Veräußerung des Ferien- und Campingparkes Wisseler See sowie zweier benachbart gelegener Grundstücke

Stadt Kalkar

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Verkauf des Ferien- und Campingparks Wisseler See sowie zweier benachbart gelegener Grundstücke. Die Ferienanlage umfasst ein gepflegtes Areal von rund 44 ha mit einem Naturfreibad, diversen Ferienunterkünften, einigen festen Gebäuden und unbebauten Flächen. Bei den benachbarten Grundstücken handelt es sich einerseits um ein Gebiet, welches im Flächennutzungsplan als Ferien- bzw. Wochenendhausgebiet ausgewiesen ist und andererseits um ein Grundstück, auf welchem bauplanungsrechtlich die Errichtung eines Hotels sowie von Sporteinrichtungen möglich ist. Die Ferienanlage nebst der beiden benachbarten Grundstücke soll an einen Investor veräußert werden, welcher neben einem angemessenen Kaufpreisangebot von mindestens 11,8 Mio. Euro ein qualitativ hochwertiges Konzept für den nachhaltigen Betrieb der Freizeitanlage einschließlich der strukturfördernden Nutzung der benachbarten Grundstücke verfolgt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-09 Auftragsbekanntmachung
2017-09-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Verkauf des Ferien- und Campingparks Wisseler See sowie zweier benachbart gelegener Grundstücke. Die Ferienanlage umfasst ein gepflegtes Areal von rund 44 ha mit einem Naturfreibad, diversen Ferienunterkünften, einigen festen Gebäuden und unbebauten Flächen. Bei den benachbarten Grundstücken handelt es sich einerseits um ein Gebiet, welches im Flächennutzungsplan als Ferien- bzw. Wochenendhausgebiet ausgewiesen ist und andererseits um ein Grundstück, auf welchem bauplanungsrechtlich die Errichtung eines Hotels sowie von Sporteinrichtungen möglich ist. Die Ferienanlage nebst der beiden benachbarten Grundstücke soll an einen Investor veräußert werden, welcher neben einem angemessenen Kaufpreisangebot von mindestens 11,8 Mio. Euro ein qualitativ hochwertiges Konzept für den nachhaltigen Betrieb der Freizeitanlage einschließlich der strukturfördernden Nutzung der benachbarten Grundstücke verfolgt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kleve 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kalkar
Postanschrift: Markt 20
Postleitzahl: 47546
Postort: Kalkar
Kontakt
Internetadresse: http://www.kalkar.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kalkar.de 📧
URL der Dokumente: https://www.kalkar.de/de/inhalt/bauen-und-wirtschaft/wisseler-see 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 090-177473
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7): Die Angabe der Laufzeit in Monaten ist dahingehend zu verstehen, dass der Auftraggeber derzeit davon ausgeht, dass der Betrieb des Ferien- und Campingparks durch den Erwerber mindestens 120 Monate (= 10 Jahre) aufrechtzuerhalten ist.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kalkar beabsichtigt den Verkauf des Ferien- und Campingparks Wisseler See sowie zweier benachbart gelegener Grundstücke an einen Investor, welcher den nachhaltigen Betrieb der Anlage einschließlich der strukturfördernden Nutzung der benachbarten Grundstücke bestmöglich gewährleistet.
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Der Ferien- und Campingpark befindet sich am Wisseler See, einem ca. 100 ha großen natürlichen See im Kreis Kleve am Niederrhein. Er erstreckt sich über ein Areal von rund 44 ha und umfasst neben bisher unbebauten Flächen unter anderem ein Naturfreibad, Bereiche für unterschiedliche Campingformen (500 Dauer- und Saisonstellplätze und 300 Ferienstellplätze), diverse Ferienunterkünfte (Unterkünfte für sogenanntes Glamping, Trekkinghütten und Chalets), einige feste Gebäude (darunter ein Seminar- und Gruppenhaus, eine für Mehrzwecknutzung geeignete Sporthalle, ein Restaurant) sowie Bowling- und Kegelbahnen. Direkt am See befindet sich ein Sandstrand und eine Liegewiese. Am Ufer des Wisseler Sees soll durch den Camping- und Ferienpark möglichst eine öffentliche Uferpromenade geführt werden, welche durch den künftigen Erwerber errichtet werden soll. Die Grundstücke des Ferien- und Campingparks stehen teils im Eigentum der Stadt Kalkar, teils im Eigentum der Freizeitpark Wisseler See GmbH (im Folgenden: FWS), deren alleinige Anteilseignerin die Stadt Kalkar ist. Gleichzeitig übernimmt FWS gemeinsam mit der Campino GmbH den Betrieb der Freizeitanlagen, wobei die Stadt Kalkar auch an dieser Gesellschaft vermittelt über die FWS 100 % der Anteile hält. Insgesamt beschäftigen die Betreibergesellschaften derzeit 6 Mitarbeiter in Vollzeit, 4 Mitarbeiter in Teilzeit sowie 3 Auszubildende. Weitere Angestellte arbeiten auf Basis von Saisonverträgen (März/April-September/Oktober).
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Die Stadt Kalkar ist zudem Eigentümerin der beiden benachbarten Grundstücke, welche ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind und jeweils aus einer unbebauten Fläche bestehen. Während ein Grundstück (Größe: ca. 20 000 qm) im Flächennutzungsplan als Ferien- und Wochenendhausgebiet ausgezeichnet ist, besteht auf dem anderen Grundstück (Größe: ca. 30 000 qm) ausweislich des Bebauungsplans die Möglichkeit zur Errichtung eines Hotels sowie von Sporteinrichtungen. Auf beiden Grundstücken sowie auf den bislang unbebauten Flächen des Ferien- und Campingparks ist erhebliches bauliches Entwicklungspotential nach Maßgabe bestehenden Planungsrechts gegeben.
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Die Stadt Kalkar strebt mit dem Verkauf der Ferienanlage nebst der beiden benachbarten Grundstücke eine Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Stadt an. Daher ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung, dass der Investor sich verpflichtet, die seitens der Betreibergesellschaften zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bestehenden Arbeitsverhältnisse zu übernehmen, und neben einem angemessenen Kaufpreisgebot auch ein qualitativ hochwertiges Konzept für den nachhaltigen Betrieb der Freizeitanlage einschließlich der strukturfördernden Nutzung der Grundstücke anbietet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Anteile der Stadt an den Betreibergesellschaften des Ferien- und Campingsparks mitzuerwerben.
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Weitere Informationen zum Ferien- und Campingpark finden sich im strukturellen Rahmenplan, dem Raumkonzept und Maßnahmenplan, welche der Auftraggeber unter https://www.kalkar.de/de/inhalt/bauen-und-wirtschaft/wisseler-see abrufbar zur Verfügung stellt und die unverbindliche planerische Konzepte zur Fortentwicklung der Ferienanlage und ihres Umfeldes enthalten.
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Dauer: 120 Monate
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.7): Die Angabe der Laufzeit in Monaten ist dahingehend zu verstehen, dass der Auftraggeber derzeit davon ausgeht, dass der Betrieb des Ferien- und Campingparks durch den Erwerber mindestens 120 Monate (= 10 Jahre) aufrechtzuerhalten ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kalkar.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1), falls erforderlich;
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt 2);
c) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein (Stichtag: Einsendeschluss der Teilnahmeanträge).
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Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft eingereicht wird, sind die unter lit. b und c genannten Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen/Erklärungen sind nicht vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu steht ihm das Formblatt 3 zur Verfügung, dessen Verwendung nicht verpflichtend ist. Die Drittunternehmen müssen zudem die vorstehend in lit. b genannte Eigenerklärung abgeben. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dem Angebot zudem eine Eigenerklärung des Drittunternehmens zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsdurchführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe beizufügen (Formblatt 4).
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Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft eingereicht wird, müssen die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
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Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
a) Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
b) Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate; Stichtag: Einsendeschluss für die Abgabe der Teilnahmeanträge).
c) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 5). Vergleichbare Leistungen sind der Betrieb von Freizeit- und Ferienanlagen, einschließlich Campingplätzen sowie von sonstigen Ferienunterkünften.
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Mindeststandards:
Zu c) Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jeweils mindestens 500 000 Euro netto betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft eingereicht wird, müssen die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
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Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
— Referenzen über den Betrieb einer vergleichbaren Einrichtung (Formblatt 6).
Die Darstellung der Referenzen muss alle für die Prüfung der Mindestanforderungen erforderlichen Angaben zuzüglich der Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber nebst Telefonnummer enthalten.
Mindeststandards:
Es ist mindestens ein Referenzprojekt anzuführen, im Rahmen dessen der Bewerber in den vergangenen fünf Jahren (ab 01.01.2012) für den Betrieb einer Einrichtung verantwortlich war, die im Bereich des Fremdenverkehrs angesiedelt war, über mindestens 20 Mitarbeiter verfügte und deren jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich bei mindestens 0,5 Mio. Euro netto lag. Bei einem bereits abgeschlossenen Projekt sind für den jährlichen Gesamtumsatz die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Abschluss des Projekts maßgeblich.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der nach Wertung der Angebote für den Zuschlag vorgesehene Bieter wird aufgefordert werden, Verpflichtungserklärungen gemäß den Vorgaben in § 4 und § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen abzugeben. Die entsprechenden Vordrucke sind auf folgender Internetseite einzusehen: https://www.vergabe.nrw.de/servicestelle-tvgg-nrw. Der Bieter, dessen Angebot bezuschlagt wird, ist verpflichtet die seitens der Betreibergesellschaften zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bestehenden Arbeitsverhältnisse zu übernehmen und eine Arbeitsplatzgarantie abzugeben.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Kalkar – Vergabestelle
Internetadresse: www.kalkar.de 🌏
Dokumente URL: https://www.kalkar.de/de/inhalt/bauen-und-wirtschaft/wisseler-see 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB, sondern um einen Kaufvertrag. Die Stadt Kalkar führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung des hier in Rede stehenden Auftrags in Anlehnung an die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch. Die Vorschriften des ViertenTeils des GWB und der VgV sowie der VOB/A und des TVgG-NRW finden keine Anwendung. Sollte ein Bewerber Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Einschätzung der Stadt Kalkar haben und den ViertenTeil des GWB für anwendbar halten, ist zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Fax:+49221-147-2891, Tel.:+49 221-147 3055, Internet-Adresse (URL): http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/. Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die dann bestehende Rügeobliegeheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im Übrigen ist für etwaige Rechtsbehelfe die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Kleve. Die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist insoweit das Landgericht Kleve, Schwanenburg Schloßberg 1, 47533 Kleve, Fax: 02821 87-290, Tel.: 0282187-0, E-Mail: poststelle@lg-kleve.nrw.de, Internet-Adresse(URL): http://www.lg-kleve.nrw.de/.
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2. Die Formblätter und Vergabeunterlagen können auf der Homepage des Auftraggebers unter https://www.kalkar.de/de/inhalt/bauen-und-wirtschaft/wisseler-see abgerufen werden.
3. Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 3 für die Verpflichtungserklärung von Drittunternehmen; die Verwendung dieses Formblattes ist nicht verpflichtend. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
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4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag unter folgender Anschrift einzureichen: Stadt Kalkar, Vergabestelle, Markt 20, 47546 Kalkar. Die Umschläge sind als Teilnahmeantrag zu kennzeichnen und mit folgender Aufschrift zu versehen „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Ferien- und Campingpark Wisseler See“. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags auf sonstigem Wege, etwa per Telefax oder E-Mail, ist nicht zulässig.
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5. Fragen sind ausschließlich per E-Mail an „vergabestelle@kalkar.de “ zu senden. Mündlich/telefonisch erteilte Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie dennoch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gestellt werden, nicht zu beantworten.
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6. Sämtliche Auskunftsersuchen neben den dazu erteilten Antworten werden in anonymisierter Form auf der Homepage des Auftraggebers unter https://www.kalkar.de/de/inhalt/bauen-und-wirtschaft/wisseler-see zur Verfügung gestellt. Durch eine entsprechende E-Mail an vergabestelle@kalkar.de können sich Interessenten zudem freiwillig, kostenlos und unverbindlich registrieren, um während des laufenden Teilnahmewettbewerbs auf aktualisierte Fragen-Antworten-Kataloge oder etwaige sonstige Änderungen hingewiesen zu werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landgericht Kleve
Postanschrift: Schwanenburg Schloßberg 1
Postort: Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2821870 📞
E-Mail: poststelle@lg-kleve.nrw.de 📧
Fax: +49 282187-290 📠
Internetadresse: http://www.lg-kleve.nrw.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: S.o. VI.3) der Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2017/S 090-177473 (2017-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 090-177473
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Verkauf des Ferien- und Campingparks Wisseler See sowie zweier benachbart gelegener Grundstücke.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 174-356750
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 090-177473
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB, sondern um einen Kaufvertrag. Die Stadt Kalkar hat gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung des hier in Rede stehenden Auftrages in Anlehnung an die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durchgeführt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kalkar beabsichtigte mit dem Verfahren den Verkauf des Ferien- und Campingparks Wisseler See sowie zweier benachbarter gelegener Grundstücke an einen Investor, welcher den nachhaltigen Betrieb der Anlage einschließlich der strukturfördernden Nutzung der benachbarten Grundstücke bestmöglich gewährleistet. Auf diese Weise soll die wirtschaftliche Struktur der Stadt gestärkt werden.
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Die Ferienanlage umfasst ein gepflegtes Areal von rund 44 ha mit einem Naturfreibad, diversen Ferienunterkünften, einigen festen Gebäuden und unbebauten Flächen umfasst und sollte an einen Investor veräußert werden, welcher neben einem angemessenen Kaufpreisangebot von mindestens 11 800 000 EUR ein qualitativ hochwertiges Konzept für den nachhaltigen Betrieb der Freizeitanlage verfolgt. Bei den benachbarten Grundstücken handelt es sich einerseits um ein Gebiet, welches im Flächennutzungsplan als Ferien- bzw. Wochenendhausgebiet ausgewiesen ist und andererseits um ein Grundstück, auf welchem bauplanungsrechtlich die Errichtung eines Hotels sowie von Sporteinrichtungen möglich ist.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Investitionsmaßnahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Tourismusstrategie
Zugang der Öffentlichkeit zum Gelände
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dauer der Aufrechterhaltung des Betriebes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 25

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Kalkar

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 282187290 📠
Quelle: OJS 2017/S 174-356750 (2017-09-07)