In Berlin Dahlem soll im Bereich der Liegenschaften der Freien Universität Berlin ein Forschungsneubau errichtet werden. Das Grundstück liegt im Innenbereich des Grundstücks und wird über eine private Zufahrt erschlossen. Der Neubau umfasst ein zukünftig in einer Geländesenke angeordnetes Sockelgeschoss, sowie zwei darüber liegende Obergeschosse und ein Staffelgeschoss. Die Haupterschließung des erhöht liegenden Erdgeschosses erfolgt über eine breite Eingangstreppe mit Rampe an der Stirnseite des Gebäudes. An dieser Gebäudeseite sind die Außenwände des Sockelgeschosses erdberührt. Eine weitere Erschließungsmöglichkeit wird an der gegenüberliegenden Stirnseite, vom Gebäude der FU Chemie aus, über einen Aufzug angeboten. Der Neubau hat einen rechteckigen Grundriss, mit ca. 80 m Länge und 26 m Breite. Die Gesamthöhe ab OKFF Sockelgeschoss beträgt inkl. Staffelgeschoss ca. 19 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Forschungsgebäude
Referenznummer: H 58-17 Ja
Kurze Beschreibung:
In Berlin Dahlem soll im Bereich der Liegenschaften der Freien Universität Berlin ein Forschungsneubau errichtet werden. Das Grundstück liegt im Innenbereich des Grundstücks und wird über eine private Zufahrt erschlossen.
Der Neubau umfasst ein zukünftig in einer Geländesenke angeordnetes Sockelgeschoss, sowie zwei darüber liegende Obergeschosse und ein Staffelgeschoss. Die Haupterschließung des erhöht liegenden Erdgeschosses erfolgt über eine breite Eingangstreppe mit Rampe an der Stirnseite des Gebäudes. An dieser Gebäudeseite sind die Außenwände des Sockelgeschosses erdberührt. Eine weitere Erschließungsmöglichkeit wird an der gegenüberliegenden Stirnseite, vom Gebäude der FU Chemie aus, über einen Aufzug angeboten.
Der Neubau hat einen rechteckigen Grundriss, mit ca. 80 m Länge und 26 m Breite. Die Gesamthöhe ab OKFF Sockelgeschoss beträgt inkl. Staffelgeschoss ca. 19 m.
In Berlin Dahlem soll im Bereich der Liegenschaften der Freien Universität Berlin ein Forschungsneubau errichtet werden. Das Grundstück liegt im Innenbereich des Grundstücks und wird über eine private Zufahrt erschlossen.
Der Neubau umfasst ein zukünftig in einer Geländesenke angeordnetes Sockelgeschoss, sowie zwei darüber liegende Obergeschosse und ein Staffelgeschoss. Die Haupterschließung des erhöht liegenden Erdgeschosses erfolgt über eine breite Eingangstreppe mit Rampe an der Stirnseite des Gebäudes. An dieser Gebäudeseite sind die Außenwände des Sockelgeschosses erdberührt. Eine weitere Erschließungsmöglichkeit wird an der gegenüberliegenden Stirnseite, vom Gebäude der FU Chemie aus, über einen Aufzug angeboten.
Der Neubau hat einen rechteckigen Grundriss, mit ca. 80 m Länge und 26 m Breite. Die Gesamthöhe ab OKFF Sockelgeschoss beträgt inkl. Staffelgeschoss ca. 19 m.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Forschungsgebäude📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baustelleneinrichtung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bei der unter II.2.7) angegebenen Laufzeit in Tagen handelt es sich um Werktage.
Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen; die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 2.2.2018 zugehen.
Bei der unter II.2.7) angegebenen Laufzeit in Tagen handelt es sich um Werktage.
Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen; die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 2.2.2018 zugehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Berlin Dahlem soll im Bereich der Liegenschaften der Freien Universität Berlin ein Forschungsneubau errichtet werden. Das Grundstück liegt im Innenbereich des Grundstücks und wird über eine private Zufahrt erschlossen.
Der Neubau umfasst ein zukünftig in einer Geländesenke angeordnetes Sockelgeschoss, sowie zwei darüber liegende Obergeschosse und ein Staffelgeschoss. Die Haupterschließung des erhöht liegenden Erdgeschosses erfolgt über eine breite Eingangstreppe mit Rampe an der Stirnseite des Gebäudes. An dieser Gebäudeseite sind die Außenwände des Sockelgeschosses erdberührt. Eine weitere Erschließungsmöglichkeit wird an der gegenüberliegenden Stirnseite, vom Gebäude der FU Chemie aus, über einen Aufzug angeboten.
Der Neubau umfasst ein zukünftig in einer Geländesenke angeordnetes Sockelgeschoss, sowie zwei darüber liegende Obergeschosse und ein Staffelgeschoss. Die Haupterschließung des erhöht liegenden Erdgeschosses erfolgt über eine breite Eingangstreppe mit Rampe an der Stirnseite des Gebäudes. An dieser Gebäudeseite sind die Außenwände des Sockelgeschosses erdberührt. Eine weitere Erschließungsmöglichkeit wird an der gegenüberliegenden Stirnseite, vom Gebäude der FU Chemie aus, über einen Aufzug angeboten.
Der Neubau hat einen rechteckigen Grundriss, mit ca. 80 m Länge und 26 m Breite. Die Gesamthöhe ab OKFF Sockelgeschoss beträgt inkl. Staffelgeschoss ca. 19 m.
Baustelle einrichten, bestehend aus:
— ca. 1 950 m
— ca. 680 m
— Stamm- und Wurzelschutz,
— 1 Stück Sanitäranlage,
— 1 Stück Sanitätsanlage,
— 1 Stück Bauschild,
— Baustrom, Baubeleuchtung und Bauwasser.
Dauer: 520 Tage
Zusätzliche Informationen:
Bei der unter II.2.7) angegebenen Laufzeit in Tagen handelt es sich um Werktage.
Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen; die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 2.2.2018 zugehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubau SupraFAB, Altensteinstraße, 14195 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
— die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Listedes Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unterhttps://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar.
Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Listedes Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unterhttps://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes V 124.HF angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und / oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes V 124.HF angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und / oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruchgenommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruchgenommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzten, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzten, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind;
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind;
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal;
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen.
III.1.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, — V M 1 –, Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin.
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2)
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unterwww.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unterwww.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren
wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten
Bieteranfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 212-439884 (2017-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Berlin Dahlem soll im Bereich der Liegenschaften der Freien Universität Berlin ein Forschungsneubau errichtet werden. Das Grundstück liegt im Innenbereich des Grundstücks und wird über eine private Zufahrt erschlossen.
Der Neubau umfasst ein zukünftig in einer Geländesenke angeordnetes Sockelgeschoss, sowie zwei darüberliegende Obergeschosse und ein Staffelgeschoss. Die Haupterschließung des erhöht liegenden Erdgeschosses erfolgt über eine breite Eingangstreppe mit Rampe an der Stirnseite des Gebäudes. An dieser Gebäudeseite sind die Außenwände des Sockelgeschosses erdberührt. Eine weitere Erschließungsmöglichkeit wird an der gegenüberliegenden Stirnseite, vom Gebäude der FU Chemie aus, über einen Aufzug angeboten.
Der Neubau hat einen rechteckigen Grundriss, mit ca. 80 m Länge und 26 m Breite. Die Gesamthöhe ab OKFF Sockelgeschoss beträgt inkl. Staffelgeschoss ca. 19 m.
In Berlin Dahlem soll im Bereich der Liegenschaften der Freien Universität Berlin ein Forschungsneubau errichtet werden. Das Grundstück liegt im Innenbereich des Grundstücks und wird über eine private Zufahrt erschlossen.
Der Neubau umfasst ein zukünftig in einer Geländesenke angeordnetes Sockelgeschoss, sowie zwei darüberliegende Obergeschosse und ein Staffelgeschoss. Die Haupterschließung des erhöht liegenden Erdgeschosses erfolgt über eine breite Eingangstreppe mit Rampe an der Stirnseite des Gebäudes. An dieser Gebäudeseite sind die Außenwände des Sockelgeschosses erdberührt. Eine weitere Erschließungsmöglichkeit wird an der gegenüberliegenden Stirnseite, vom Gebäude der FU Chemie aus, über einen Aufzug angeboten.
Der Neubau hat einen rechteckigen Grundriss, mit ca. 80 m Länge und 26 m Breite. Die Gesamthöhe ab OKFF Sockelgeschoss beträgt inkl. Staffelgeschoss ca. 19 m.
Gesamtwert des Auftrags: 179 168 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 30901393337📞
Fax: +49 30901393349 📠
Der Neubau umfasst ein zukünftig in einer Geländesenke angeordnetes Sockelgeschoss, sowie zwei darüberliegende Obergeschosse und ein Staffelgeschoss. Die Haupterschließung des erhöht liegenden Erdgeschosses erfolgt über eine breite Eingangstreppe mit Rampe an der Stirnseite des Gebäudes. An dieser Gebäudeseite sind die Außenwände des Sockelgeschosses erdberührt. Eine weitere Erschließungsmöglichkeit wird an der gegenüberliegenden Stirnseite, vom Gebäude der FU Chemie aus, über einen Aufzug angeboten.
Der Neubau umfasst ein zukünftig in einer Geländesenke angeordnetes Sockelgeschoss, sowie zwei darüberliegende Obergeschosse und ein Staffelgeschoss. Die Haupterschließung des erhöht liegenden Erdgeschosses erfolgt über eine breite Eingangstreppe mit Rampe an der Stirnseite des Gebäudes. An dieser Gebäudeseite sind die Außenwände des Sockelgeschosses erdberührt. Eine weitere Erschließungsmöglichkeit wird an der gegenüberliegenden Stirnseite, vom Gebäude der FU Chemie aus, über einen Aufzug angeboten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubau SupraFAB, Altensteinstraße, 14195 Berlin
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).