Baugrubenherstellung für das neu zu errichtende Umspannwerk Wuhletal, hierzu gehören Verbauarbeiten, Abbruch und Baugrubenaushub, Stahlbau-, Bohrpfahlarbeiten inklusive der Planungsleistungen zu den Gründungsarbeiten, Betonbau (Sauberkeitsschicht/Unterbeton), Wasserhaltung und dazugehörige Nachweisleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stromnetz Berlin GmbH
Postanschrift: Puschkinallee 52
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Riese, Stefan
E-Mail: stefan.riese@vattenfall.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.stromnetz-berlin.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: UW Wuhletal – Spezialtiefbau/Baugrube/Erdarbeiten.
2017B06000003
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Baugrubenherstellung für das neu zu errichtende Umspannwerk Wuhletal, hierzu gehören Verbauarbeiten, Abbruch und Baugrubenaushub, Stahlbau-,...”
Kurze Beschreibung
Baugrubenherstellung für das neu zu errichtende Umspannwerk Wuhletal, hierzu gehören Verbauarbeiten, Abbruch und Baugrubenaushub, Stahlbau-, Bohrpfahlarbeiten inklusive der Planungsleistungen zu den Gründungsarbeiten, Betonbau (Sauberkeitsschicht/Unterbeton), Wasserhaltung und dazugehörige Nachweisleistungen
Baugrubenherstellung für das neu zu errichtende Umspannwerk Wuhletal, hierzu gehören Verbauarbeiten, Abbruch und Baugrubenaushub, Stahlbau-, Bohrpfahlarbeiten inklusive der Planungsleistungen zu den Gründungsarbeiten, Betonbau (Sauberkeitsschicht/Unterbeton), Wasserhaltung und dazugehörige Nachweisleistungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 106-213672
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: UW Wuhletal – Spezialtiefbau/Baugrube/Erdarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wendt Grundbau GmbH
Postanschrift: Wildmeisterdamm 253
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12353
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3060970816📞
E-Mail: m.wendt@wendt-grundbau.de📧
Fax: +49 3060970899 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.wendt-grundbau.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: EUR 1 💰
“Der Wert für die möglichen zu vergebenen möglichen Unteraufträge steht nicht fest.
Es können Leistungen wie z.B. Vermessung, Beweissicherung, SiGeKo,...”
Der Wert für die möglichen zu vergebenen möglichen Unteraufträge steht nicht fest.
Es können Leistungen wie z.B. Vermessung, Beweissicherung, SiGeKo, Bodengutachten, Erdbau, Wachschutz, Kampfmittelsondierung „unter“-vergeben werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1GWB),
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3GWB),
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 236-491287 (2017-12-06)