliner Vergabegesetz (BlnAVG) gemäß Formblatt Wirt 321“). Der Auftraggeber behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der tariflichen Sozialkasse zu fordern.
2. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Sozialversicherung nachgekommen sind. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine Eigenerklärung über die Einhaltung dieser Verpflichtungen abzugeben („Berliner Vergabegesetz (BlnAVG) gemäß Formblatt Wirt 321“). Der Auftraggeber behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der tariflichen Sozialkasse zu fordern.
3. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn einer der in § 124 Abs. 1 und 2 GWB benannten Gründe vorliegt. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der Ausschlussgründe in der vorgenannten Vorschrift vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
3. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn einer der in § 124 Abs. 1 und 2 GWB benannten Gründe vorliegt. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der Ausschlussgründe in der vorgenannten Vorschrift vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
4. Bewerbergemeinschaften beachten bitte zusätzlich die Anforderungen gemäß Ziffer III.2.2) Nr. 3 dieser Bekanntmachung. Die Anforderungen richten sich im Übrigen an jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, diese eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3.) Nrn. 1 bis 3 dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Der/die benannten Dritten/Nachunternehmen sind für die Leistungserbringung in dem Umfang einzusetzen, in dem sich der Bewerber auf die berufliche Befähigung und/oder Erfahrung beruft.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, diese eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3.) Nrn. 1 bis 3 dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Der/die benannten Dritten/Nachunternehmen sind für die Leistungserbringung in dem Umfang einzusetzen, in dem sich der Bewerber auf die berufliche Befähigung und/oder Erfahrung beruft.
7. Fragen und Hinweise sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion vom Vergabemarktplatz Brandenburg an den Auftraggeber zu richten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
7. Fragen und Hinweise sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion vom Vergabemarktplatz Brandenburg an den Auftraggeber zu richten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
8. Der Auftraggeber hat – soweit verfügbar – Formulare für die in dieser Bekanntmachung gestellten Anforderungen zum Download an der angegebenen Stelle zur Verfügung gestellt. Wenn Sie diese verwenden, achten Sie bitte darauf, dass sie sämtliche Angaben, Nachweise und Erklärungen aus dieser Bekanntmachung vollständig beifügen.
8. Der Auftraggeber hat – soweit verfügbar – Formulare für die in dieser Bekanntmachung gestellten Anforderungen zum Download an der angegebenen Stelle zur Verfügung gestellt. Wenn Sie diese verwenden, achten Sie bitte darauf, dass sie sämtliche Angaben, Nachweise und Erklärungen aus dieser Bekanntmachung vollständig beifügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y58Y878.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 126-257027 (2017-06-30)