Hinweis:
Die Auftragsunterlagen stehen ab Freitag, den 19.5.2017 unter
www.staatsanzeiger-eservices.de zum Download bereit.
Weitere Berichtigung:
Abschnitt Nummer I.3) Kommunikation:
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist nicht eingeschränkt.
Weitere Berichtigung:
Abschnitt Nummer IV.2.6) Bindefrist des Angebotes:
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11.8.2017.