Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Unterkünften.
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15. März 2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen für Flüchtlinge einen Bieter zu beauftragen (§§ 10 Absatz 2 und 12 Absatz 2 LAufnG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-24.
Auftragsbekanntmachung (2017-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Referenznummer: OV-L-38/47/17
Kurze Beschreibung:
“Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Unterkünften.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: de423 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-27 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 101-201794
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
“Sonderkündigungsrecht: Die LHP kann den Vertrag kündigen, wenn ihr Bedarf an einer Unterbringung von Flüchtlingen in dieser Gemeinschaftsunterkunft unter...”
Sonderkündigungsrecht: Die LHP kann den Vertrag kündigen, wenn ihr Bedarf an einer Unterbringung von Flüchtlingen in dieser Gemeinschaftsunterkunft unter die Mindestanzahl von 25 Flüchtlingen sinkt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
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Quelle: OJS 2017/S 101-201794 (2017-05-24)