Mit der hiesigen Korrekturbekanntmachung wird das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Teilnahmeanträge zurückversetzt. Dies erfolgt, weil in den Vergabeunterlagen Änderungen an den Mindestanforderungen gegenüber dem Stand vorgenommen wurden, der mit den Bekanntmachungen vom 3.1.2018 und 13.1.2018 verfügbar gemacht wurde. Diese Änderungen betreffen die folgenden Punkte:
— Zulässigkeit einer Abweichung von den Vorgaben zum Fahrzeugalter im ersten Betriebsjahr,
— Änderung der Grundlage für die Berechnung des Ausgleichsbetrags von Personenkilometern (Pkm) auf Zugkilometer (Zkm).
Die geänderten Vergabeunterlagen sind weiterhin unter den in den Bekanntmachungen vom 3.1.2018 und 13.1.2018 angegebenen Links erhältlich (Hinweis: In den Links wurde für die geänderten Vergabeunterlagen die ursprünglich verwendete Bezeichnung weiterverwendet; die jeweiligen Links sind aber gleichwohl mit dem jeweils aktualisierten Dokument verknüpft).
Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird den ausgewählten Bewerbern mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Bewerber, die bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht haben und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, müssen nicht erneut einen Teilnahmeantrag einreichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.