Unterstützung bei der Umsetzung des Förderprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Seit 2016 fördert der Bund im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ 56 Projekte über eine Laufzeit von 3 Jahren mit 140 000 000 EUR. Weitere Informationen zum Programm und eine Übersicht zu den 56 Projekten sind zu finden auf der Website:
www.sport-jugend-kultur.de.
Im Jahr 2017 hat der Bund weitere 100 000 000 EUR mit einer Laufzeit von 2017–2020 zur Verfügung gestellt. Mit dem Bundesprogramm sollen – wie bereits in 2016 – investive sowie investitionsvorbereitende Projekte mit besonderer überregionaler bzw. nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionspotential im Hinblick auf soziale und gesellschaftliche Teilhabe, aber auch mit einem Beitrag zum Klimaschutz, gefördert werden. Es ist von 48 Projekten auszugehen.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung an Kommunen bewilligt. Die Mittel stehen in drei Jahresraten 2016 bis 2018 bzw. in 4 Jahresraten 2017–2020 kassenmäßig zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) sowie die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) sind unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Es sind die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den VV zu § 44 BHO (ZBau) und für diese Zuwendungsbaumaßnahmen zu beachten. Das Verfahren ist in den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) geregelt.
Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Das BBSR (AG) soll durch einen externer Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung umfassend unterstützt werden, wobei die baufachliche Prüfung nicht Bestandteil des Auftrags ist. Diese wird von der staatlichen Bauverwaltung in den Ländern durchgeführt. Daher ist eine enge Kooperation mit den Ländern erforderlich
Die Leistungen des AN umfassen folgende Abschnitte:
— Einarbeitung auf Basis der Projektunterlagen inclusive Protokolle der erfolgten Koordinierungsgespräche nach RZBau,
— Aufbereitung und Prüfung der Anträge für die Zuwendungserteilung,
— Begleitung der Umsetzung der Projekte,
— Erstellung der Abschlussvermerke,
— Monitoring und Unterstützung bei der Programmbeobachtung hinsichtlich der Umsetzung der Zuwendungsmaßnahmen,
— EDV-gestützte Dokumentation der Umsetzung des Förderprogramms (MS-Excel), mit wöchentlichem up-date, bei Bedarf tagesaktuell,
— Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber.
Die baufachliche Prüfung ist nicht Bestandteil des Auftrags. Diese wird von den Bauverwaltungen der jeweiligen Länder durchgeführt. Daher ist eine enge Kooperation mit den Ländern erforderlich.
Das Angebot soll in die zwei Zeitabschnitte gegliedert werden:
1. Zeitabschnitt: Leistungen von 07/2017 – 12/2018,
2. Zeitabschnitt: Leistungen von 01/2019 – 12/2020.
Die Beauftragung des 2. Zeitabschnitts ist optional und erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln im Bundeshaushalt.
Bei der Angebotsaufforderung werden die im BBSR verwendeten Unterlagen und die Merkmale der Datenbank zur Verfügung gestellt, die für die Kalkulation der einzelnen Leistungsbausteine relevant sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-03.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2017-04-03
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Auftragsbekanntmachung
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2017-04-11
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Ergänzende Angaben
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