Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Verkauf des Ferien- und Campingparks Wisseler See sowie zweier benachbart gelegener Grundstücke. Die Ferienanlage, welche ein gepflegtes Areal von rund 44 ha mit einem Naturfreibad, diversen Ferienunterkünften, einigen festen Gebäuden und unbebauten Flächen umfasst, soll an einen Investor veräußert werden, welcher neben einem angemessenen Kaufpreisangebot von mindestens 11 800 000 EUR ein qualitativ hochwertiges Konzept für den nachhaltigen Betrieb der Freizeitanlage verfolgt. Im vorgenannten Gesamtmindestkaufpreis ist der Erwerb der beiden dem Ferienpark benachbart gelegenen Flächen eingeschlossen. Bei den benachbarten Grundstücken handelt es sich einerseits um ein Gebiet, welches im Flächennutzungsplan als Ferien- bzw. Wochenendhausgebiet ausgewiesen ist und andererseits um ein Grundstück, auf welchem bauplanungsrechtlich die Errichtung eines Hotels sowie von Sporteinrichtungen möglich ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-09.
Auftragsbekanntmachung (2017-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Verkauf des Ferien- und Campingparks Wisseler See sowie zweier benachbart gelegener Grundstücke. Die Ferienanlage, welche ein gepflegtes Areal von rund 44 ha mit einem Naturfreibad, diversen Ferienunterkünften, einigen festen Gebäuden und unbebauten Flächen umfasst, soll an einen Investor veräußert werden, welcher neben einem angemessenen Kaufpreisangebot von mindestens 11 800 000 EUR ein qualitativ hochwertiges Konzept für den nachhaltigen Betrieb der Freizeitanlage verfolgt. Im vorgenannten Gesamtmindestkaufpreis ist der Erwerb der beiden dem Ferienpark benachbart gelegenen Flächen eingeschlossen. Bei den benachbarten Grundstücken handelt es sich einerseits um ein Gebiet, welches im Flächennutzungsplan als Ferien- bzw. Wochenendhausgebiet ausgewiesen ist und andererseits um ein Grundstück, auf welchem bauplanungsrechtlich die Errichtung eines Hotels sowie von Sporteinrichtungen möglich ist.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Verkauf des Ferien- und Campingparks Wisseler See sowie zweier benachbart gelegener Grundstücke. Die Ferienanlage, welche ein gepflegtes Areal von rund 44 ha mit einem Naturfreibad, diversen Ferienunterkünften, einigen festen Gebäuden und unbebauten Flächen umfasst, soll an einen Investor veräußert werden, welcher neben einem angemessenen Kaufpreisangebot von mindestens 11 800 000 EUR ein qualitativ hochwertiges Konzept für den nachhaltigen Betrieb der Freizeitanlage verfolgt. Im vorgenannten Gesamtmindestkaufpreis ist der Erwerb der beiden dem Ferienpark benachbart gelegenen Flächen eingeschlossen. Bei den benachbarten Grundstücken handelt es sich einerseits um ein Gebiet, welches im Flächennutzungsplan als Ferien- bzw. Wochenendhausgebiet ausgewiesen ist und andererseits um ein Grundstück, auf welchem bauplanungsrechtlich die Errichtung eines Hotels sowie von Sporteinrichtungen möglich ist.
1. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich nicht um öffentliche Aufträge im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB, sondern um Kaufverträge. Die Stadt Kalkar führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung der hier in Rede stehenden Aufträge in Anlehnung an die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOB/A und des TVgG-NRW finden keine Anwendung. Sollte ein Bewerber Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Einschätzung der Stadt Kalkar haben und den Vierten Teil des GWB für anwendbar halten, ist zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Fax:+49 221-147-2891, Tel.:+49 221-147 3055, Internet-Adresse (URL): http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die dann bestehende Rügeobliegeheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im Übrigen ist für etwaige Rechtsbehelfe die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Kleve. Die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist insoweit das Landgericht Kleve, Schwanenburg Schloßberg 1, 47533 Kleve, Fax: 02821 87-290, Tel.: 0282187-0, E-Mail: poststelle@lg-kleve.nrw.de, Internet-Adresse(URL): http://www.lg-kleve.nrw.de/.
2. Die Formblätter und Vergabeunterlagen können auf der Homepage des Auftraggebers, unter https://www.kalkar.de/de/inhalt/bauen-und-wirtschaft/wisseler-see abgerufen werden.
3. Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 3 für die Verpflichtungserklärung von Drittunternehmen; die Verwendung dieses Formblattes ist nicht verpflichtend. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag unter folgender Anschrift einzureichen: Stadt Kalkar, Vergabestelle, Markt 20, 47546 Kalkar. Die Umschläge sind als Teilnahmeantrag zu kennzeichnen und mit folgender Aufschrift zu versehen „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Ferien- und Campingpark Wisseler See, Los Nr. (...)“. Der Ausdruck (...) ist durch die Nummer des Loses bzw. der Lose zu ersetzen, auf welche sich der Teilnahmeantrag bezieht. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags auf sonstigem Wege, etwa per Telefax oder E-Mail, ist nicht zulässig.
5. Fragen sind ausschließlich per E-Mail an „info@kalkar.de“ zu senden. Mündlich/telefonisch erteilte Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie dennoch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gestellt werden, nicht zu beantworten.
1. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich nicht um öffentliche Aufträge im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB, sondern um Kaufverträge. Die Stadt Kalkar führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung der hier in Rede stehenden Aufträge in Anlehnung an die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOB/A und des TVgG-NRW finden keine Anwendung. Sollte ein Bewerber Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Einschätzung der Stadt Kalkar haben und den Vierten Teil des GWB für anwendbar halten, ist zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Fax:+49 221-147-2891, Tel.:+49 221-147 3055, Internet-Adresse (URL): http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die dann bestehende Rügeobliegeheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im Übrigen ist für etwaige Rechtsbehelfe die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Kleve. Die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist insoweit das Landgericht Kleve, Schwanenburg Schloßberg 1, 47533 Kleve, Fax: 02821 87-290, Tel.: 0282187-0, E-Mail: poststelle@lg-kleve.nrw.de, Internet-Adresse(URL): http://www.lg-kleve.nrw.de/.
3. Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 3 für die Verpflichtungserklärung von Drittunternehmen; die Verwendung dieses Formblattes ist nicht verpflichtend. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag unter folgender Anschrift einzureichen: Stadt Kalkar, Vergabestelle, Markt 20, 47546 Kalkar. Die Umschläge sind als Teilnahmeantrag zu kennzeichnen und mit folgender Aufschrift zu versehen „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Ferien- und Campingpark Wisseler See, Los Nr. (...)“. Der Ausdruck (...) ist durch die Nummer des Loses bzw. der Lose zu ersetzen, auf welche sich der Teilnahmeantrag bezieht. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags auf sonstigem Wege, etwa per Telefax oder E-Mail, ist nicht zulässig.
5. Fragen sind ausschließlich per E-Mail an „info@kalkar.de“ zu senden. Mündlich/telefonisch erteilte Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie dennoch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gestellt werden, nicht zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Verkauf des Ferien- und Campingparks Wisseler See
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kalkar beabsichtigt den Verkauf des Ferien- und Campingparks Wisseler See an einen Investor, welcher den nachhaltigen Betrieb der Anlage durch die Entwicklung eines entsprechenden Konzepts bestmöglich gewährleistet.
Die Anlage befindet sich am Wisseler See, einem ca. 100 ha großen natürlichen See im Kreis Kleve am Niederrhein. Sie erstreckt sich über ein Areal von rund 44 ha und umfasst neben bisher unbebauten Flächen unter anderem ein Naturfreibad, Bereiche für unterschiedliche Campingformen (Dauer-, Ferien-und Saisoncamping) mit insgesamt knapp 700 Stellplätzen, diverse Ferienunterkünfte (Unterkünfte für sogenanntes Glamping, Trekkinghütten und Chalets), einige feste Gebäude (darunter ein Seminar- und Gruppenhaus, eine für Mehrzwecknutzung geeignete Sporthalle, ein Restaurant) sowie Bowling- und Kegelbahnen. Direkt am See befindet sich ein Sandstrand und eine Liegewiese. Auf den bislang unbebauten Flächen innerhalb des Ferien- und Campingplatzes ist erhebliches bauliches Entwicklungspotential nach Maßgabe bestehenden Planungsrechts gegeben. Am Ufer des Wisseler Sees soll durch den Camping- und Ferienpark eine öffentliche Uferpromenade geführt werden, welche durch den künftigen Erwerber zu errichten ist.
Die Anlage befindet sich am Wisseler See, einem ca. 100 ha großen natürlichen See im Kreis Kleve am Niederrhein. Sie erstreckt sich über ein Areal von rund 44 ha und umfasst neben bisher unbebauten Flächen unter anderem ein Naturfreibad, Bereiche für unterschiedliche Campingformen (Dauer-, Ferien-und Saisoncamping) mit insgesamt knapp 700 Stellplätzen, diverse Ferienunterkünfte (Unterkünfte für sogenanntes Glamping, Trekkinghütten und Chalets), einige feste Gebäude (darunter ein Seminar- und Gruppenhaus, eine für Mehrzwecknutzung geeignete Sporthalle, ein Restaurant) sowie Bowling- und Kegelbahnen. Direkt am See befindet sich ein Sandstrand und eine Liegewiese. Auf den bislang unbebauten Flächen innerhalb des Ferien- und Campingplatzes ist erhebliches bauliches Entwicklungspotential nach Maßgabe bestehenden Planungsrechts gegeben. Am Ufer des Wisseler Sees soll durch den Camping- und Ferienpark eine öffentliche Uferpromenade geführt werden, welche durch den künftigen Erwerber zu errichten ist.
Die Grundstücke des Ferien- und Campingparks stehen teils im Eigentum der Stadt Kalkar, teils im Eigentum der Freizeitpark Wisseler See GmbH (im Folgenden: FWS), deren alleinige Anteilseignerin die Stadt Kalkar ist. FWS übernimmt gleichzeitig auch den Betrieb der Freizeitanlage und beschäftigt zu diesem Zweck die Geschäftsführung, eine Assistenz derselben, einen Platzwart und eine Auszubildende. Den Betrieb der Rezeption, der Gastronomie, des Freibads und des Shops sowie die Platzpflege und die Gebäudereinigung übernimmt demgegenüber die Campino GmbH im Wege der Personalgestellung. Auch an dieser Gesellschaft hält die Stadt Kalkar über die FWS als Alleingesellschafterin 100 % der Anteile.
Die Grundstücke des Ferien- und Campingparks stehen teils im Eigentum der Stadt Kalkar, teils im Eigentum der Freizeitpark Wisseler See GmbH (im Folgenden: FWS), deren alleinige Anteilseignerin die Stadt Kalkar ist. FWS übernimmt gleichzeitig auch den Betrieb der Freizeitanlage und beschäftigt zu diesem Zweck die Geschäftsführung, eine Assistenz derselben, einen Platzwart und eine Auszubildende. Den Betrieb der Rezeption, der Gastronomie, des Freibads und des Shops sowie die Platzpflege und die Gebäudereinigung übernimmt demgegenüber die Campino GmbH im Wege der Personalgestellung. Auch an dieser Gesellschaft hält die Stadt Kalkar über die FWS als Alleingesellschafterin 100 % der Anteile.
Die Stadt Kalkar strebt mit dem Verkauf der Ferienanlage eine Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Stadt an. Daher ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung, dass der Investor sich verpflichtet, die seitens der Betreibergesellschaften zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bestehenden Arbeitsverhältnisse zu übernehmen und neben einem angemessenen Kaufpreisgebot auch ein qualitativ hochwertiges Konzept für den nachhaltigen Betrieb der Freizeitanlage anbietet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Anteile der Stadt an den Betreibergesellschaften mitzuerwerben.
Die Stadt Kalkar strebt mit dem Verkauf der Ferienanlage eine Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Stadt an. Daher ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung, dass der Investor sich verpflichtet, die seitens der Betreibergesellschaften zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bestehenden Arbeitsverhältnisse zu übernehmen und neben einem angemessenen Kaufpreisgebot auch ein qualitativ hochwertiges Konzept für den nachhaltigen Betrieb der Freizeitanlage anbietet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Anteile der Stadt an den Betreibergesellschaften mitzuerwerben.
Weitere Informationen zum Verkaufsobjekt finden sich im strukturellen Rahmenplan, dem Raumkonzept und Maßnahmenplan, welche der Auftraggeber unter https://www.kalkar.de/de/inhalt/bauen-und-wirtschaft/wisseler-see abrufbar zur Verfügung stellt und die unverbindliche planerische Konzepte zur Fortentwicklung des Kaufobjekts und seines Umfeldes enthalten.
Weitere Informationen zum Verkaufsobjekt finden sich im strukturellen Rahmenplan, dem Raumkonzept und Maßnahmenplan, welche der Auftraggeber unter https://www.kalkar.de/de/inhalt/bauen-und-wirtschaft/wisseler-see abrufbar zur Verfügung stellt und die unverbindliche planerische Konzepte zur Fortentwicklung des Kaufobjekts und seines Umfeldes enthalten.
Dauer: 120 Monate
Bezeichnung des Loses: Veräußerung des neben dem Ferien- und Campingplatz gelegenen und durch Flächennutzungsplan als Ferien- bzw. Wochenendhausgebiet ausgewiesenen Grundstücks
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das zu erwerbende Grundstück steht im Eigentum der Stadt Kalkar und besteht aus einer unbebauten Fläche, welche im Flächennutzungsplan als Ferien- und Wochenendhausgebiet ausgezeichnet ist. Auf der Fläche ist erhebliches bauliches Entwicklungspotential nach Maßgabe bestehenden Planungsrechts gegeben. Die Stadt Kalkar beabsichtigt den Verkauf an einen Investor, der einen angemessenen Kaufpreis anbietet und dessen Konzept für die Nutzung des Grundstücks die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Stadt bestmöglich gewährleistet.
Das zu erwerbende Grundstück steht im Eigentum der Stadt Kalkar und besteht aus einer unbebauten Fläche, welche im Flächennutzungsplan als Ferien- und Wochenendhausgebiet ausgezeichnet ist. Auf der Fläche ist erhebliches bauliches Entwicklungspotential nach Maßgabe bestehenden Planungsrechts gegeben. Die Stadt Kalkar beabsichtigt den Verkauf an einen Investor, der einen angemessenen Kaufpreis anbietet und dessen Konzept für die Nutzung des Grundstücks die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Stadt bestmöglich gewährleistet.
Bezeichnung des Loses: Veräußerung des neben dem Ferien- und Campingplatz gelegenen und bauplanungsrechtlich für die Errichtung eines Hotels sowie von Sporteinrichtungen vorgesehenen Grundstücks
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das zu erwerbende Grundstück steht im Eigentum der Stadt Kalkar und besteht aus einer unbebauten Fläche, auf welcher ausweislich des Bebauungsplans die Errichtung eines Hotels sowie von Sporteinrichtungen möglich ist. Auf der Fläche ist erhebliches bauliches Entwicklungspotential nach Maßgabe bestehenden Planungsrechts gegeben. Die Stadt Kalkar beabsichtigt den Verkauf an einen Investor, der einen angemessenen Kaufpreis anbietet und dessen Konzept für die Nutzung des Grundstücks die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Stadt bestmöglich gewährleistet.
Das zu erwerbende Grundstück steht im Eigentum der Stadt Kalkar und besteht aus einer unbebauten Fläche, auf welcher ausweislich des Bebauungsplans die Errichtung eines Hotels sowie von Sporteinrichtungen möglich ist. Auf der Fläche ist erhebliches bauliches Entwicklungspotential nach Maßgabe bestehenden Planungsrechts gegeben. Die Stadt Kalkar beabsichtigt den Verkauf an einen Investor, der einen angemessenen Kaufpreis anbietet und dessen Konzept für die Nutzung des Grundstücks die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Stadt bestmöglich gewährleistet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kalkar.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1), falls erforderlich;
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt 2);
c) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein (Stichtag: Einsendeschluss der Teilnahmeanträge).
c) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein (Stichtag: Einsendeschluss der Teilnahmeanträge).
Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, sind die unter lit. b und c genannten Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen/Erklärungen sind nicht vorzulegen.
Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, sind die unter lit. b und c genannten Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen/Erklärungen sind nicht vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu steht ihm das Formblatt 3 zur Verfügung, dessen Verwendung nicht verpflichtend ist. Die Drittunternehmen müssen zudem die vorstehend in lit. b genannte Eigenerklärung abgeben. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dem Angebot zudem eine Eigenerklärung des Drittunternehmens zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsdurchführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe beizufügen (Formblatt 4).
Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu steht ihm das Formblatt 3 zur Verfügung, dessen Verwendung nicht verpflichtend ist. Die Drittunternehmen müssen zudem die vorstehend in lit. b genannte Eigenerklärung abgeben. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dem Angebot zudem eine Eigenerklärung des Drittunternehmens zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsdurchführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe beizufügen (Formblatt 4).
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
a) Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
b) Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate; Stichtag: Einsendeschluss für die Abgabe der Teilnahmeanträge.
c) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 5). Vergleichbare Leistungen sind der Betrieb von Freizeit- und Ferienanlagen, einschließlich Campingplätzen sowie von sonstigen Ferienunterkünften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 5). Vergleichbare Leistungen sind der Betrieb von Freizeit- und Ferienanlagen, einschließlich Campingplätzen sowie von sonstigen Ferienunterkünften.
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mindeststandards:
Zu c) Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 500 000 EUR netto betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die im folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die im folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
— Referenzen über den Betrieb einer vergleichbaren Einrichtung (Formblatt 6).
Die Darstellung der Referenzen muss alle für die Prüfung der Mindestanforderungen erforderlichen Angaben zuzüglich der Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber nebst Telefonnummer enthalten.
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mindeststandards:
Es ist mindestens ein Referenzprojekt anzuführen, im Rahmen dessen der Bewerber in den vergangenen 5 Jahren (ab 1.1.2012) für den Betrieb einer Einrichtung verantwortlich war, die im Bereich des Fremdenverkehrs angesiedelt war, über mindestens 20 Mitarbeiter verfügte und deren jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich bei mindestens 500 000 EUR netto lag. Bei einem bereits abgeschlossenen Projekt sind für den jährlichen Gesamtumsatz die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Abschluss des Projekts maßgeblich.
Es ist mindestens ein Referenzprojekt anzuführen, im Rahmen dessen der Bewerber in den vergangenen 5 Jahren (ab 1.1.2012) für den Betrieb einer Einrichtung verantwortlich war, die im Bereich des Fremdenverkehrs angesiedelt war, über mindestens 20 Mitarbeiter verfügte und deren jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich bei mindestens 500 000 EUR netto lag. Bei einem bereits abgeschlossenen Projekt sind für den jährlichen Gesamtumsatz die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Abschluss des Projekts maßgeblich.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der nach Wertung der Angebote für den Zuschlag vorgesehene Bieter wird aufgefordert werden, Verpflichtungserklärungen gemäß den Vorgaben des § 4 in Verbindung mit § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen sowie § 19 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen abzugeben. Die entsprechenden Vordrucke sind auf folgender Internetseite einzusehen: https://www.vergabe.nrw.de/faq/tariftreue-und-vergabegesetz-nrw
Der nach Wertung der Angebote für den Zuschlag vorgesehene Bieter wird aufgefordert werden, Verpflichtungserklärungen gemäß den Vorgaben des § 4 in Verbindung mit § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen sowie § 19 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen abzugeben. Die entsprechenden Vordrucke sind auf folgender Internetseite einzusehen: https://www.vergabe.nrw.de/faq/tariftreue-und-vergabegesetz-nrw
Der Bieter, dessen Angebot hinsichtlich des Loses 1 bezuschlagt wird, ist verpflichtet die seitens der Betreibergesellschaften zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bestehenden Arbeitsverhältnisse zu übernehmen und eine Arbeitsplatzgarantie abzugeben.
Der Bieter, dessen Angebot hinsichtlich des Loses 1 bezuschlagt wird, ist verpflichtet die seitens der Betreibergesellschaften zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bestehenden Arbeitsverhältnisse zu übernehmen und eine Arbeitsplatzgarantie abzugeben.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich nicht um öffentliche Aufträge im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB, sondern um Kaufverträge. Die Stadt Kalkar führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung der hier in Rede stehenden Aufträge in Anlehnung an die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOB/A und des TVgG-NRW finden keine Anwendung. Sollte ein Bewerber Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Einschätzung der Stadt Kalkar haben und den Vierten Teil des GWB für anwendbar halten, ist zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Fax:+49 221-147-2891, Tel.:+49 221-147 3055, Internet-Adresse (URL): http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
1. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich nicht um öffentliche Aufträge im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB, sondern um Kaufverträge. Die Stadt Kalkar führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung der hier in Rede stehenden Aufträge in Anlehnung an die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOB/A und des TVgG-NRW finden keine Anwendung. Sollte ein Bewerber Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Einschätzung der Stadt Kalkar haben und den Vierten Teil des GWB für anwendbar halten, ist zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Fax:+49 221-147-2891, Tel.:+49 221-147 3055, Internet-Adresse (URL): http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die dann bestehende Rügeobliegeheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im Übrigen ist für etwaige Rechtsbehelfe die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Kleve. Die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist insoweit das Landgericht Kleve, Schwanenburg Schloßberg 1, 47533 Kleve, Fax: 02821 87-290, Tel.: 0282187-0, E-Mail: poststelle@lg-kleve.nrw.de, Internet-Adresse(URL): http://www.lg-kleve.nrw.de/.
Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die dann bestehende Rügeobliegeheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im Übrigen ist für etwaige Rechtsbehelfe die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Kleve. Die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist insoweit das Landgericht Kleve, Schwanenburg Schloßberg 1, 47533 Kleve, Fax: 02821 87-290, Tel.: 0282187-0, E-Mail: poststelle@lg-kleve.nrw.de, Internet-Adresse(URL): http://www.lg-kleve.nrw.de/.
3. Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 3 für die Verpflichtungserklärung von Drittunternehmen; die Verwendung dieses Formblattes ist nicht verpflichtend. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
3. Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 3 für die Verpflichtungserklärung von Drittunternehmen; die Verwendung dieses Formblattes ist nicht verpflichtend. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag unter folgender Anschrift einzureichen: Stadt Kalkar, Vergabestelle, Markt 20, 47546 Kalkar. Die Umschläge sind als Teilnahmeantrag zu kennzeichnen und mit folgender Aufschrift zu versehen „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Ferien- und Campingpark Wisseler See, Los Nr. (...)“. Der Ausdruck (...) ist durch die Nummer des Loses bzw. der Lose zu ersetzen, auf welche sich der Teilnahmeantrag bezieht. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags auf sonstigem Wege, etwa per Telefax oder E-Mail, ist nicht zulässig.
4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag unter folgender Anschrift einzureichen: Stadt Kalkar, Vergabestelle, Markt 20, 47546 Kalkar. Die Umschläge sind als Teilnahmeantrag zu kennzeichnen und mit folgender Aufschrift zu versehen „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Ferien- und Campingpark Wisseler See, Los Nr. (...)“. Der Ausdruck (...) ist durch die Nummer des Loses bzw. der Lose zu ersetzen, auf welche sich der Teilnahmeantrag bezieht. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags auf sonstigem Wege, etwa per Telefax oder E-Mail, ist nicht zulässig.
5. Fragen sind ausschließlich per E-Mail an „info@kalkar.de“ zu senden. Mündlich/telefonisch erteilte Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie dennoch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Fragen sind ausschließlich per E-Mail an „info@kalkar.de“ zu senden. Mündlich/telefonisch erteilte Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie dennoch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gestellt werden, nicht zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landgericht Kleve
Postanschrift: Schwanenburg Schloßberg 1
Postort: Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2821870📞
E-Mail: poststelle@lg-kleve.nrw.de📧
Fax: +49 282187-290 📠
Internetadresse: http://www.lg-kleve.nrw.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: S. o. VI.3) der Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2017/S 051-094089 (2017-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-033007
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich nicht um öffentliche Aufträge im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB, sondern um Kaufverträge. Die Stadt Kalkar führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung der hier in Rede stehenden Aufträge in Anlehnung an die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOB/A und des TVgG-NRW finden keine unmittelbare Anwendung.
2. Da die Ausschreibung auf der ersten Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) aufgehoben wurde, liegt eine endabgestimmte Wertungsmatrix nicht vor. Die in Ziff. II.2.5) dieser Bekanntmachung angeführten Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind daher lediglich als grob angedachte Strukturierung der Angebotswertung im vorliegenden Vergabeverfahren zu verstehen.
1. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich nicht um öffentliche Aufträge im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB, sondern um Kaufverträge. Die Stadt Kalkar führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung der hier in Rede stehenden Aufträge in Anlehnung an die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOB/A und des TVgG-NRW finden keine unmittelbare Anwendung.
2. Da die Ausschreibung auf der ersten Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) aufgehoben wurde, liegt eine endabgestimmte Wertungsmatrix nicht vor. Die in Ziff. II.2.5) dieser Bekanntmachung angeführten Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind daher lediglich als grob angedachte Strukturierung der Angebotswertung im vorliegenden Vergabeverfahren zu verstehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kalkar beabsichtigt den Verkauf des Ferien- und Campingparks Wisseler See an einen Investor, welcher den nachhaltigen Betrieb der Anlage durch die Entwicklung eines entsprechenden Konzepts bestmöglich gewährleistet. Die Stadt Kalkar strebt mit dem Verkauf der Ferienanlage eine Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Stadt an. Daher ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung u.a., dass der Investor sich verpflichtet, die seitens der Betreibergesellschaften zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bestehenden Arbeitsverhältnisse zu übernehmen und neben einem angemessenen Kaufpreis ein qualitativ hochwertiges Konzept anbietet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Anteile der Stadt an den Betreibergesellschaften mitzuerwerben.
Die Stadt Kalkar beabsichtigt den Verkauf des Ferien- und Campingparks Wisseler See an einen Investor, welcher den nachhaltigen Betrieb der Anlage durch die Entwicklung eines entsprechenden Konzepts bestmöglich gewährleistet. Die Stadt Kalkar strebt mit dem Verkauf der Ferienanlage eine Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Stadt an. Daher ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung u.a., dass der Investor sich verpflichtet, die seitens der Betreibergesellschaften zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bestehenden Arbeitsverhältnisse zu übernehmen und neben einem angemessenen Kaufpreis ein qualitativ hochwertiges Konzept anbietet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Anteile der Stadt an den Betreibergesellschaften mitzuerwerben.
1. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich nicht um öffentliche Aufträge im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB, sondern um Kaufverträge. Die Stadt Kalkar führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung der hier in Rede stehenden Aufträge in Anlehnung an die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOB/A und des TVgG-NRW finden keine unmittelbare Anwendung.
1. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich nicht um öffentliche Aufträge im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB, sondern um Kaufverträge. Die Stadt Kalkar führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung der hier in Rede stehenden Aufträge in Anlehnung an die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOB/A und des TVgG-NRW finden keine unmittelbare Anwendung.
2. Da die Ausschreibung auf der ersten Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) aufgehoben wurde, liegt eine endabgestimmte Wertungsmatrix nicht vor. Die in Ziff. II.2.5) dieser Bekanntmachung angeführten Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind daher lediglich als grob angedachte Strukturierung der Angebotswertung im vorliegenden Vergabeverfahren zu verstehen.
2. Da die Ausschreibung auf der ersten Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) aufgehoben wurde, liegt eine endabgestimmte Wertungsmatrix nicht vor. Die in Ziff. II.2.5) dieser Bekanntmachung angeführten Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind daher lediglich als grob angedachte Strukturierung der Angebotswertung im vorliegenden Vergabeverfahren zu verstehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: S.o. VI.3) und VI.4.1) der Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2017/S 087-170265 (2017-05-03)