Auf Hinweis eines Bieters, wird durch den AG folgendes klargestellt:
Bei der Systemanerkennung steht es jedem Bieter frei, eine andere Zertifizierung beizubringen. Jedoch ist dieser Nachweis mit Bedingungen verbunden,da die bereits vorh. neuen Anlagenteile der BMA erhalten bleiben. Sofern Bieter über eine Systemanerkennung verfügen,die die im LV aufgeführten Baugruppen/Geräte im Systemverbund mit der Bestandsanlage beinhalten u.den Systemverbund hiermit zertifizieren, so kann diese Systemanerkennung ebenfalls als Nachweis der Erfüllung der qualitativen Anforderungen genutzt werden. Alle neuen Anlagen sind durch einen Sachverständigen zu prüfen/abzunehmen. Nach DIN VDE 0833-1 darf sich die Prüfung auf Erweiterungen/Änderungen betroffener/beeinflusster Betriebsmittel der vorh. Anlagen u.neuen Betriebsmittel beschränken. Im LV sind mögliche Prüfstellen benannt.Bei der Wartung obliegt es dem AG, die Vertragslaufzeit festzulegen. Im LV ist die Option zur Verlängerung über ein Jahr hinaus beschrieben.