Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit im Landkreis Prignitz

Landkreis Prignitz – GB III, Bildung, Jugend, Soziales und Gesundheit

Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 LAufnG (Landesaufnahmegesetz Brandenburg) wurde dem Landkreis Prignitz die Aufgabe der Aufnahme, vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Personenkreisen nach § 4 LAufnG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der LAufnGDV (Durchführungsverordnung) sowie in der LAufnGErstV(Erstattungsverordnung) geregelt.
Der Landkreis Prignitz beabsichtigt nunmehr die Wahrnehmung dieser Pflichtaufgabe der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit zum 1.1.2018 einem geeigneten Dritten, in der Regel nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit, nach § 12 Abs. 2 S. 1 LAufnG i. V. m. § 14 Abs. 2 LAufnGDV zu beauftragen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-24.

Wer?

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-24 Auftragsbekanntmachung