Ziel dieses nun für die Realisierung in Georgien und Armenien vorgesehenen Projektes ist es, Anfragen der georgischen Regierung und des armenischen Ministeriums für Katastrophenschutz an das Umweltbundesamt bzw. die UNECE nachzukommen. Das Projekt soll die o. g. in der Ukraine entwickelte Checklistenmethodik multiplizieren und an potentielle Anwender in mehreren Ländern weiter geben. Zusätzlich erfolgten im Rahmen von Diskussionen zur 9. Vertragsstaatenkonferenz der UNECE „Industrieunfall“-Konvention noch eine Reihe von weiteren Interessensbekundungen aus Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan und Aserbaidschan für eine Teilnahme an den in diesem Projekt vorgesehenen Trainings zur Verbesserung der Sicherheit von TMF. Durch die UNECE-Mitgliedsstaaten wurde eine entsprechende Internationalisierung der geplanten Trainingsveranstaltungen ausdrücklich unterstützt. Ein langfristiges Ziel des Projektes ist es, die oben vorgestellte Methodik nachhaltig in der UNECE-Region zu verankern. Dazu sollen die zuständigen Behörden eng einbezogen werden um deren Bereitschaft, die Methodik im offiziellen Ausbildungsprogramm von Bergbauinspektoren aufzunehmen, zu erhöhen. Für nähere fachliche Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-08.
Auftragsbekanntmachung (2017-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Umweltbundesamt
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl: 06844
Postort: Dessau-Roßlau
Kontakt
Internetadresse: http://www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungen-zuwendungen🌏
E-Mail: carolin.walther@uba.de📧
Telefon: +49 34021032864📞
Fax: +49 34021042864 📠
— Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
— Der Schrift- und Geschäftsverkehr mit dem Umweltbundesamt ist in deutscher Sprache zu führen.
— Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB. Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, wird schriftlich verständigt. Eine urkundliche Festlegung ist vorgesehen. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe des Angebots damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung sein Name und seine Kontaktdaten unter den Voraussetzungen des § 39 Abs. 1, § 62 Abs. 2 VgV sowie § 134 und 135 GWB bekannt gegeben werden.
— Es gelten die vorstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers; der vierte Teil des GWB sowie der VgV die Bestimmungen der Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (VOPR Nr. 30/53) in der jeweils gültigen Fassung sowie die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 631 ff. BGB) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
— Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
— Der Schrift- und Geschäftsverkehr mit dem Umweltbundesamt ist in deutscher Sprache zu führen.
— Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB. Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, wird schriftlich verständigt. Eine urkundliche Festlegung ist vorgesehen. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe des Angebots damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung sein Name und seine Kontaktdaten unter den Voraussetzungen des § 39 Abs. 1, § 62 Abs. 2 VgV sowie § 134 und 135 GWB bekannt gegeben werden.
— Es gelten die vorstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers; der vierte Teil des GWB sowie der VgV die Bestimmungen der Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (VOPR Nr. 30/53) in der jeweils gültigen Fassung sowie die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 631 ff. BGB) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel dieses nun für die Realisierung in Georgien und Armenien vorgesehenen Projektes ist es, Anfragen der georgischen Regierung und des armenischen Ministeriums für Katastrophenschutz an das Umweltbundesamt bzw. die UNECE nachzukommen. Das Projekt soll die o. g. in der Ukraine entwickelte Checklistenmethodik multiplizieren und an potentielle Anwender in mehreren Ländern weiter geben. Zusätzlich erfolgten im Rahmen von Diskussionen zur 9. Vertragsstaatenkonferenz der UNECE „Industrieunfall“-Konvention noch eine Reihe von weiteren Interessensbekundungen aus Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan und Aserbaidschan für eine Teilnahme an den in diesem Projekt vorgesehenen Trainings zur Verbesserung der Sicherheit von TMF. Durch die UNECE-Mitgliedsstaaten wurde eine entsprechende Internationalisierung der geplanten Trainingsveranstaltungen ausdrücklich unterstützt.
Ziel dieses nun für die Realisierung in Georgien und Armenien vorgesehenen Projektes ist es, Anfragen der georgischen Regierung und des armenischen Ministeriums für Katastrophenschutz an das Umweltbundesamt bzw. die UNECE nachzukommen. Das Projekt soll die o. g. in der Ukraine entwickelte Checklistenmethodik multiplizieren und an potentielle Anwender in mehreren Ländern weiter geben. Zusätzlich erfolgten im Rahmen von Diskussionen zur 9. Vertragsstaatenkonferenz der UNECE „Industrieunfall“-Konvention noch eine Reihe von weiteren Interessensbekundungen aus Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan und Aserbaidschan für eine Teilnahme an den in diesem Projekt vorgesehenen Trainings zur Verbesserung der Sicherheit von TMF. Durch die UNECE-Mitgliedsstaaten wurde eine entsprechende Internationalisierung der geplanten Trainingsveranstaltungen ausdrücklich unterstützt.
Ein langfristiges Ziel des Projektes ist es, die oben vorgestellte Methodik nachhaltig in der UNECE-Region zu verankern. Dazu sollen die zuständigen Behörden eng einbezogen werden um deren Bereitschaft, die Methodik im offiziellen Ausbildungsprogramm von Bergbauinspektoren aufzunehmen, zu erhöhen.
Ein langfristiges Ziel des Projektes ist es, die oben vorgestellte Methodik nachhaltig in der UNECE-Region zu verankern. Dazu sollen die zuständigen Behörden eng einbezogen werden um deren Bereitschaft, die Methodik im offiziellen Ausbildungsprogramm von Bergbauinspektoren aufzunehmen, zu erhöhen.
Für nähere fachliche Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) Die Eigenerklärung wird vom Auftraggeber zum Download unter
Zur Feststellung der Eignung, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit soll der Bieter folgende Nachweise erbringen:
1. Mindestens zwei Referenzen/Erfahrungen zu Projekten in Georgien und mindestens einem weiteren Land im Kaukasus oder Zentralasiens mit Bezug zum Gegenstand der beschriebenen Leistung;
2. Zwei Referenzen, die seinen Sachverstand im Bereich der erforderlichen Thematik sowie des Projektmanagements im Kaukasus oder Zentralasien belegen;
3. Benennung der Personen, die maßgeblich an der Ausführung des Vorhabens beteiligt sind sowie Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation (Universitätsabschluss und Erfahrungen). Die vor Ort einzusetzenden Personen sind vor ihrer Einbindung in das Vorhaben in enger Absprache mit dem AG sowie den relevanten nationalen Ministerien abzustimmen.
3. Benennung der Personen, die maßgeblich an der Ausführung des Vorhabens beteiligt sind sowie Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation (Universitätsabschluss und Erfahrungen). Die vor Ort einzusetzenden Personen sind vor ihrer Einbindung in das Vorhaben in enger Absprache mit dem AG sowie den relevanten nationalen Ministerien abzustimmen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat Z6
Carolin Walther
— Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
— Der Schrift- und Geschäftsverkehr mit dem Umweltbundesamt ist in deutscher Sprache zu führen.
— Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB. Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, wird schriftlich verständigt. Eine urkundliche Festlegung ist vorgesehen. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe des Angebots damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung sein Name und seine Kontaktdaten unter den Voraussetzungen des § 39 Abs. 1, § 62 Abs. 2 VgV sowie § 134 und 135 GWB bekannt gegeben werden.
— Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB. Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, wird schriftlich verständigt. Eine urkundliche Festlegung ist vorgesehen. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe des Angebots damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung sein Name und seine Kontaktdaten unter den Voraussetzungen des § 39 Abs. 1, § 62 Abs. 2 VgV sowie § 134 und 135 GWB bekannt gegeben werden.
— Es gelten die vorstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers; der vierte Teil des GWB sowie der VgV die Bestimmungen der Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (VOPR Nr. 30/53) in der jeweils gültigen Fassung sowie die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 631 ff. BGB) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
— Es gelten die vorstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers; der vierte Teil des GWB sowie der VgV die Bestimmungen der Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (VOPR Nr. 30/53) in der jeweils gültigen Fassung sowie die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 631 ff. BGB) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 050-092971 (2017-03-08)