Der Reinigungsvertrag §1 Abs. 4 wird bei der Zuschlagserteilung wie folgt geändert:
Der Vertrag endet am 30.6.2019. Sofern der Vertrag nicht durch einen Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich dieser um ein Jahr (30.6.2020).
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate (bis 31.12.2018 zum 30.6.2019).
Die Kündigung des Vertrages hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.