Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Unterkünften. Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15. März 2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen für Flüchtlinge einen Bieter zu beauftragen (§§ 10 Absatz 2 und 12 Absatz 2 LAufnG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-24.
Auftragsbekanntmachung (2017-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Referenznummer: OV-L-38/47/17
Kurze Beschreibung:
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Unterkünften.
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15. März 2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen für Flüchtlinge einen Bieter zu beauftragen (§§ 10 Absatz 2 und 12 Absatz 2 LAufnG).
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Unterkünften.
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15. März 2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen für Flüchtlinge einen Bieter zu beauftragen (§§ 10 Absatz 2 und 12 Absatz 2 LAufnG).
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-27 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 101-201794
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Sonderkündigungsrecht: Die LHP kann den Vertrag kündigen, wenn ihr Bedarf an einer Unterbringung von Flüchtlingen in dieser Gemeinschaftsunterkunft unter die Mindestanzahl von 25 Flüchtlingen sinkt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Unterkünften.
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15. März 2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen für Flüchtlinge einen Bieter zu beauftragen (§§ 10 Absatz 2 und 12 Absatz 2 LAufnG).
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15. März 2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen für Flüchtlinge einen Bieter zu beauftragen (§§ 10 Absatz 2 und 12 Absatz 2 LAufnG).
Die Gemeinschaftsunterkunft ist noch nicht in Betrieb. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erwartet vom Bieter die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung und Beratung von Flüchtlingen unter den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Maßgaben. Die LHP stellt die Gemeinschaftsunterkunft dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Der Betreiber ist zur Übernahme der Pflichten und Haftungsrisiken im Rahmen der Überlassung der Mieträume gemäß Mietvertrag zwischen der LHP und des Kommunalen Immobilienservice verpflichtet. In den Wohneinheiten der Gemeinschaftsunterkunft sollen Flüchtlinge im Familienverbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht werden. Eine detaillierte Ausführung des Leistungsgegenstandes ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Gemeinschaftsunterkunft ist noch nicht in Betrieb. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erwartet vom Bieter die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung und Beratung von Flüchtlingen unter den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Maßgaben. Die LHP stellt die Gemeinschaftsunterkunft dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Der Betreiber ist zur Übernahme der Pflichten und Haftungsrisiken im Rahmen der Überlassung der Mieträume gemäß Mietvertrag zwischen der LHP und des Kommunalen Immobilienservice verpflichtet. In den Wohneinheiten der Gemeinschaftsunterkunft sollen Flüchtlinge im Familienverbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht werden. Eine detaillierte Ausführung des Leistungsgegenstandes ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein 2-maliges Optionsrecht zur Verlängerung des Betreibervertrages um jeweils 1 Jahr. Die Option ist jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit bzw. bei weiterer Optionsausübung der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben.
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein 2-maliges Optionsrecht zur Verlängerung des Betreibervertrages um jeweils 1 Jahr. Die Option ist jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit bzw. bei weiterer Optionsausübung der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben.
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.7).
Zusätzliche Informationen:
Sonderkündigungsrecht: Die LHP kann den Vertrag kündigen, wenn ihr Bedarf an einer Unterbringung von Flüchtlingen in dieser Gemeinschaftsunterkunft unter die Mindestanzahl von 25 Flüchtlingen sinkt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Potsdam; Marquardter Chaussee 102; 14469; Potsdam.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
(2) Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens sowie der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapital soweit einschlägig sowie Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe.
(2) Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens sowie der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapital soweit einschlägig sowie Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe.
(3) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass:
der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertrirrt; der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertrirrt; der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelleergänzend angefordert werden:
Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, Behördenbestätigung nicht älter als 3 Monate.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(4) Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2014/2015/2016 sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014/2015/2016).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(4) Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2014/2015/2016 sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014/2015/2016).
(5) Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR abgeschlossen wird. Abschluss für den Fall der Beauftragung genügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(6) Die Erklärung des Bieters über die Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2014, 2015, 2016 (jährliches Mittel) sowie das für den Auftrag potentiell in Betracht kommende Personal.
(7) 1 Referenz des Unternehmens für nach Art und Umfang wesentlicher Leistungen aus den vergangenen 10 Jahren mit folgenden Angaben:
— Beschreibung des Projektes,
— Projektwert,
— Leistungszeitraum,
— den Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Kontaktdaten
(8) Benennung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Personals und Nachweis dessen Qualifikation (Erstmalig zum Beginn der Leistungserbringung einzureichen)- Hinweis: Bitte beachten Sie die Mindestvoraussetzungen an die Qualifikation von Teilen des Personals gem. Ziff. 6 (Personelle Voraussetzungen) der Leistungsbeschreibung. Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter, dass das von ihm im Falle der Zuschlagserteilung eingesetzte Personal mindestens den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
(8) Benennung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Personals und Nachweis dessen Qualifikation (Erstmalig zum Beginn der Leistungserbringung einzureichen)- Hinweis: Bitte beachten Sie die Mindestvoraussetzungen an die Qualifikation von Teilen des Personals gem. Ziff. 6 (Personelle Voraussetzungen) der Leistungsbeschreibung. Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter, dass das von ihm im Falle der Zuschlagserteilung eingesetzte Personal mindestens den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
(9) Die erweiterten Führungszeugnisse des gesamten eingesetzten Personals müssen dem Fachbereich Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam bis spätestens zum Beginn der Leistungserbringung durch den Betreiber vorgelegt werden. (Erstmalig zum Beginn der Leistungserbringung einzureichen).
(9) Die erweiterten Führungszeugnisse des gesamten eingesetzten Personals müssen dem Fachbereich Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam bis spätestens zum Beginn der Leistungserbringung durch den Betreiber vorgelegt werden. (Erstmalig zum Beginn der Leistungserbringung einzureichen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(10) Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Auftragnehmer (VgV/VOL/VOB).
(11) Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen mit Beschreibung der Teilleistung.
(12) Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmen / Verleiher von Arbeitskräften und ggf. weiteren Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (VgV/VOL/VOB).
(13) Betreiberkonzept mit folgenden Mindestangaben:
— Leistungsumfang;
— Qualitätsstandards;
— Ausstattung der Wohnungen und Gemeinschaftsräume;
— Personelle Voraussetzungen.
Die detaillierten Kriterien und möglichen Erfüllungsgrade sind in der Bewertungsmatrix hinterlegt.
(14) Sicherheitskonzept (Bis zum Beginn der Leistungserbringung vorzulegen):
— Einsatz von Wachschutzpersonal;
— Telefonanschluss;
— Meldewege bei Angriffen von außen;
— bauliche und technische Sicherheitsmaßnahmen;
— sowie die polizeilichen Präventions- und Schutzmaßnahmen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt Potsdam, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Submissionsstelle, Hegelallee 6-10, Haus 1, Zimmer 217-220, 14467 Potsdam.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Gewichtung des Preises: 40 %
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg heruntergeladen werden. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg heruntergeladen werden. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-38/47/17“ bei der unter I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Nutzen Sie bitte den der Vergabeunterlagen beigefügten Kennzettel.
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-38/47/17“ bei der unter I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Nutzen Sie bitte den der Vergabeunterlagen beigefügten Kennzettel.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form per E-Mail zur Verfügung gestellt, ferner werden die Antworten unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form per E-Mail zur Verfügung gestellt, ferner werden die Antworten unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt derEuropäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt derEuropäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
8. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRY7XN.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Minsterium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.