Die DREWAG NETZ GmbH und die ENSO NETZ GmbH sind als Netzgesellschaften jeweils Tochter-unternehmen der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH bzw. der ENSO Energie Sachsen Ost AG. Beide Unternehmen sind unter dem Dach der EVD, Energieverbund Dresden, angesiedelt. Auftraggeber (AG) ist die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH. Beide Netzgesellschaften betreiben im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie in Ostsachsen Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasser- sowie Fernwärmenetze aller Spannungsebenen (außer Höchstspannung) und Druckstufen. Die Netzführung und die Erbringung von Systemdienstleistungen erfolgt aktuell in mehreren Leitstellen an unterschiedlichen Standorten. Für die gemeinsame neue Verbundleitstelle soll ein Leitsystem beschafft werden, das die zukünftigen Anforderungen an die Netzführung in allen Sparten abdeckt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzbetriebssystem
Referenznummer: E27-2017-1
Kurze Beschreibung:
Die DREWAG NETZ GmbH und die ENSO NETZ GmbH sind als Netzgesellschaften jeweils Tochter-unternehmen der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH bzw. der ENSO Energie Sachsen Ost AG. Beide Unternehmen sind unter dem Dach der EVD, Energieverbund Dresden, angesiedelt. Auftraggeber (AG) ist die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH. Beide Netzgesellschaften betreiben im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie in Ostsachsen Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasser- sowie Fernwärmenetze aller Spannungsebenen (außer Höchstspannung) und Druckstufen. Die Netzführung und die Erbringung von Systemdienstleistungen erfolgt aktuell in mehreren Leitstellen an unterschiedlichen Standorten. Für die gemeinsame neue Verbundleitstelle soll ein Leitsystem beschafft werden, das die zukünftigen Anforderungen an die Netzführung in allen Sparten abdeckt.
Die DREWAG NETZ GmbH und die ENSO NETZ GmbH sind als Netzgesellschaften jeweils Tochter-unternehmen der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH bzw. der ENSO Energie Sachsen Ost AG. Beide Unternehmen sind unter dem Dach der EVD, Energieverbund Dresden, angesiedelt. Auftraggeber (AG) ist die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH. Beide Netzgesellschaften betreiben im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie in Ostsachsen Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasser- sowie Fernwärmenetze aller Spannungsebenen (außer Höchstspannung) und Druckstufen. Die Netzführung und die Erbringung von Systemdienstleistungen erfolgt aktuell in mehreren Leitstellen an unterschiedlichen Standorten. Für die gemeinsame neue Verbundleitstelle soll ein Leitsystem beschafft werden, das die zukünftigen Anforderungen an die Netzführung in allen Sparten abdeckt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzbetriebssystem📦
Zusätzlicher CPV-Code: Telemetriegeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.drewag.de🌏
E-Mail: anja.marx@enso.de📧
Telefon: +49 3514685131📞
Fax: +49 351468785131 📠
URL der Dokumente: http://www.drewag.de/ava🌏
URL der Teilnahme: http://www.drewag.de/ava🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-13 📅
Datum des Beginns: 2018-10-08 📅
Datum des Endes: 2022-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 175-359322
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (9.10.2017, 12:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
8) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Ergänzung zu Punkt III.1.4
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (9.10.2017, 12:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
8) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Ergänzung zu Punkt III.1.4
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kompletter Ersatz der in Betrieb befindlichen Netzleitstellensysteme durch ein neues, weitestgehend standardisiertes Verbundleitsystem mit entsprechenden Hard- und Softwarekomponenten. Das neue Verbundleitsystem soll die zukünftigen Anforderungen an die Netzführung in allen Sparten (Strom, Gas, Wasser und Abwasser sowie Fernwärme) abdecken. Dabei ist geplant, in einer ersten Stufe lediglich die Stromsparte über das neue System zu führen. Die Integration der Rohrnetzsparten erfolgt in anschließenden Phasen (siehe II. 1.4)). Dazu gehören Detailspezifikation (Systemanalyse), Konstruktion, Fertigung, Werkfunktionsprüfung (FAT), Lieferung, Montage, Inbetriebnahmeprüfung (SAT), Probebetrieb Gesamtsystem, Einweisung/Schulung, Abnahme und Dokumentation.
Kompletter Ersatz der in Betrieb befindlichen Netzleitstellensysteme durch ein neues, weitestgehend standardisiertes Verbundleitsystem mit entsprechenden Hard- und Softwarekomponenten. Das neue Verbundleitsystem soll die zukünftigen Anforderungen an die Netzführung in allen Sparten (Strom, Gas, Wasser und Abwasser sowie Fernwärme) abdecken. Dabei ist geplant, in einer ersten Stufe lediglich die Stromsparte über das neue System zu führen. Die Integration der Rohrnetzsparten erfolgt in anschließenden Phasen (siehe II. 1.4)). Dazu gehören Detailspezifikation (Systemanalyse), Konstruktion, Fertigung, Werkfunktionsprüfung (FAT), Lieferung, Montage, Inbetriebnahmeprüfung (SAT), Probebetrieb Gesamtsystem, Einweisung/Schulung, Abnahme und Dokumentation.
Der Lieferumfang besteht im Wesentlichen aus folgenden Leistungen:
— zentrale redundante Hardware am Haupt- und Ersatzstandort,
— Arbeitsplätze in der Verbundleitstelle sowie in der Ersatzleitstelle und weitere abgesetzte Arbeitsplätze,
— Schnittstellen in die Bürowelt und zu anderen Verarbeitungssystemen, Leitstellenkopplung (TASE.2) zum Übertragungsnetzbetreiber,
— redundante Prozessankopplung,
— Anwender- und Systemsoftware,
— Dateneingabesystem zur Datenadministration,
— Erfüllung der Anforderungen an die Informationssicherheit,
— alle zur Projektrealisierung und Systemeinführung notwendigen Dienstleistungen:
o Projektmanagement
o Systemanalyse/Pflichtenheft
o Datenmodellierung, Datenübernahme, Parametrierung und Bildgenerierung
o Demontage und Entsorgung der Bestandssysteme (Option)
o Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahme
o Qualitätssicherung und Prüfungen (Werkfunktions- und Inbetriebnahmeprüfungen)
o Schulung für Betriebspersonal sowie Daten- und Systemadministration
o Servicevertrag über die Instandhaltung und Wartung während der Verjährungszeit der Mängelansprüche
o optionaler Servicevertrag über die Instandhaltung und Wartung nach Ablauf der Verjährungszeit der Mängelansprüche.
o vollständige Dokumentation.
Die wichtigsten Funktionen des Verbundleitsystems sind:
— ausgeprägte SCADA-Funktionen einschließlich Archivierung für alle Versorgungssparten,
— topologisch eingefärbte Netzdarstellungen,
— georeferenzierte Netzdarstellung,
— Funktionen zur Störungsanalyse und Netzüberwachung,
— Funktionen für System- und Netzsicherheitsmanagement,
— Intelligentes Blindleistungsmanagementsystem,
— Prognosefunktion,
— Simulation im Gasnetz,
— Überwachungsfunktionen im Wassernetz,
— Vorgangsverwaltung/Schaltungsplanung,
— Auswertung von Störungsvorgängen, Bereitstellung von Informationen für die FNN-Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik,
— Funktionen für Training und Schulung,
— Werkzeuge zur Anwenderprogrammierung,
— Mandantenfähigkeit des Systems,
— weitreichende Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit auf der Basis geltender Normen wie der IT-Sicherheitskatalog und Richtlinien ISO/IEC 27001, 27002 und 27019.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit vorstehenden Abschnitten (Stufen) stufenweise zu beauftragen:
Die Beauftragung mit weiteren Abschnitte/Stufen steht dem Auftraggeber frei. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
c) Gewerbezentralregisterauskunft (nicht älter als 12 Monate),
d) Vorlage Eintragung Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Angabe von Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Nachweis der Haftpflichtversicherung,
c) Nachweis der Cyber-Versicherung,
d) Eigenerklärung zur finanziellen Situation.
Mindeststandards:
— Haftpflichtversicherung min. 5 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 5 000 000 EUR für sonstige Schäden. Maximierung im Schadenfall mind. 2-fach.
— Cyber-Versicherung min. 1 000 000 EUR.
Werden die geforderten Deckungssummen oder die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung sein.
Werden die geforderten Deckungssummen oder die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Referenzen zu mindestens drei realisierten vergleichbaren Projekten im Querverbund in den letzten 5 Jahren sowie weitere Referenzen welche die Mindestanforderungen erfüllen. Dazu ist das beigefügte Formblatt „Referenzliste“ ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen.
A) Referenzen zu mindestens drei realisierten vergleichbaren Projekten im Querverbund in den letzten 5 Jahren sowie weitere Referenzen welche die Mindestanforderungen erfüllen. Dazu ist das beigefügte Formblatt „Referenzliste“ ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen.
b) Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte.
Mindeststandards:
— jede Referenz muss Querverbundleitsystem-Projekt mit mindestens 1 000 Ortsnetzstationen (MS/NS-Umspannung) im Stromnetz sowie ein weiteres Medium (Gas, Wasser oder Fernwärme) sein,
— jedes Leistungsmerkmal muss mindestens einmal nachgewiesen und bestätigt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (siehe Link unter I.3.), der vollständig ausgefüllt im Original fristgerecht elektronisch einzureichen ist. Voraussetzung für die Wertung der Teilnahmeanträge ist die Vorlage der bestätigten Geheimhaltungsvereinbarung, welche mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die bestätigte Geheimhaltungsvereinbarung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (siehe Link unter I.3.), der vollständig ausgefüllt im Original fristgerecht elektronisch einzureichen ist. Voraussetzung für die Wertung der Teilnahmeanträge ist die Vorlage der bestätigten Geheimhaltungsvereinbarung, welche mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die bestätigte Geheimhaltungsvereinbarung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Bewerbungsbogen zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Bewerbungsbogen nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Dresden ist während der Realisierungszeit in engen Intervallen gemäß Lastenheft sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Alle wesentlichen Projektsitzungen sind in den Örtlichkeiten des Auftraggebers durchzuführen.
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Bewerbungsbogen zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Bewerbungsbogen nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Dresden ist während der Realisierungszeit in engen Intervallen gemäß Lastenheft sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Alle wesentlichen Projektsitzungen sind in den Örtlichkeiten des Auftraggebers durchzuführen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung:- Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen- Vorliegen von vergaberechtlichen „Mindestbedingungen“.
2. Eignungsprüfung:- Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
3. Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Der Bewerber muss mindestens 3 realisierte vergleichbare Projekte im Querverbund in den letzten 5 Jahren nachweisen. Gewertet werden nur die im Formblatt „Referenzliste“ eingetragenen Referenzen, welche die Mindestanforderungen gemäß III.1.3 erfüllen und in den letzten 5 Jahren realisiert worden, bei denen der Referenzgeber mit seiner Unterschrift die ordnungsgemäße Leistungserbringung bestätigt hat.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber muss mindestens 3 realisierte vergleichbare Projekte im Querverbund in den letzten 5 Jahren nachweisen. Gewertet werden nur die im Formblatt „Referenzliste“ eingetragenen Referenzen, welche die Mindestanforderungen gemäß III.1.3 erfüllen und in den letzten 5 Jahren realisiert worden, bei denen der Referenzgeber mit seiner Unterschrift die ordnungsgemäße Leistungserbringung bestätigt hat.
Abschichtung:
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 5 überschreitet, erfolgt eine Teilnehmer-Abschichtung auf Grundlage der vom Bewerber eingereichten Referenzen. Die Wertung der im Formblatt eingetragenen Referenzen selbst erfolgt entsprechend nach folgenden Bewertungsmaßstäben: Leistungsmerkmal 1: Querverbundleitsystem mit mindestens 1 000 Ortsnetzstationen (MS/NS-Umspannung) im Stromnetz sowie ein weiteres Medium (Gas, Wasser oder Fernwärme)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 5 überschreitet, erfolgt eine Teilnehmer-Abschichtung auf Grundlage der vom Bewerber eingereichten Referenzen. Die Wertung der im Formblatt eingetragenen Referenzen selbst erfolgt entsprechend nach folgenden Bewertungsmaßstäben: Leistungsmerkmal 1: Querverbundleitsystem mit mindestens 1 000 Ortsnetzstationen (MS/NS-Umspannung) im Stromnetz sowie ein weiteres Medium (Gas, Wasser oder Fernwärme)
Leistungsmerkmal 2: Realisierung eines Netzleitsystems mit der Funktionalität eines kontinuierlichen Archives zum Prozessgeschehen (Recorderfunktion mit Wiederablauffunktion)
Leistungsmerkmal 3: Realisierung eines Netzleitsystems mit Schaltungsplanungsfunktionen
Leistungsmerkmal 4: Realisierung von Online-Netzberechnungsfunktionen in der Sparte Strom Leistungsmerkmal 5: Realisierung von Gasnetzsimulationen
Leistungsmerkmal 6: Realisierung von Funktionen zum System- und Netzsicherheitsmanagement
Leistungsmerkmal 7: Funktionen zur Störungsanalyse in elektrischen Netzen (Erd- und Kurzschlussortung)
Leistungsmerkmal 8: Prognosen in der Sparte Strom
Leistungsmerkmal 9: Prognosen in der Sparte Gas
Leistungsmerkmal 10: Funktionen zum Training und Schulung
Leistungsmerkmal 11: Mandantenfähigkeit
Bewertung
Wurden die Mindestanforderungen erfüllt, werden die erfüllten Leistungsmerkmale aller Referenzen gezählt. Eine Mehrfachbewertung der Leistungsmerkmale in den eingereichten Referenzen wird vorgenommen. Ein Punkt pro Leistungsmerkmal wird nur bei Erfüllung vergeben. Bei Nichterfüllung des Leistungsmerkmals gibt es 0 Punkte. Anschließend werden die erreichten Punkte aller Referenzen je Bewerber addiert und durch die Anzahl der eingereichten Referenzen dividiert (Quotient Leistungsmerkmale pro Referenz). Diejenigen 5 Bewerber mit dem höchsten Quotienten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wurden die Mindestanforderungen erfüllt, werden die erfüllten Leistungsmerkmale aller Referenzen gezählt. Eine Mehrfachbewertung der Leistungsmerkmale in den eingereichten Referenzen wird vorgenommen. Ein Punkt pro Leistungsmerkmal wird nur bei Erfüllung vergeben. Bei Nichterfüllung des Leistungsmerkmals gibt es 0 Punkte. Anschließend werden die erreichten Punkte aller Referenzen je Bewerber addiert und durch die Anzahl der eingereichten Referenzen dividiert (Quotient Leistungsmerkmale pro Referenz). Diejenigen 5 Bewerber mit dem höchsten Quotienten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (9.10.2017, 12:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (9.10.2017, 12:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
8) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Ergänzung zu Punkt III.1.4
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 175-359322 (2017-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DREWAG NETZ GmbH und die ENSO NETZ GmbH sind als Netzgesellschaften jeweils Tochter-unternehmen der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH bzw. der ENSO Energie Sachsen Ost AG. Beide Unternehmen sind unter dem Dach der EVD, Energieverbund Dresden, angesiedelt. Auftraggeber(AG) ist die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH. Beide Netzgesellschaften betreiben im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie in Ostsachsen Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasser- sowie Fernwärmenetze aller Spannungsebenen (außer Höchstspannung) und Druckstufen. Die Netzführung und die Erbringung von Systemdienstleistungen erfolgt aktuell in mehreren Leitstellen an unterschiedlichen Standorten. Für die gemeinsame neue Verbundleitstelle soll ein Leitsystem beschafft werden, das die zukünftigen Anforderungen an die Netzführung in allen Sparten abdeckt.
Die DREWAG NETZ GmbH und die ENSO NETZ GmbH sind als Netzgesellschaften jeweils Tochter-unternehmen der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH bzw. der ENSO Energie Sachsen Ost AG. Beide Unternehmen sind unter dem Dach der EVD, Energieverbund Dresden, angesiedelt. Auftraggeber(AG) ist die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH. Beide Netzgesellschaften betreiben im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie in Ostsachsen Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasser- sowie Fernwärmenetze aller Spannungsebenen (außer Höchstspannung) und Druckstufen. Die Netzführung und die Erbringung von Systemdienstleistungen erfolgt aktuell in mehreren Leitstellen an unterschiedlichen Standorten. Für die gemeinsame neue Verbundleitstelle soll ein Leitsystem beschafft werden, das die zukünftigen Anforderungen an die Netzführung in allen Sparten abdeckt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Kompletter Ersatz der in Betrieb befindlichen Netzleitstellensysteme durch ein neues, weitestgehend standardisiertes Verbundleitsystem mit entsprechenden Hard- und Softwarekomponenten. Das neue Verbundleitsystem soll die zukünftigen Anforderungen an die Netzführung in allen Sparten (Strom, Gas, Wasser und Abwasser sowie Fernwärme) abdecken. Dabei ist geplant, in einer ersten Stufe lediglich die Stromsparte über das neue System zu führen. Die Integration der Rohrnetzsparten erfolgt in anschließenden Phasen (siehe II. 1.4)). Dazu gehören Detailspezifikation (Systemanalyse), Konstruktion, Fertigung, Werkfunktionsprüfung(FAT), Lieferung, Montage, Inbetriebnahmeprüfung (SAT), Probebetrieb Gesamtsystem, Einweisung/Schulung, Abnahme und Dokumentation.
Kompletter Ersatz der in Betrieb befindlichen Netzleitstellensysteme durch ein neues, weitestgehend standardisiertes Verbundleitsystem mit entsprechenden Hard- und Softwarekomponenten. Das neue Verbundleitsystem soll die zukünftigen Anforderungen an die Netzführung in allen Sparten (Strom, Gas, Wasser und Abwasser sowie Fernwärme) abdecken. Dabei ist geplant, in einer ersten Stufe lediglich die Stromsparte über das neue System zu führen. Die Integration der Rohrnetzsparten erfolgt in anschließenden Phasen (siehe II. 1.4)). Dazu gehören Detailspezifikation (Systemanalyse), Konstruktion, Fertigung, Werkfunktionsprüfung(FAT), Lieferung, Montage, Inbetriebnahmeprüfung (SAT), Probebetrieb Gesamtsystem, Einweisung/Schulung, Abnahme und Dokumentation.
— zentrale redundante Hardware am Haupt- und Ersatzstandort
— Arbeitsplätze in der Verbundleitstelle sowie in der Ersatzleitstelle und weitere abgesetzte Arbeitsplätze
— Schnittstellen in die Bürowelt und zu anderen Verarbeitungssystemen, Leitstellenkopplung (TASE.2) zum Übertragungsnetzbetreiber
— redundante Prozessankopplung
— Anwender- und Systemsoftware
— Dateneingabesystem zur Datenadministration
— Erfüllung der Anforderungen an die Informationssicherheit
—— Projektmanagement
—— Systemanalyse/Pflichtenheft
—— Datenmodellierung, Datenübernahme, Parametrierung und Bildgenerierung
—— Demontage und Entsorgung der Bestandssysteme (Option)
—— Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahme
—— Qualitätssicherung und Prüfungen (Werkfunktions- und Inbetriebnahmeprüfungen)
—— Schulung für Betriebspersonal sowie Daten- und Systemadministration
—— Servicevertrag über die Instandhaltung und Wartung während der Verjährungszeit der Mängelansprüche
—— optionaler Servicevertrag über die Instandhaltung und Wartung nach Ablauf der Verjährungszeit der Mängelansprüche.
—— vollständige Dokumentation.
— ausgeprägte SCADA-Funktionen einschließlich Archivierung für alle Versorgungssparten
— topologisch eingefärbte Netzdarstellungen
— georeferenzierte Netzdarstellung
— Funktionen zur Störungsanalyse und Netzüberwachung
— Funktionen für System- und Netzsicherheitsmanagement
— Intelligentes Blindleistungsmanagementsystem
— Prognosefunktion
— Simulation im Gasnetz
— Überwachungsfunktionen im Wassernetz
— Vorgangsverwaltung/Schaltungsplanung
— Auswertung von Störungsvorgängen, Bereitstellung von Informationen für die FNN-Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik
— Funktionen für Training und Schulung
— Werkzeuge zur Anwenderprogrammierung
— Mandantenfähigkeit des Systems
— weitreichende Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit auf der Basis geltender Normen wie der IT-Sicherheitskatalog und Richtlinien ISO/IEC 27001, 27002 und 27019
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-07 📅
Name: PSI Software AG
Postanschrift: Boschweg 6
Postort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland 🇩🇪 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;