Ver- und Entsorgung von stationären und mobilen Fahrausweisautomaten, BVG-eigenen Verkaufsstellen, Nebenkassen, Betriebshofkassen und Kantinen einschl. Geldbearbeitung in 5 Losen
Los 1) Ver- und Entsorgung von stationären Fahrausweisautomaten einschl. Geldbearbeitung. Los 2) Ver- und Entsorgung von mobilen Fahrausweisautomaten einschl. Geldbearbeitung. Los 3) Ver- und Entsorgung von BVG-eigenen Verkaufsstellen und Nebenkassen einschl. Geldbearbeitung. Los 4) Ver- und Entsorgung von Betriebshofkassen einschl. Geldbearbeitung. Los 5) Ver- und Entsorgung von Kantinen einschl. Geldbearbeitung. Die v. g. Leistungsgegenstände verstehen sich einschl. Geld- und Werttransport, Geldzähldienst, fachgerechter Lagerung sowie Einzahlung der Gelder bei dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Geldinstitut. Die detaillierte Beschreibung der Leistungsinhalte je Los ist Ziff. II.2.4) (Beschreibung der Beschaffung) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-24.
Auftragsbekanntmachung (2017-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: FEM-E2/8281/17
Kurze Beschreibung:
Los 1) Ver- und Entsorgung von stationären Fahrausweisautomaten einschl. Geldbearbeitung.
Los 2) Ver- und Entsorgung von mobilen Fahrausweisautomaten einschl. Geldbearbeitung.
Los 3) Ver- und Entsorgung von BVG-eigenen Verkaufsstellen und Nebenkassen einschl. Geldbearbeitung.
Los 4) Ver- und Entsorgung von Betriebshofkassen einschl. Geldbearbeitung.
Los 5) Ver- und Entsorgung von Kantinen einschl. Geldbearbeitung.
Die v. g. Leistungsgegenstände verstehen sich einschl. Geld- und Werttransport, Geldzähldienst, fachgerechter Lagerung sowie Einzahlung der Gelder bei dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Geldinstitut.
Die detaillierte Beschreibung der Leistungsinhalte je Los ist Ziff. II.2.4) (Beschreibung der Beschaffung) zu entnehmen.
Los 1) Ver- und Entsorgung von stationären Fahrausweisautomaten einschl. Geldbearbeitung.
Los 2) Ver- und Entsorgung von mobilen Fahrausweisautomaten einschl. Geldbearbeitung.
Los 3) Ver- und Entsorgung von BVG-eigenen Verkaufsstellen und Nebenkassen einschl. Geldbearbeitung.
Los 4) Ver- und Entsorgung von Betriebshofkassen einschl. Geldbearbeitung.
Los 5) Ver- und Entsorgung von Kantinen einschl. Geldbearbeitung.
Die v. g. Leistungsgegenstände verstehen sich einschl. Geld- und Werttransport, Geldzähldienst, fachgerechter Lagerung sowie Einzahlung der Gelder bei dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Geldinstitut.
Die detaillierte Beschreibung der Leistungsinhalte je Los ist Ziff. II.2.4) (Beschreibung der Beschaffung) zu entnehmen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de🌏
E-Mail: einkauf.2@bvg.de📧
Fax: +49 3025620338 📠
URL der Dokumente: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-28 📅
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 083-161759
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
1) Ablauf des Vergabeverfahrens
Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt:
Mit dieser Bekanntmachung wurde aus sicherheitsrelevanten Gründen ausschließlich eine Geheimhaltungserklärung veröffentlicht.
Interessierte Unternehmen müssen vor Ablauf der Angebotsfrist ihre Teilnahme am Vergabeverfahren, unter Angabe der betreffenden Lose, schriftlich oder elektronisch (per Fax oder per E-Mail), in deutscher Sprache gegenüber der Vergabestelle (Ziff. I.1) der Bekanntmachung) anzeigen. Der Bewerbung ist die ausgefüllte und unterzeichnete Geheimhaltungserklärung zwingend beizufügen. Bei fehlender Geheimhaltungserklärung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. Zudem ist eine E-Mail-Adresse für den Empfang der Vergabeunterlagen anzugeben. Weitere Vorgaben an Form und Inhalt der Bewerbung bestehen nicht.
Alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben erhalten die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes, bestehend aus Angebot und Teilnahmeantrag, zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagen werden digital zur Verfügung gestellt. Daher ist mit der Bewerbung zwingend eine E-Mail-Adresse für den Empfang der Vergabeunterlagen anzugeben.
Die Zurverfügungstellung der Unterlagen und die damit einhergehende Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes erfolgt, ohne dass eine vorherige Prüfung der Eignung durch die Vergabestelle erfolgt ist. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben zwingend ein erstes verbindliches Angebot unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen abzugeben.
Bietergemeinschaften müssen zusätzlich mit dem Angebot eine unterzeichnete Geheimhaltungserklärung für den bevollmächtigten Vertreter einreichen, sofern die Geheimhaltungserklärung, die mit der Bewerbung eingereicht wurde, von einem anderen Mitglied der Bietergemeinschaft unterzeichnet wurde.
Angebotsfrist ist der 29.05.2017, 24:00 Uhr.
Die Angebote sind schriftlich (in Papierform) einzureichen.
Nach Eingang der ersten verbindlichen Angebote wird die Vergabestelle die Bieter / Bietergemeinschaften, deren Angebote nach Auswertung eine echte Chance auf den Erhalt des Zuschlags haben, auf Eignung prüfen. Die hierfür erforderlichen Nachweise und Erklärungen wurden bereits mit dem dem Angebot beigefügten Teilnahmeantrag eingereicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag für alle Lose bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter / der Bietergemeinschaft.
.
2) weitere für den Bieter / für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für etwaige Subunternehmer mit dem Angebot einzureichende Erklärungen:
— Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG sowie
— Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV)
.
3) weitere zusätzliche Angaben:
— zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
— zu Ziff. III.1.8)
Soweit in der Auftragsbekanntmachung und in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Mit dieser Bekanntmachung wurde aus sicherheitsrelevanten Gründen ausschließlich eine Geheimhaltungserklärung veröffentlicht.
Interessierte Unternehmen müssen vor Ablauf der Angebotsfrist ihre Teilnahme am Vergabeverfahren, unter Angabe der betreffenden Lose, schriftlich oder elektronisch (per Fax oder per E-Mail), in deutscher Sprache gegenüber der Vergabestelle (Ziff. I.1) der Bekanntmachung) anzeigen. Der Bewerbung ist die ausgefüllte und unterzeichnete Geheimhaltungserklärung zwingend beizufügen. Bei fehlender Geheimhaltungserklärung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. Zudem ist eine E-Mail-Adresse für den Empfang der Vergabeunterlagen anzugeben. Weitere Vorgaben an Form und Inhalt der Bewerbung bestehen nicht.
Alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben erhalten die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes, bestehend aus Angebot und Teilnahmeantrag, zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagen werden digital zur Verfügung gestellt. Daher ist mit der Bewerbung zwingend eine E-Mail-Adresse für den Empfang der Vergabeunterlagen anzugeben.
Die Zurverfügungstellung der Unterlagen und die damit einhergehende Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes erfolgt, ohne dass eine vorherige Prüfung der Eignung durch die Vergabestelle erfolgt ist. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben zwingend ein erstes verbindliches Angebot unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen abzugeben.
Bietergemeinschaften müssen zusätzlich mit dem Angebot eine unterzeichnete Geheimhaltungserklärung für den bevollmächtigten Vertreter einreichen, sofern die Geheimhaltungserklärung, die mit der Bewerbung eingereicht wurde, von einem anderen Mitglied der Bietergemeinschaft unterzeichnet wurde.
Angebotsfrist ist der 29.05.2017, 24:00 Uhr.
Die Angebote sind schriftlich (in Papierform) einzureichen.
Nach Eingang der ersten verbindlichen Angebote wird die Vergabestelle die Bieter / Bietergemeinschaften, deren Angebote nach Auswertung eine echte Chance auf den Erhalt des Zuschlags haben, auf Eignung prüfen. Die hierfür erforderlichen Nachweise und Erklärungen wurden bereits mit dem dem Angebot beigefügten Teilnahmeantrag eingereicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag für alle Lose bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter / der Bietergemeinschaft.
.
2) weitere für den Bieter / für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für etwaige Subunternehmer mit dem Angebot einzureichende Erklärungen:
— Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG sowie
— Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV)
.
3) weitere zusätzliche Angaben:
— zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
— zu Ziff. III.1.8)
Soweit in der Auftragsbekanntmachung und in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1) Ver- und Entsorgung von stationären Fahrausweisautomaten einschl. Geldbearbeitung.
Los 2) Ver- und Entsorgung von mobilen Fahrausweisautomaten einschl. Geldbearbeitung.
Los 3) Ver- und Entsorgung von BVG-eigenen Verkaufsstellen und Nebenkassen einschl. Geldbearbeitung.
Los 4) Ver- und Entsorgung von Betriebshofkassen einschl. Geldbearbeitung.
Los 5) Ver- und Entsorgung von Kantinen einschl. Geldbearbeitung.
Die v. g. Leistungsgegenstände verstehen sich einschl. Geld- und Werttransport, Geldzähldienst, fachgerechter Lagerung sowie Einzahlung der Gelder bei dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Geldinstitut.
Die detaillierte Beschreibung der Leistungsinhalte je Los ist Ziff. II.2.4) (Beschreibung der Beschaffung) zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Ver- und Entsorgung von stationären Fahrausweisautomaten einschl. Geldbearbeitung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Geldver- und -entsorgung von stationären Fahrausweisautomaten einschl. Geldbearbeitung (auf U-Bahnhöfen im gesamten Liniennetz der Berliner Verkehrsbetriebe sowie an der Oberfläche)
Der Leistungsgegenstand versteht sich einschl. Geld- und Werttransport, Geldzähldienst, fachgerechter Lagerung sowie Einzahlung der Gelder bei dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Geldinstitut.
Des Weiteren beinhaltet die Leistung die Bestückung der Automaten mit Fahrausweispapier und Belegpapier, welche vom Auftraggeber bereitgestellt werden (Abholung durch den Auftragnehmer im Zentrallager des Auftraggebers in 13088 Berlin) sowie die revisionssichere Bestandsführung (inkl. Dokumentation (Excel) der Rollenwechsel) und monatliche Meldung der Bestände (Fahrausweisrollen) sowie der Dokumentation der Rollenwechsel an den Auftraggeber auf elektronischem Wege.
Des Weiteren beinhaltet die Leistung die Bestückung der Automaten mit Fahrausweispapier und Belegpapier, welche vom Auftraggeber bereitgestellt werden (Abholung durch den Auftragnehmer im Zentrallager des Auftraggebers in 13088 Berlin) sowie die revisionssichere Bestandsführung (inkl. Dokumentation (Excel) der Rollenwechsel) und monatliche Meldung der Bestände (Fahrausweisrollen) sowie der Dokumentation der Rollenwechsel an den Auftraggeber auf elektronischem Wege.
Darüber hinaus sind die Abrechnungsunterlagen werktäglich (Mo.-Fr. bis 6:30 Uhr des Tages) in die Hauptverwaltung des Auftraggebers anzuliefern.
aktueller Leistungsumfang:
ca. 229 Standorte (173 U-Bahnhöfe bzw. 194 U-Bahnsteige), davon ca. 680 Fahrausweisautomaten auf U-Bahnhöfen und ca. 35 Fahrausweisautomaten an der Oberfläche (insgesamt ca. 715 Fahrausweisautomaten)
Der v. g. Leistungsumfang kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit aufgrund betrieblicher Erfordernisse ändern.
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Ziff. II.2.11).
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige Verlängerungsmöglichkeit für den Auftraggeber von jeweils maximal 24 Monaten, wobei die Optionsausübung bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende erfolgt (maximal 96 Monate Gesamtlaufzeit).
Bezeichnung des Loses: Ver- und Entsorgung von mobilen Fahrausweisautomaten einschl. Geldbearbeitung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Geldver- und -entsorgung von mobilen Fahrausweisautomaten einschl. Geldbearbeitung (in Straßenbahnen auf Straßenbahnbetriebshöfen der Berliner Verkehrsbetriebe)
Des Weiteren beinhaltet die Leistung die Bestückung der Automaten mit Fahrausweispapier, welche vom Auftraggeber bereitgestellt werden (Abholung durch den Auftragnehmer im Zentrallager des Auftraggebers in 13088 Berlin) sowie die revisionssichere Bestandsführung (inkl. Dokumentation (Excel) der Rollenwechsel) und monatliche Meldung der Bestände (Fahrausweisrollen) sowie der Dokumentation der Rollenwechsel an den Auftraggeber auf elektronischem Wege.
Des Weiteren beinhaltet die Leistung die Bestückung der Automaten mit Fahrausweispapier, welche vom Auftraggeber bereitgestellt werden (Abholung durch den Auftragnehmer im Zentrallager des Auftraggebers in 13088 Berlin) sowie die revisionssichere Bestandsführung (inkl. Dokumentation (Excel) der Rollenwechsel) und monatliche Meldung der Bestände (Fahrausweisrollen) sowie der Dokumentation der Rollenwechsel an den Auftraggeber auf elektronischem Wege.
Nach Bedarf sind zudem aufgrund betrieblicher Notwendigkeiten Geldkassetten beim Automatendienst des Auftraggebers (13088 Berlin) abzuholen.
Aktueller Leistungsumfang:
5 Standorte im östlichen Berliner Stadtgebiet mit insgesamt ca. 441 aktiven mobilen Automaten (zzgl. Reserveautomaten) in den Straßenbahnzügen
Zweimalige Verlängerungsmöglichkeit für den Auftraggeber von jeweils maximal 24 Monaten, wobei die Optionsausübung bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende erfolgt (maximal 96 Monate Gesamtlaufzeit).
Bezeichnung des Loses: Ver- und Entsorgung von BVG-eigenen Verkaufsstellen und Nebenkassen einschl. Geldbearbeitung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Geldver- und -entsorgung von BVG-eigenen Verkaufsstellen und Nebenkassen einschl. Geldbearbeitung
Der Leistungsgegenstand versteht sich einschl. Geldtransport, Geldzähldienst, fachgerechter Lagerung sowie Einzahlung der Gelder bei dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Geldinstitut.
Des Weiteren sind die Abrechnungs- und Dienstunterlagen werktäglich (Mo.-Fr. bis 6:30 Uhr des Tages) in die Hauptverwaltung des Auftraggebers anzuliefern.
12 Verkaufsstellen und 3 Nebenkassen im Berliner Stadtgebiet
Bezeichnung des Loses: Ver- und Entsorgung von Betriebshofkassen einschl. Geldbearbeitung
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Geldver- und -entsorgung von Kassen und Geldverarbeitungsmaschinen auf den Omnibusbetriebshöfen der BVG einschl. Geldbearbeitung
Des Weiteren sind die Abrechnungsunterlagen werktäglich (Mo.-Fr. bis 6:30 Uhr des Tages) in die Hauptverwaltung des Auftraggebers anzuliefern.
6 Standorte mit 18 Geldverarbeitungsmaschinen im Berliner Stadtgebiet
Bezeichnung des Loses: Ver- und Entsorgung von Kantinen einschl. Geldbearbeitung
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Geldver- und -entsorgung von Kantinen einschl. Geldbearbeitung
8 Standorte im Berliner Stadtgebiet
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle unter Ziff. III.1.1) – III.1.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen) sind für die Eignungsprüfung zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung Varianten 1-3“, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zwingend zu verwenden. Dabei gilt
— Variante 2 für alle Bieter, die im ULV-Berlin eingetragen sind,
— Variante 3 für alle Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind und
— Variante 1 für alle Bieter, die in keiner der genannten Datenbanken eingetragen sind.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen mit dem Angebot abzugeben. Dasselbe gilt für Subunternehmer, die von einem Bieter im Angebot benannt werden.
Beabsichtigt ein Bieter, sich für die Erlangung der Eignung auf Drittunternehmen zu berufen, so ist mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen zu entnehmende Verpflichtungserklärung des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bieter über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann und der Dritte sich mit dieser Haftung einverstanden erklärt. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen.
Beabsichtigt ein Bieter, sich für die Erlangung der Eignung auf Drittunternehmen zu berufen, so ist mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen zu entnehmende Verpflichtungserklärung des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bieter über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann und der Dritte sich mit dieser Haftung einverstanden erklärt. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen.
Hinweise:
— Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
— Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe der nachstehenden Erklärungen (Ziff. III.1.1) – III.1.3)) und deren Prüfung auf nochmaliges Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
— Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe der nachstehenden Erklärungen (Ziff. III.1.1) – III.1.3)) und deren Prüfung auf nochmaliges Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
Von den Bietern sind in der oben beschriebenen Form („Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3“)
u. a. Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
— Kenntnis von etwaigen Eintragungen im Berliner Korruptionsregister;
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
Des Weiteren ist für die Eignungsprüfung folgender Nachweis mit dem Angebot einzureichen:
— aktuell gültige Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) ohne Einschränkungen oder Auflagen, die der Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen entgegenstehen oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats
— aktuell gültige Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) ohne Einschränkungen oder Auflagen, die der Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen entgegenstehen oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Gewerbes.
Für ausländische Bewerber zusätzlich: Eigenerklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO oder eine Anerkennung nach § 13a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von den Bietern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3) Erklärungen abzugeben zu:
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/ Berufshaftpflichtversicherung;
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bzgl. vergleichbarer Leistungen.
Bei Umsätzen, die innerhalb einer ARGE erbracht wurden, darf nur der auf die eigene Leistung entfallene Umsatzanteil in die anzugebenden Jahresumsätze einbezogen werden.
Des Weiteren ist für die Eignungsprüfung folgender Nachweis mit dem Angebot einzureichen:
— aktueller Nachweis (zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate) einer unabhängigen Agentur oder Gesellschaft, der die Bonität des Bieters belegt. Die Eignung wird angenommen wenn die Ausfallwahrscheinlichkeit gemäß Basel-II-Kriterien besser als 3 % ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— aktueller Nachweis (zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate) einer unabhängigen Agentur oder Gesellschaft, der die Bonität des Bieters belegt. Die Eignung wird angenommen wenn die Ausfallwahrscheinlichkeit gemäß Basel-II-Kriterien besser als 3 % ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von den Bietern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1–3) Erklärungen abzugeben zu:
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresØ beschäftigten Arbeitskräfte, davon für Leistungen wie unter Ziff. II.1.4) beschrieben tätig und deren Dauer der Betriebszugehörigkeit
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (Referenzleistungen).
Bieter müssen je Los mind. eine nach Art und Umfang vergleichbare Referenz angeben. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt je Los mind. eine nach Art und Umfang vergleichbare Referenz angeben.
Bieter müssen je Los mind. eine nach Art und Umfang vergleichbare Referenz angeben. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt je Los mind. eine nach Art und Umfang vergleichbare Referenz angeben.
Lose 1, 2 und 4: Angabe einer Referenz ausreichend sofern diese die Anforderungen von Los 1 erfüllt
Lose 3 und 5: Angabe einer Referenz ausreichend sofern diese die Anforderungen von Los 3 erfüllt
Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit der ausgeschriebenen Leistung wird nach Art der Leistung (gleichartige Leistungen) und Umfang der Leistung (Anzahl der ver- und entsorgten Automaten/-Standorte) bemessen.
Die Vergleichbarkeit der Art der Leistung, die Lose…
… 1, 2 und 4 betreffend, wird dann angenommen, wenn es sich um Leistungen handelt, die mind. die Geldver- und -entsorgung von Automaten im öffentlichen Bereich (bspw. Fahrausweisautomaten, Parkautomaten, Bankgeldautomaten) sowie die Geldbearbeitung beinhalten. Die Geldver- und -entsorgung von Glücksspielautomaten, Automaten in Waschsalons, Getränke- und Snackautomaten, o. ä. wird nicht als vergleichbar anerkannt.
… 3 und 5 betreffend, wird dann angenommen, wenn es sich um Leistungen handelt, die mind. die Geldver- und -entsorgung sowie die Geldbearbeitung beinhalten.
Die Vergleichbarkeit des Leistungsumfangs wird dann angenommen, wenn für einen Auftrag ca. 50 % der je Los zu vergebenen Leistung erbracht wurde:
d. h. für das Los 1 Nachweis von mind. 350 Automaten,
d. h. für das Los 2 Nachweis von mind. 220 Automaten,
d. h. für das Los 3 Nachweis von mind. 8 Standorten,
d. h. für das Los 4 Nachweis von mind. 3 Standorten und 9 Automaten sowie
d. h. für das Los 5 Nachweis von mind. 4 Standorten.
Bieter auf die Lose 1, 2 und/oder 4 haben neben der Anzahl auch die Art der ver- und entsorgten Automaten anzugeben.
Des Weiteren sind für die Eignungsprüfung folg. Nachweise/Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen:
— Angaben über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die unter Ziff. II.1.4) beschriebene Leistung insbes. der Fahrzeuge und Angaben zu deren Sicherheitsstandard
— Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung gemäß BGV C7 mit bes. gesicherten Fahrzeugen durchgeführt wird und die Fahrzeuge mind. den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70) und insbes. der BG-Regel „Geldtransportfahrzeuge“ (BGR 135) in den jeweils akt. Fassungen entsprechen
— Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung gemäß BGV C7 mit bes. gesicherten Fahrzeugen durchgeführt wird und die Fahrzeuge mind. den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70) und insbes. der BG-Regel „Geldtransportfahrzeuge“ (BGR 135) in den jeweils akt. Fassungen entsprechen
— Angaben zur beruflichen Qualifikation der Teamleiter/Führungskräfte (interne/externe Schulungen), welche im Auftragsfall die unter Ziff. II.1.4) beschriebene Leistung für die BVG steuern
— Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Zertifizierung (ausländische Zertifikate und sonstige Nachweise sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen)
— Nachweis der Zertifizierung nach DIN 77200 oder gleichwertige Zertifizierung (ausländische Zertifikate und sonstige Nachweise sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen)
— Eigenerklärung, dass nur solche Mitarbeiter für die Leistungserbringung eingesetzt werden, über die aktuelle polizeiliche Führungszeugnisse ohne negative Einträge vorliegen
— Eigenerklärung, dass sich die Mitarbeiter des Bieters bereit erklären im Auftragsfall eine Sicherheitsüberprüfung, für die Ver- und Entsorgung am Flughafen BER, durchzuführen
— Eigenerklärung, dass die Abrechnungsdaten im ASCII-Format übermittelt werden können.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss berechtigt und in der Lage sein, Geld- und Werttransportleistungen im Sinne des § 34a Gewerbeordnung (GewO) auszuführen. Dies gilt auch für etwaige Nachunternehmer.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist.
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Zur Abgabe der v. g. Eigenerklärungen ist zwingend das Formblatt „Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen, die alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, erhalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Zur Abgabe der v. g. Eigenerklärungen ist zwingend das Formblatt „Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen, die alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, erhalten.
Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅
Mit dieser Bekanntmachung wurde aus sicherheitsrelevanten Gründen ausschließlich eine Geheimhaltungserklärung veröffentlicht.
Interessierte Unternehmen müssen vor Ablauf der Angebotsfrist ihre Teilnahme am Vergabeverfahren, unter Angabe der betreffenden Lose, schriftlich oder elektronisch (per Fax oder per E-Mail), in deutscher Sprache gegenüber der Vergabestelle (Ziff. I.1) der Bekanntmachung) anzeigen. Der Bewerbung ist die ausgefüllte und unterzeichnete Geheimhaltungserklärung zwingend beizufügen. Bei fehlender Geheimhaltungserklärung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. Zudem ist eine E-Mail-Adresse für den Empfang der Vergabeunterlagen anzugeben. Weitere Vorgaben an Form und Inhalt der Bewerbung bestehen nicht.
Interessierte Unternehmen müssen vor Ablauf der Angebotsfrist ihre Teilnahme am Vergabeverfahren, unter Angabe der betreffenden Lose, schriftlich oder elektronisch (per Fax oder per E-Mail), in deutscher Sprache gegenüber der Vergabestelle (Ziff. I.1) der Bekanntmachung) anzeigen. Der Bewerbung ist die ausgefüllte und unterzeichnete Geheimhaltungserklärung zwingend beizufügen. Bei fehlender Geheimhaltungserklärung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. Zudem ist eine E-Mail-Adresse für den Empfang der Vergabeunterlagen anzugeben. Weitere Vorgaben an Form und Inhalt der Bewerbung bestehen nicht.
Alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben erhalten die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes, bestehend aus Angebot und Teilnahmeantrag, zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagen werden digital zur Verfügung gestellt. Daher ist mit der Bewerbung zwingend eine E-Mail-Adresse für den Empfang der Vergabeunterlagen anzugeben.
Die Zurverfügungstellung der Unterlagen und die damit einhergehende Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes erfolgt, ohne dass eine vorherige Prüfung der Eignung durch die Vergabestelle erfolgt ist. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben zwingend ein erstes verbindliches Angebot unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen abzugeben.
Die Zurverfügungstellung der Unterlagen und die damit einhergehende Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes erfolgt, ohne dass eine vorherige Prüfung der Eignung durch die Vergabestelle erfolgt ist. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben zwingend ein erstes verbindliches Angebot unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen abzugeben.
Bietergemeinschaften müssen zusätzlich mit dem Angebot eine unterzeichnete Geheimhaltungserklärung für den bevollmächtigten Vertreter einreichen, sofern die Geheimhaltungserklärung, die mit der Bewerbung eingereicht wurde, von einem anderen Mitglied der Bietergemeinschaft unterzeichnet wurde.
Bietergemeinschaften müssen zusätzlich mit dem Angebot eine unterzeichnete Geheimhaltungserklärung für den bevollmächtigten Vertreter einreichen, sofern die Geheimhaltungserklärung, die mit der Bewerbung eingereicht wurde, von einem anderen Mitglied der Bietergemeinschaft unterzeichnet wurde.
Angebotsfrist ist der 29.05.2017, 24:00 Uhr.
Die Angebote sind schriftlich (in Papierform) einzureichen.
Nach Eingang der ersten verbindlichen Angebote wird die Vergabestelle die Bieter / Bietergemeinschaften, deren Angebote nach Auswertung eine echte Chance auf den Erhalt des Zuschlags haben, auf Eignung prüfen. Die hierfür erforderlichen Nachweise und Erklärungen wurden bereits mit dem dem Angebot beigefügten Teilnahmeantrag eingereicht.
Nach Eingang der ersten verbindlichen Angebote wird die Vergabestelle die Bieter / Bietergemeinschaften, deren Angebote nach Auswertung eine echte Chance auf den Erhalt des Zuschlags haben, auf Eignung prüfen. Die hierfür erforderlichen Nachweise und Erklärungen wurden bereits mit dem dem Angebot beigefügten Teilnahmeantrag eingereicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag für alle Lose bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter / der Bietergemeinschaft.
2) weitere für den Bieter / für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für etwaige Subunternehmer mit dem Angebot einzureichende Erklärungen:
— Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG sowie
— Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV)
3) weitere zusätzliche Angaben:
— zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
— zu Ziff. III.1.8)
Soweit in der Auftragsbekanntmachung und in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB [Informations- und Wartepflicht] bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB [Informations- und Wartepflicht] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 083-161759 (2017-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Geldver- und -entsorgung von stationären Fahrausweisautomaten einschl. Geldbearbeitung (auf U-Bahnhöfen im gesamten Liniennetz der Berliner Verkehrsbetriebe sowie an der Oberfläche).
Darüber hinaus sind die Abrechnungsunterlagen werktäglich (Mo.-Fr. bis 6.30 Uhr des Tages) in die Hauptverwaltung des Auftraggebers anzuliefern.
ca. 229 Standorte (173 U-Bahnhöfe bzw. 194 U-Bahnsteige), davon ca. 680 Fahrausweisautomaten auf U-Bahnhöfen und ca. 35 Fahrausweisautomaten an der Oberfläche (insgesamt ca. 715 Fahrausweisautomaten).
Geldver- und -entsorgung von BVG-eigenen Verkaufsstellen und Nebenkassen einschl. Geldbearbeitung.
Des Weiteren sind die Abrechnungs- und Dienstunterlagen werktäglich (Mo.-Fr. bis 6.30 Uhr des Tages) in die Hauptverwaltung des Auftraggebers anzuliefern.
12 Verkaufsstellen und 3 Nebenkassen im Berliner Stadtgebiet.
Geldver- und -entsorgung von Kassen und Geldverarbeitungsmaschinen auf den Omnibusbetriebshöfen der BVG einschl. Geldbearbeitung.
Des Weiteren sind die Abrechnungsunterlagen werktäglich (Mo.-Fr. bis 6.30 Uhr des Tages) in die Hauptverwaltung des Auftraggebers anzuliefern.
8 Standorte im Berliner Stadtgebiet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit des erteilten Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des erteilten Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.