Unterhalts-, Grund- und weitere Reinigungsleistungen in der Berlinischen Galerie

Stiftung Berlinische Galerie Landesmuseum für Moderne Kunst, Fotografie und Architektur

Unterhalts-, Grund- und weitere Reinigungsleistungen in der Berlinischen Galerie.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-05 Auftragsbekanntmachung
2017-08-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: 2017-1104-003
Kurze Beschreibung:
Unterhalts-, Grund- und weitere Reinigungsleistungen in der Berlinischen Galerie.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Büroreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Berlinische Galerie Landesmuseum für Moderne Kunst, Fotografie und Architektur
Postanschrift: Alte Jakobstraße 124-128
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlinischegalerie.de 🌏
E-Mail: teuber@berlinischegalerie.de 📧
Telefon: +49 3078902635 📞
Fax: +49 3078902710 📠
URL der Dokumente: https://intranet.berlinischegalerie.de/ajax/share/09b625430fff2cb49b62549fff2f4b42a9c1e3c0dc931c72/1/8/MzQyMA 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 089-174777
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 062-116304
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen und reibungslosen Leistungsbeginns ist vom Auftragnehmer ab spätestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn (ab dem 17.7.2017) eine Implementierungsphase umzusetzen. Die Implementierung wird nicht gesondert vergütet; sie ist Teil der Unterhaltsreinigung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 240 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Unterhalts-, Grund- und weitere Reinigungsleistungen im Museumsgebäude und im Verwaltungsgebäude der Berlinischen Galerie: ca. 1 280 m² Büro-/Verwaltungsräume, ca. 4 240 m² Ausstellungsflächen, ca. 2 404 m² Technik-/Werkstatt-/Depoträume, 2 244 m² sonstige Räume.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Leistungszeitraum kann zweimalig um jeweils ein Jahr (bis insgesamt maximal 4 Jahre) bis zum 31.07.2021 verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Grundreinigungsleistungen (ca. 5 000 m² MAG-Industriebelag, 2 300 m² Teppich, ca. 265 m² Parkett, ca. 300 m² Linoleum, ca. 110 m² Sanitärbereiche und ca. 500 lfm Fensterbänke außen) auf abschnittsweisen Abruf jeweils ca. einmal jährlich; Grund-Tagesdienst (eine Reinigungskraft) und erweiterter Tagesdienst (bis zu zwei Reinigungskräfte) zur Aufrechterhaltung eines jederzeit sauberen Erscheinungsbildes im Tagesverlauf; Sonderreinigungen auf Abruf (z.B. Reinigung von Räumlichkeiten und Mobiliar vor, während und nach Veranstaltungen; End- und Feinreinigungen nach Umbauten und Veränderungen im Ausstellungsbereich);
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Zusätzliche Informationen:
Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen und reibungslosen Leistungsbeginns ist vom Auftragnehmer ab spätestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn (ab dem 17.7.2017) eine Implementierungsphase umzusetzen. Die Implementierung wird nicht gesondert vergütet; sie ist Teil der Unterhaltsreinigung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Organigramm und Unternehmensdarstellung (insbesondere zu Struktur, Konzernverbundenheit, Größe und Arbeitsschwerpunkte des Unternehmens);
2. Kopie eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregister (soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform des Bieters vorhanden) sowie im Falle von Personengesellschaften (z.B. KG, GbR) für die persönlich haftenden Gesellschafter des Bieters (soweit mit Rücksicht auf deren Rechtsform vorhanden);
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3. Eigenerklärung zur Eignung (auf Formblatt) u.a. mit allgemeinen Angaben zum Unternehmen und Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 bis 126 GWB sowie gemäß Formblatt Wirt 321 (s. https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/wirt_321_eigenerklaerung_26_05_11.docx);
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Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern (insbesondere soweit sie für die Zuschlagserteilung in Frage kommen) vor Zuschlagserteilung weitere Erklärungen oder Bescheinigungen zu verlangen (z.B. Eintragungen Korruptionsregister, Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger, Eintragungen Gewerbezentralregister und für die gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte des Unternehmens Eintragungen Bundeszentralregister).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Eigenerklärung zur Eignung (auf Formblatt) u.a. mit Angaben zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit Reinigungsleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016 soweit dem Kalenderjahr entsprechend);
5. Eigenerklärung zur Eignung (auf Formblatt) u.a. zum Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung;
Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern (insbesondere soweit sie für die Zuschlagserteilung in Frage kommen) vor Zuschlagserteilung weitere Erklärungen oder Bescheinigungen zu verlangen (z.B. Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sofern entsprechend dem Gründungsdatum des Unternehmens vorhanden oder, sofern erforderlich, zusätzliche Liquiditätsnachweise, Eigenkapitalbescheinigungen oder Bankbestätigungen, wenn das Unternehmen noch nicht für mindestens drei volle Geschäftsjahre bestanden und eine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat).
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Mindeststandards:
Zu 4.: Der Gesamtumsatz des Unternehmens (netto, exkl. USt.) muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt mindestens 480 000 EUR betragen haben (sofern entsprechend dem Gründungsdatum des Unternehmens entsprechende Angaben verfügbar sind);
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Zu 5.: Die Haftpflichtversicherung muss u. a. folgende Mindestdeckungssummen vorsehen: Personenschäden 1 500 000 EUR, Sachschäden 5 000 000 EUR, Schlüsselverlust 250 TEUR, Vermögensschäden inkl. BDSG 250 TEUR, mindestens 2fach maximiert pro Versicherungsjahr. Sofern eine ausreichende Versicherung noch nicht besteht, ist mit dem Angebot eine Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Eigenerklärung zur Eignung (auf Formblatt) u.a. mit Angaben zur Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre gegliedert nach Führungs-, Verwaltungs-, gelernten und ungelernten Reinigungskräften sowie sonstigem Personal unter Angabe des Anteils geringfügig Beschäftigter;
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7. Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001:2015 bzw. (während der Übergangsfrist) DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig;
8. Eigenerklärung zur Eignung (auf Formblatt) u.a. mit detaillierten Angaben zu vergleichbaren vom Unternehmen in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2012) erbrachten Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen. Es ist keine vollständige Liste aller erbrachten Leistungen erforderlich; es genügen die Angaben zum Nachweis der Mindestanforderungen (s. Mindestanforderungen). Ein Referenzauftrag kann für die geforderten Mindestreferenzen mehrfach benannt werden, wenn er jeweils (additiv) alle allgemeinen und besonderen Referenzanforderungen erfüllt. Eine kumulative Erfüllung der einzelnen Referenzanforderungen durch mehrere kombinierte (für sich selbst unzureichende) Referenzaufträge ist hingegen nicht zulässig.
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9. Die Auftraggeberin wird zusätzliche Angaben der Bieter zur Berufserfahrung namentlich benannter Führungs-/Leistungspersonen (Objektleiter/in, Vertreter/in, Vorarbeiter/innen) und zur Erfahrung der zur Leistungserbringung eingesetzten Reinigungskräfte mit Reinigungsleistungen in Räumen mit öffentlichem, kulturellem (museumsähnlichem) Ausstellungsbetrieb (z. B. Museen, Galerien o.ä.) im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigen (s. Ziffer II.2.5 – Qualität des eingesetzten Personals ). Entsprechende Angaben sind von den Bietern verlangt, die eine entsprechende Wertung erzielen möchten.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern (insbesondere soweit sie für die Zuschlagserteilung in Frage kommen) vor Zuschlagserteilung weitere Erklärungen oder Bescheinigungen zu verlangen (z.B. Qualifikationsnachweise für die zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitskräfte). Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die Angaben zu den vergleichbaren erbrachten Leistungen (Referenzen) bei den Referenzauftraggebern nachzuprüfen.
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Mindeststandards:
Zu 8.a: Allgemeine Referenzanforderungen für Unterhaltsreinigungsleistungen: Mindestauftragsdauer von 12 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre; Auftragswert (netto, exkl. USt.) mindestens 50 TEUR pro Vertragsjahr (12 Monate); vertrags- und ordnungsgemäße Ausführung ohne Vergütungsminderungen oder schwere Konsequenzen wegen Mängeln. Jeweils unter Einhaltung dieser allgemeinen Referenzanforderungen ist jeweils mindestens eine Referenz gefordert für:
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— Unterhaltsreinigungsleistungen in nicht öffentlich zugänglichen Büro- oder Verwaltungsräumen mit einer Fläche von mindestens 1 000 m²;
— Unterhaltsreinigungsleistungen in Räumen mit
öffentlichem Besucherverkehr (z. B. Behörden, Schulen oder kulturelle Einrichtungen wie Theater, Konzertsäle, Kinos oder vergleichbar) und einer Fläche von mindestens 2 000 m² ausgenommen (nicht vergleichbar) Messehallen, Großveranstaltungen o. ä.;
öffentlichem, kulturellem (museumsähnlichem) Ausstellungsbetrieb (z. B. Museen, Galerien o. ä.) mit einer Fläche von mindestens 2 000 m² ausgenommen (nicht museumsähnlich) z. B. Messen oder Produktpräsentationen.
Zu 8.b: Allgemeine Referenzanforderungen für Grundreinigungsleistungen: Mindestens zweimalige Ausführung innerhalb der letzten 5 Jahre; vertrags- und ordnungsgemäße Ausführung ohne Vergütungsminderungen oder schwere Konsequenzen wegen Mängeln. Jeweils unter Einhaltung dieser allgemeinen Referenzanforderungen ist jeweils mindestens eine Referenz gefordert für:
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— Grundreinigungsleistungen von mindestens 4 000 m² MAG-Industriebelag;
— Grundreinigungsleistungen von mindestens 500 m² Parkettboden;
— Grundreinigungsleistungen von mindestens 2 000 m² Teppichboden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Formular Wirt 322 mit Stand vom 4.11.2016) sowie Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zur Frauenförderung (Formular Wirt 359 – FFV mit Stand vom 22.6.2016) – https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
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Der Auftragnehmer hat (nach Auftragserteilung) vor dem jeweils ersten Einsatz für alle Reinigungskräfte Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort und Nationalität anzugeben und aktuelle Führungszeugnisse ohne Eintragungen vorzulegen (die Teilnahmebedingungen gemäß Ziffer III.1.1. bleiben unberührt).
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Objektleiter/Vertreter und Vorarbeiter müssen über eine Berufsausbildung als Geselle im Gebäudereiniger-Handwerk (oder gleichwertig) sowie über eine fachspezifische Berufserfahrung von 3 bzw. 2 Jahren verfügen. Entsprechende Nachweise sind spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung vorzulegen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Zur Öffnung der Angebote sind die Bieter nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 80

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stiftung Berlinische Galerie, Frau Susanne Teuber
Internetadresse: www.berlinischegalerie.de 🌏
Dokumente URL: https://intranet.berlinischegalerie.de/ajax/share/09b625430fff2cb49b62549fff2f4b42a9c1e3c0dc931c72/1/8/MzQyMA 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Bekanntmachung ist eine Änderungsbekanntmachung. Sie gilt vorrangig, ergänzt und ändert die vorgehende Bekanntmachung Nr. 2017/S 062-116304 vom 29.3.2017 zum selben Vergabeverfahren Nr. 2017-1104-003.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen gemäß Ziffer I.3 (s. insbesondere Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen).
Es obliegt den interessierten Unternehmen im eigenen Interesse, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung per E-Mail bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1) zu registrieren. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Auftraggeberin nur registrierten Unternehmen mitteilen. Die Verantwortung für eine frühzeitige Registrierung oder andernfalls eigenverantwortliche Sicherstellung vollständiger, rechtzeitiger und aktueller Informationen zum Vergabeverfahren und zur Angebotsabgabe liegt bei den interessierten Unternehmen. Im Übrigen obliegt es den interessierten Unternehmen / Bietern, die bereit gestellten Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3) regelmäßig auf etwaige Aktualisierungen hin zu prüfen.
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Bei Bewerbergemeinschaften gilt Ziffer III.1.1) für jedes Mitglied gesondert. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) und die technische Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.3) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird kumulativ beurteilt. Besonderheiten bestehen beim Nachweis der Haftpflichtversicherung und des Qualitätsmanagements. Die berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.3) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den für die Mitglieder jeweils vorgesehenen Leistungs(an)teilen beurteilt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Sofern sich der Bewerber zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Dritten im Angebot namentlich zu benennen und gilt Ziffer III.1.1) für jeden Dritten entsprechend. Die Eignung des Dritten nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) ist in dem Umfang nachzuweisen, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zwecks Eignungsleihe beruft. Die entsprechende Eignung des Dritten ist mit dem Angebot nachzuweisen. Besonderheiten bestehen beim Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der Haftpflichtversicherung und der beruflichen Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben. Die Namen der Unterauftragnehmer, entsprechende Verpflichtungs-/Verfügbarkeitserklärungen und Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer gemäß Ziffer III.1.1) sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin (nicht schon mit dem Angebot) vor Zuschlagserteilung vorzulegen/beizubringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend dem für sie vorgesehenen Leistungs(an)teil zu prüfen und hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-0 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber (AG) über die Kontakt- und Vergabestelle (Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim AG. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig (verspätet), wenn sie nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen erfolgt nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem verspätet, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund dieser Bekanntmachung oder aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt.
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Der Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des AG beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den AG an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Berlin
Telefon: +49 3090138498 📞
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Quelle: OJS 2017/S 089-174777 (2017-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhalts-, Grund- und weitere Reinigungsleistungen im Museumsgebäude und im Verwaltunsgebäude der Berlinischen Galerie: ca. 1 280 m² Büro-/Verwaltungsräume, ca. 4 240 m² Ausstellungsflächen, ca. 2 404 m² Technik-/Werkstatt-/Depoträume, 2 244 m² sonsstige Räume.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Alte Jakobstraße 124 – 128

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 149-308833
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 089-174777
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen und reibungslosen Leistungsbeginns ist vom Auftragnehmer ab spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn (ab dem 17.7.2017) eine Implementierungsphase umzusetzen.Die Implementierung wird nicht gesondert vergütet; sie ist Teil der Unterhaltsreinigung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Grundreinigungsleistungen (ca. 5 000 m
Zusätzliche Informationen:
Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen und reibungslosen Leistungsbeginns ist vom Auftragnehmer ab spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn (ab dem 17.7.2017) eine Implementierungsphase umzusetzen.Die Implementierung wird nicht gesondert vergütet; sie ist Teil der Unterhaltsreinigung.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-24 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stiftung Berlinische Galerie, Frau Susanne Teuber,

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen..
Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber (AG) über die Kontakt- und Vergabestelle
(Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim AG. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig (verspätet), wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem verspätet, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund dieser Bekanntmachung oder aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt.
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Der Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des AG beim Antragsteller,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss).Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den AG an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2017/S 149-308833 (2017-08-02)