Veranstaltungs-Technik

KölnKongress GmbH, Abt. Kaufm. Administration

Gegenstand der Ausschreibung ist die veranstaltungsbezogene fachgerechte Bedienung der in den Veranstaltungsstätten vorhandenen technischen Anlagen sowie die mietweise Überlassung und Bedienung zusätzlicher Gewerke der Veranstaltungs-Technik (Medien-, Beschallungs- und Beleuchtungstechnik, Rigging), die Beratung der Veranstalter sowie die Gestellung des für die Auftragsdurchführung erforderlichen Personals. Die Überlassung zusätzlicher technischer Ausstattung (Beleuchtung, Beschallung) umfasst neben dem zur Verfügung stellen des technischen Equipments gemäß Leistungsbeschreibung (Vermietung) auch den Hin- und Rücktransport und die Auf- und Abbauten vor und nach den Veranstaltungen. Einzelheiten ergeben sich aus dem 2. Teil der Vergabeunterlagen: Leistungsbeschreibung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-11.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-11 Auftragsbekanntmachung
2017-04-21 Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2017-04-21)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: KölnKongress GmbH, Abt. Kaufm. Administration
Postanschrift: Messeplatz 1
Postort: Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: KölnKongress GmbH, Abt. Gebäudemanagement
E-Mail: h.betz@koelnkongress.de 📧
Fax: +49 2218213066 📠
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: http://www.koelnkongress.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Veranstaltungs-Technik.
Produkte/Dienstleistungen: Unterhaltungsdienste 📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die veranstaltungsbezogene fachgerechte Bedienung der in den Veranstaltungsstätten vorhandenen technischen Anlagen sowie...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 074-142410

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Los-Identifikationsnummer: 1 und 2
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Neuer Wert
Text:
“Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Danach ist ein...”    Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Los-Identifikationsnummer: 1 und 2
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Neuer Wert
Text:
“Nach § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 080-154766 (2017-04-21)