Unterhaltsmaßnahmen im Naherholungsgebiet Karlsfelder See

Landkreis Dachau

Unterhaltsmaßnahmen im Naherholungsgebiet Karlsfelder See (Reinigung WC-Anlagen, Abfallbeseitigung, Mähen, Baum- und Strauchschnitt, etc.).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Dachau
Postanschrift: Weiherweg 16
Postleitzahl: 85221
Postort: Dachau
Kontakt
Internetadresse: https://www.landratsamt-dachau.de 🌏
E-Mail: robert.hartl@lra-dah.bayern.de 📧
Telefon: +49 813174460 📞
Fax: +49 813174215 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 231-482970
ABl. S-Ausgabe: 231

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsmaßnahmen im Naherholungsgebiet Karlsfelder See (Reinigung WC-Anlagen, Abfallbeseitigung, Mähen, Baum- und Strauchschnitt, etc.).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsmaßnahmen Naherholungsgebiet Karlsfelder See
Kurze Beschreibung:
Abfallentsorgung (ca. 120 000 m² Liegewiesen, Uferbereiche, Parkplätze, Rundweg, Zuwegungen, Grillplätze) und Reinigung von 5 WC-Anlagen.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Rasenmähen, Baum- und Strauchschnitt, Laubbeseitigung, weitere Leistungen (z.B. Abschleppen von Maulwurfhügel), Kontrolltätigkeiten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 50/912-11/2-11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Naherholungsgebiet Karlsfelder See.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Dachau, Hochbau-Gebäudemanagement, Weiherweg 16, 85221 Dachau
Robert Hartl
Name: Landkreis Dachau
Kontaktperson: Peter Selmeier
Telefon: +49 813174161 📞
E-Mail: peter.selmeier@lra-dah.bayern.de 📧
Fax: +49 81317411161 📠
URL der Dokumente: https://www.landratsamt-dachau.de/Landratsamt/Veroeffentlichungen/EU-Ausschreibungen.aspx 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 50/912-11/2-11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921732847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftaggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax der auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. h. VI.4.1
Quelle: OJS 2017/S 231-482970 (2017-11-29)