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E) § 45 (4) Nr. 4 VgV: Erklärung über den kumulativen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016). Erforderlich sind insgesamt mindestens
1 200 000 EUR.
F) § 45 (4) Nr. 4 VgV: Erklärung über den kumulativen Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des
Auftrages in den Jahren 2014, 2015, 2016.
Dies umfasst die Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 2, 3, 5 und 6 gemäߧ 47 HOAI an
Stadtstraßen mit einem DTV > 15.000 Kfz/Tag (in einer Großstadt mit mehr als 200 000 Einwohnern)
mit mind. einem vollsignalisierten Knotenpunkt und Radverkehrsanlagen, jedoch keine Bundesautobahnen
sowie außerstädtische Land-, Kreis- und Bundesstraßen.
Es müssen die HOAI-Leistungsphasen 2, 3, 5 und 6 erbracht worden sein.
Wertung mit max. 5 Punkten: < 1 500 000 EUR insgesamt Ausschluss, > oder gleich 1 500 000 EUR = 1 Punkt,
> 1 700 000 EUR = 2 Punkte, > 1 900 000 EUR = 3 Punkte, > 2 100 000 EUR = 4 Punkte,
> 2 300 000 EUR = 5 Punkte.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
Personenschäden (1 500 000 EUR), sonstige Schäden (500 000 EUR). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt.
— Erklärung über den kumulativen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016). Erforderlich sind mindestens 1 200 000 EUR.