Beschreibung der Beschaffung
A Grundsätzliches Die Wohnanlage Ehra befindet sich auf dem ehemaligen Kasernengelände nördlich der Ortschaft Ehra-Lessien in der Samtgemeinde Brome. Die Ortsanbindung erfolgt über die etwa 1,4 Kilometer entfernte Platzstraße zur L289 in Richtung Brome/Richtung Gifhorn. Die genaue Anschrift des Objektes lautet:
Ehemaliger Truppenübungsplatz Ehra, Am Platz, 38468 Ehra-Lessien Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz werden zur Unterbringung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge, wie in Anlage 1 ersichtlich, fünf Unterkunftsgebäude sowie ein Lagergebäude nebst Freiflächen mit einem Bauzaun abgegrenzt (Wohnanlage Ehra). Der abgegrenzte Bereich beträgt ca. 74.000 qm. Der Betreiber verpflichtet sich, im abgegrenzten Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ehra im laufenden Betrieb bis zu 250 Personen, die ihm durch den Landkreis Gifhorn zugewiesen werden, unterzubringen.
In der Anlage 2 ist ein Gebäudegrundriss einer Wohneinheit beigefügt. Die Wohneinheiten sind alle identisch. Ausnahme: In dem beigefügten Gebäudegrundriss ist eine Betreiberwohnung integriert. Diese ist in den übrigen 4 Wohneinheiten nicht gegeben.
Die einzelnen Leistungen des Betreibers sind in der Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung näher beschrieben und bewertet.
Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen durch die Betreiberfirma ist die soziale Betreuung der unterzubringenden Personen, der Betrieb der Unterkunft, ein Shuttleservice zur nächsten Bushaltestelle (ca. 1,4 km) sowie die Verwaltung der Wohnanlage Ehra mit Grundstück.
Zur Verwaltung der Wohnanlage und zur Betreuung der Flüchtlinge sind ein Heimleiter, ein Sozialarbeiter und ein Hausmeister zu stellen. Das Personal muss zwingend von Beginn an vor Ort sein. Während der Urlaubs- und Krankheitszeit ist jeweils ein Vertreter zu stellen.
In den Gebäuden sowie den Zimmern besteht Rauchverbot. Dieses ist durch die Mitarbeiter der Betreiberfirma durchzusetzen.
Es ist eine Belegungsliste für jeden Monat für jede Person pro Tag zu führen, die die Grundlage für die monatliche Abrechnung ist.
B Soziale Betreuung Die soziale Betreuung ist durch die Betreiberfirma sicherzustellen. Urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle sind durch die Betreiberfirma zu kompensieren.
Das zur Betreuung eingesetzte Personal muss über Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit und Erfahrungen auf Betreuungsgebieten verfügen.
C Betrieb und Unterkunft Die Wohneinheiten müssen jederzeit den baurechtlichen Vorschriften genügen. Insbesondere den Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes (Flucht- und Rettungspläne, Feuerlöscher usw.) Die Belange des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sind gem. den geltenden Rechtsnormen eigenverantwortlich zu erfüllen.
Die Vorschriften des Bundesseuchengesetzes sind einzuhalten.
Durch die vom Betreiber vorzunehmende Planung ist eine möglichst homogene Unterbringung zu gewährleisten.
Der Betreiber hat auf eigene Rechnung für Neu- und Ersatzbeschaffung des Mobiliars zu sorgen. Die Erstausstattung der Bewohner ist ebenfalls vom Betreiber zu stellen.
Zur Grundausstattung jeden Bewohners gehören ein Bett, eine Matratze und ein Spind. Die Unterkunft ist bei Übernahme bereits mit Betten, Matratzen und Spinden ausgestattet. Die Ersatzbeschaffung (auch bei Vertragsende) obliegt jedoch dem Betreiber. Zur Grundausstattung der jeweiligen Räume gehören ein Tisch, Stühle, Lampen, Mülleimer und Kühlschrank. Dieses Mobiliar ist ebenfalls vom Betreiber auf eigene Rechnung zu beschaffen.
Für eine ausreichende Anzahl an Kühlschränken (je Zimmer), Waschmaschinen und Trockner (je Waschraum) hat der Betreiber auf eigene Rechnung Sorge zu tragen.
Zurückgelassenes Hab und Gut der Bewohner ist vom Betreiber bis zu einer Dauer von einem Monat unentgeltlich in Verwahrung zu nehmen. Hiernach ist der Landkreis Gifhorn, Abteilung 3.2 zu informieren.