Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Waldkrankenhaus „Rudolf Elle“ GmbH
Postanschrift: Klosterlausnitzer Str. 81
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 07607
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle WKE
Telefon: +49 36691-81857📞
E-Mail: bettenhaus@waldkliniken-eisenberg.de📧
Fax: +49 36691-81907 📠
Region: Saale-Holzland-Kreis🏙️
URL: http://www.waldkliniken-eisenberg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“VE 3385 – Fassadenbekleidung – BV Neubau Bettenhaus am Waldkrankenhaus „Rudolf Elle“ Eisenberg”
Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Fassadenbekleidungsarbeiten am Neubau Bettenhaus auf den Gelände des Waldkrankenhauses Eisenberg.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 563424.83 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦
Ort der Leistung: Saale-Holzland-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Waldkrankenhaus „Rudolf Elle“ GmbH
Klosterlausnitzer Str. 81
07607 Eisenberg
Beschreibung der Beschaffung:
“— 250 m vorgehängete Faserzementfassade Streifenformat auf UK im Erdgeschoss Innenhof,
— 1 720 m vorgehängete Faserzementfassade Streifenformat auf UK 1.-...”
Beschreibung der Beschaffung
— 250 m vorgehängete Faserzementfassade Streifenformat auf UK im Erdgeschoss Innenhof,
— 1 720 m vorgehängete Faserzementfassade Streifenformat auf UK 1.- 4. OG Innenhof,
— 160 m vorgehängete Faserzementfassade Streifenformat auf UK 1.- 4. OG Außenkreisbrandabschnitte,
— 90 St. Faserzement-Lamellenelemente Sonnenschutz auf UK im 1.- 4. OG, mehrteilig, verschiedene Größen von 3,5 x 2,9 bis ca. 0,9 x 1,6 m,
— weitere Positionen s. Leistungsverzeichnis.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 243-505265
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“VE 3385 – Fassadenbekleidung — BV Neubau Bettenhaus am Waldkrankenhaus „Rudolf Elle“ Eisenberg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dach Schneider Weimar GmbH
Postanschrift: Im Gewerbepark 32
Postort: Umpferstedt
Postleitzahl: 99441
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 475093.04 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 563424.83 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde; ausgenommen, es handelt sich um einen Fall des § 135 GWB.
Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.