VE 10 Tischlerarbeiten, 1.BA Westflügel

KIS - Kommunaler Immobilien Service, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam

Sanierung Stadthaus - VE 10 - Tischlerarbeiten 1. BA Westflügel 2.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bautischlerarbeiten
Referenznummer: OV-B-KIS/13/18
Kurze Beschreibung: Sanierung Stadthaus - VE 10 - Tischlerarbeiten 1. BA Westflügel 2.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bautischlerarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bautischlerarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: KIS - Kommunaler Immobilien Service, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift: Hegelallee 6-10, Haus 1
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.kis-potsdam.de 🌏
E-Mail: claudia.wintz@rathaus.potsdam.de 📧
Telefon: +49 3312891451 📞
Fax: +49 3312891472 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YCRY177 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-16 📅
Datum des Beginns: 2018-04-03 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 242-502063
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 001-309096
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRY177.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Tischlerarbeiten - Teilprojekt 2. Bauabschnitt:
— 19 Stück Fenstergitter abbrechen,
— 4 Stück Einfachfenster abbrechen,
— 73 Stück Kastendoppelfenster tischler- und malermäßig instandsetzen,
— 7 Stück Kastendoppelfenster neu herstellen incl. Oberflächenfertig,
— 4 Stück Einfachfenster tischler- und malermäßig instandsetzen incl. neuer rahmenloser Vorsatzschale aus K-Glas,
— 27 Stück Rolläden tischler- und malermäßig instandsetzen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gewerberegisterauszug (nicht äler als 3 Jahre), Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Bieter die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und NAchweis der Zahlung der Beitröge zur gestzlichen Sozialversicherung der Bundesrepublik Deutschland, siehe auch Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre und die Anzahl der jahresdurchschnittlichen Beschäftigten, siehe auch Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis zumind. 3 Referenzleistungen vergleichbaren Umfanges, Nachweis der zur Leistungserbringung vorhandenen technischen Ausrüstung, Qualifikationsnachweise für das leitende technische Personal und geeignete Nachweise der Fachkunde.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Land Brandenburg gilt das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG). Bieter oder Bietergemeinschaften haben danach eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG zu Mindestentgelten, zu Kontrollregelungen, Vergabestrafen, Kündigungen des Auftrages und zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung ebendieser Vorgaben abzuschließen. Die Vereinbarung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter/Bietergemeinschaft mit dem Angebot verbindlich unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmer geplant, ist zusätzlich folgende Erklärung mit den Angebot vorzulegen:
Mehr anzeigen
— Nachunternehmerverzeichnis,
— Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer (Verleiher von Arbeitskräften) und ggf. weiteren Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestlohnanforderungen nach den BbgVergG.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KIS - Kommunaler Immobilien Service, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
Internetadresse: www.kis-potsdam.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YCRY177 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Potsdam Geschäftsbereich Stadtentwicklunf Bauen und Umwelt
Postanschrift: Hegelallee 6/7, Haus 1, Zimmer 217-220
Kontaktperson: Submissionsstelle
E-Mail: vergabeservice@rathaus.potsdam.de 📧
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.potsdam.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein, §107 Abs.1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs.7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend gemacht hat. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verseltzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder entstehen droht, §107 Abs.2 GWB.
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3) Der Auftrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Veragebvorschrift im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftrages, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 242-502063 (2017-12-14)
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