Unterhalts- und Grundreinigung, Schmutzfangmattenservice

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Schmutzfangmattenservice.
Berufsbildende Schule „August von Parseval“, OT Bitterfeld, Parsevalstraße 2, 06749 Bitterfeld.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-07.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-07 Auftragsbekanntmachung
2017-02-13 Ergänzende Angaben
2017-06-15 Wettbewerbsergebnisse
Ergänzende Angaben (2017-02-13)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Postort: Köthen (Anhalt)
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsamt/Vergabestelle
Telefon: +49 3496601190 📞
E-Mail: vergabestelle@anhalt-bitterfeld.de 📧
Fax: +49 3496601193 📠
Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️
URL: www.anhalt-bitterfeld.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.evergabe.sachsen-anhalt.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung, Schmutzfangmattenservice. O/VgV/68/2-17
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste 📦
Kurze Beschreibung:
“Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Schmutzfangmattenservice Berufsbildende Schule „August von Parseval“, OT Bitterfeld, Parsevalstraße 2, 06749 Bitterfeld.”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 030-054084

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Objektbesichtigung: Die Bieter sind verpflichtet, an einer Objektbesichtigung teilzunehmen. Gründe hierfür sind neben der speziellen Bauform und der...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Objektbesichtigung: Die Bieter sind verpflichtet, an einer Objektbesichtigung teilzunehmen. Gründe hierfür sind neben der speziellen Bauform und der...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 032-058278 (2017-02-13)