Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Schienenpersonenfernverkehr

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Abschluss einer Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen i.S.d. VO 1370/2007 in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen. Weitere Informationen siehe Ziffer II.2.4).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-29 Auftragsbekanntmachung
2018-01-11 Ergänzende Angaben
2018-06-15 Ergänzende Angaben
2018-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen i.S.d. VO 1370/2007 in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen. Weitere Informationen siehe Ziffer II.2.4).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Straße 8
Postleitzahl: 99096
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.thueringen.de/th9/tmil 🌏
E-Mail: edward.jendretzki@tmil.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361574111420 📞
Fax: +49 361574111499 📠
URL der Dokumente: http://www.nvsthueringen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-03 📅
Datum des Beginns: 2018-12-09 📅
Datum des Endes: 2023-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 001-000415
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 179-321518
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
1) Die Vereinbarung kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit der Vereinbarung unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin des Beginns der Tarifanerkennung; 2) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird den ausgewählten Bewerbern mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt; 3) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrags informiert; 4) Eine Angabe unter Abschnitt II.2.9) erfolgt nicht, da es keine erwartete Anzahl von Bewerbern gibt und eine Reduzierung der Zahl der qualifizierten Bewerber auf eine bestimmte Anzahl nicht geplant ist; 5) Im Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist diese Erklärung auch bezogen auf den Dritten abzugeben und dem Teilnahmeantrag beizufügen; 6) Die Internet-Adresse unter Abschnitt I.3) wurde dort nur angegeben, weil die Eingabemaske dort die Angabe einer URL erfordert. Die Vergabeunterlagen sind jedoch nicht dort, sondern unter den folgenden Adressen zum Download erhältlich: — Formblatt 1 http://nvsthueringen.de/t3/fileadmin/PDF/Downloads/Vergabeunterlagen/Formblatt_1.pdf, — Formblatt 2 http://nvsthueringen.de/t3/fileadmin/PDF/Downloads/Vergabeunterlagen/Formblatt_2.pdf, — Formblatt 3 http://nvsthueringen.de/t3/fileadmin/PDF/Downloads/Vergabeunterlagen/Formblatt_3.pdf, — Formblatt 4 http://nvsthueringen.de/t3/fileadmin/PDF/Downloads/Vergabeunterlagen/Formblatt_4.pdf, — Formblatt 5 http://nvsthueringen.de/t3/fileadmin/PDF/Downloads/Vergabeunterlagen/Formblatt_5.pdf, — Vertragsentwurf VMT http://nvsthueringen.de/t3/fileadmin/PDF/Downloads/Vergabeunterlagen/2017-12-21_Entwurf_Kooperationsvertrag_VMT_Fernverkehrsanbieter.pdf, — Entwurf Vereinbarung Anerkennung Nahverkehrstarife http://nvsthueringen.de/t3/fileadmin/PDF/Downloads/Vergabeunterlagen/2017-12-21_Entwurf_Vereinbarung_Anerkennung_von_Nahverkehrstarifen.pdf. Die vorstehend genannten Unterlagen sind noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot von den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vorstehend genannten Vertragsentwurf und dem Entwurf der Vereinbarung um die derzeitigen Entwurfsstände dieser Unterlagen handelt, die im Zuge der Verhandlungen noch verändert werden können.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Thüringen möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung in Mittel- und Ostthüringen, auf dem Streckenabschnitt Gera – Erfurt (optionale Verlängerung westlich von Erfurt möglich) überregional mit Anbindung an relevante Netzknoten verbessern. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Freistaat Thüringen, Züge auf dem vorgenannten Streckenabschnitt, deren Betrieb er nicht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags bestellen wird und in denen ein höheres Tarifniveau gilt oder gelten würde, als es im vom Freistaat beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, für Fahrgäste mit Fahrausweisen aller im Bediengebiet geltenden Tarifangebote des Nahverkehrs zu öffnen. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Freistaat, eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in den vorstehend genannten Eisenbahnverkehrsleistungen abzuschließen. Die o.g. Fahrausweise sind auf mindestens drei Zugpaaren täglich auf dem o.g. Streckenabschnitt anzuerkennen. Der Beginn der Vereinbarung über die Anerkennung von Tarifen ist frühestens ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 geplant.
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Anerkannt werden sollen die folgenden Nahverkehrs- bzw. Verbundverkehrstarife:
— Tarif der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH („VMT-Tarif“),
— Nahverkehrstarife der Produktklasse C der BB DB.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vereinbarung soll sich im Falle der Nichtkündigung jährlich um ein weiteres Jahr verlängern. Die Höchstlaufzeit der Vereinbarung beträgt 10 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Die Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen kann auf den Raum westlich von Erfurt bis Gotha, im Falle einer künftigen Erweiterung des VMT (bis nach Eisenach) erweitert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mittel- und Ostthüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber muss als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der Bewerber muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
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Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder eine Zulassung nach § 6f AEG sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
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Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
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Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben.
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Mindeststandards:
Die Bewerber müssen über einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 2,5 Mio. Euro im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr verfügen.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen sowie über die erforderlichen technischen Mittel verfügt, die zur Durchführung des abzuschließenden Auftrags erforderlich sind.
Mindeststandards:
Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag mindestens 2 Referenzen über die Erbringung von überregionalen Eisenbahnpersonenverkehrsleistungen (bei der Mehrzahl der Beförderungsfälle übersteigt die gesamte Reiseweite 50 km oder die gesamte Reisezeit 1 Stunde) in den Jahren 2015, 2016 oder 2017 vorzulegen. Dazu sind für jede Referenz der jährliche Umfang der erbrachten Leistungen anzugeben. Die Referenzen können im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
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Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 6 AEG, siehe Abschnitt III.1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bieter müssen sich mit der Angebotsabgabe verpflichten, die Anforderungen an die Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach dem Thüringer Vergabegesetz zu erfüllen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat 42 Schienenverkehr, z.Hd. von Herrn Edward Jendretzki
Internetadresse: www.thueringen.de/th9/tmil 🌏
Dokumente URL: www.nvsthueringen.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH
Postanschrift: Schmidtstedter Straße 34
Postleitzahl: 99084
Kontaktperson: Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH, z.Hd. Frau Cornelia Bischleb
Telefon: +49 3613498127 📞
E-Mail: bischleb@nvsthueringen.de 📧
Fax: +49 3613498160 📠
Land: Thüringen 🏙️
Internetadresse: www.nvsthueringen.de 🌏
URL der Dokumente: www.nvsthueringen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vereinbarung kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit der Vereinbarung unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin des Beginns der Tarifanerkennung;
2) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird den ausgewählten Bewerbern mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt;
3) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrags informiert;
4) Eine Angabe unter Abschnitt II.2.9) erfolgt nicht, da es keine erwartete Anzahl von Bewerbern gibt und eine Reduzierung der Zahl der qualifizierten Bewerber auf eine bestimmte Anzahl nicht geplant ist;
5) Im Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist diese Erklärung auch bezogen auf den Dritten abzugeben und dem Teilnahmeantrag beizufügen;
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6) Die Internet-Adresse unter Abschnitt I.3) wurde dort nur angegeben, weil die Eingabemaske dort die Angabe einer URL erfordert. Die Vergabeunterlagen sind jedoch nicht dort, sondern unter den folgenden Adressen zum Download erhältlich:
Die vorstehend genannten Unterlagen sind noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot von den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vorstehend genannten Vertragsentwurf und dem Entwurf der Vereinbarung um die derzeitigen Entwurfsstände dieser Unterlagen handelt, die im Zuge der Verhandlungen noch verändert werden können.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Thüringen beim Landesverwaltungsamt Thüringen
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321059 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
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„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2018/S 001-000415 (2017-12-29)
Ergänzende Angaben (2018-01-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 009-016636
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 001-000415
ABl. S-Ausgabe: 9
Quelle: OJS 2018/S 009-016636 (2018-01-11)
Ergänzende Angaben (2018-06-15)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 115-262410
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Mit der hiesigen Korrekturbekanntmachung wird das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Teilnahmeanträge zurückversetzt. Dies erfolgt, weil in den Vergabeunterlagen Änderungen an den Mindestanforderungen gegenüber dem Stand vorgenommen wurden, der mit den Bekanntmachungen vom 3.1.2018 und 13.1.2018 verfügbar gemacht wurde. Diese Änderungen betreffen die folgenden Punkte: — Zulässigkeit einer Abweichung von den Vorgaben zum Fahrzeugalter im ersten Betriebsjahr, — Änderung der Grundlage für die Berechnung des Ausgleichsbetrags von Personenkilometern (Pkm) auf Zugkilometer (Zkm). Die geänderten Vergabeunterlagen sind weiterhin unter den in den Bekanntmachungen vom 3.1.2018 und 13.1.2018 angegebenen Links erhältlich (Hinweis: In den Links wurde für die geänderten Vergabeunterlagen die ursprünglich verwendete Bezeichnung weiterverwendet; die jeweiligen Links sind aber gleichwohl mit dem jeweils aktualisierten Dokument verknüpft). Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird den ausgewählten Bewerbern mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Bewerber, die bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht haben und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, müssen nicht erneut einen Teilnahmeantrag einreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Quelle: OJS 2018/S 115-262410 (2018-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 001-000415
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen i. S. d. VO 1370/2007 in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvsthueringen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 218-499879
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Die Angaben unter Ziffer II.1.7) und Ziffer V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des Auftrags. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil die Eingabemaske hierzu eine Eintragung verlangt. Der tatsächliche Auftragswert wird aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Thüringen möchte das Schienenpersonennahverkehrsangebot für die Bevölkerung in Mittel- und Ostthüringen, auf dem Streckenabschnitt Gera – Erfurt überregional mit Anbindung an relevante Netzknoten verbessern. Zu diesem Zweck hat der Freistaat Thüringen eine Vereinbarung abgeschlossen, auf deren Grundlage Züge auf dem vorgenannten Streckensabschnitt, deren Betrieb nicht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags bestellt wird und in denen ein höheres Tarifniveau gilt oder gelten würde, als es im vom Freistaat Thüringen beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, für Fahrgäste mit Fahrausweisen des Nahverkehrs zu öffnen. Diese Fahrausweise sind auf mindestens drei Zugpaaren täglich anzuerkennen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mittel- und Ostthüringen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-09 📅
Name: DB Fernverkehr AG
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Hessen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH
Quelle: OJS 2018/S 218-499879 (2018-11-09)