Verfahren für die Vergabe von Objektplanungsleistung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 für die Erweiterung des Verwaltungsstandortes Brauhausstraße in Meißen
Der Landkreis Meißen plant einen Erweiterungsneubau am Verwaltungsgebäude Brauhausstraße 21 in Meißen. Das zur Verfügung stehende Baugrundstück umfasst eine Fläche von ca. 12 585 m. Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die Brauhausstraße. Der Erweiterungsbau soll aus zwei miteinander verbundenen Baukörpern unterschiedlicher Größe bestehen. Aus fördertechnischen Gründen ist für den kleineren Baukörper die unmittelbare Anbindung an das Bestandsgebäude zu gewährleisten. Für den förderfähigen Baukörper ist eine separate Abrechnung zu führen. Der Erweiterungsbau soll eine BGF von ca. 11 000 m umfassen. In den Gebäuden sollen Büroflächen für ca. 270 Arbeitsplätze unterschiedlichster Nutzungseinheiten geschaffen werden, davon vermietbare Büroflächen für ca. 33 Arbeitsplätze und ein Teil des Kreisarchives. Die Planung eines Saales für ca. 160 Personen (Sitzplätze) soll für die Leistungsphasen 2 und 3 HOAI eingebunden werden. Die Weiterführung dieser Planung ist jedoch optional.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 2017-03-11.1.3.05
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Meißen plant einen Erweiterungsneubau am Verwaltungsgebäude Brauhausstraße 21 in Meißen. Das zur Verfügung stehende Baugrundstück umfasst eine Fläche von ca. 12 585 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Meißen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Meißen, Rechts- und Kommunalamt, Vergabestelle
Postanschrift: Brauhausstraße 21
Postleitzahl: 01662
Postort: Meißen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-meissen.de🌏
E-Mail: rka.vergabe@kreis-meissen.de📧
Fax: +49 352172588031 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-17 📅
Datum des Beginns: 2017-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 094-184313
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Objektplanung der Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß §34 HOAI (2013) in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI (2013) für den Erweiterungsbau des Verwaltungsstandortes Meißen, Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen. Die Beschaffung umfasst Grundleistungen für Gebäude einschl. Innenräume, darunter feste Ausstattung von Teeküchen und Archiv, Ausstattungsplanung Möblierung für anteilige Neubeschaffung (ca. 7 % der Fläche). Die Beschaffung umfasst folgende besondere Leistungen nach Anlage 10.1 zu§ 34 HOAI: 1. Planung der Einordnung der Bestandsmöblierung (ca. 70 % der Flächen), in den Erweiterungsbau; 2. Mitwirkung bei der Ausstattung des Erweiterungsneubaus mit dem Bestands-Mobiliar (Vorbereitung Umzug und Koordinierungsaufgaben während des Umzuges); 3. Prüfen und Bewerten der Wartungsverträge. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Leistungsphasen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden die Leistungsphasen 2 und 3 HOAI beauftragt. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Bei fehlender Bestätigung des Entwurfes durch Beschlussfassung der Kreisgremien besteht kein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen. Die Planung eines Saals für ca. 160 Personen soll für die Leistungsphasen 2 und 3 eingebunden werden. Die Weiterführung dieser Planung ist jedoch optional.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Objektplanung der Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß §34 HOAI (2013) in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI (2013) für den Erweiterungsbau des Verwaltungsstandortes Meißen, Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen. Die Beschaffung umfasst Grundleistungen für Gebäude einschl. Innenräume, darunter feste Ausstattung von Teeküchen und Archiv, Ausstattungsplanung Möblierung für anteilige Neubeschaffung (ca. 7 % der Fläche). Die Beschaffung umfasst folgende besondere Leistungen nach Anlage 10.1 zu§ 34 HOAI: 1. Planung der Einordnung der Bestandsmöblierung (ca. 70 % der Flächen), in den Erweiterungsbau; 2. Mitwirkung bei der Ausstattung des Erweiterungsneubaus mit dem Bestands-Mobiliar (Vorbereitung Umzug und Koordinierungsaufgaben während des Umzuges); 3. Prüfen und Bewerten der Wartungsverträge. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Leistungsphasen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden die Leistungsphasen 2 und 3 HOAI beauftragt. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Bei fehlender Bestätigung des Entwurfes durch Beschlussfassung der Kreisgremien besteht kein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen. Die Planung eines Saals für ca. 160 Personen soll für die Leistungsphasen 2 und 3 eingebunden werden. Die Weiterführung dieser Planung ist jedoch optional.
Beschreibung der Optionen:
Mit Bezuschlagung erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 3. Weitere Leistungsphasen werden optional (stufenweise) vergeben. Ein Anspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht. Für den Saal, welcher Einzelbestandteil der Entwurfsplanung ist, wird nach deren Vorlage seitens der Kreisgremien separat über die Fortführung der Planung entschieden. Die weitere Planung ab der Phase 4 für den Saal wird somit als Option vorbehalten.
Mit Bezuschlagung erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 3. Weitere Leistungsphasen werden optional (stufenweise) vergeben. Ein Anspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht. Für den Saal, welcher Einzelbestandteil der Entwurfsplanung ist, wird nach deren Vorlage seitens der Kreisgremien separat über die Fortführung der Planung entschieden. Die weitere Planung ab der Phase 4 für den Saal wird somit als Option vorbehalten.
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Meißen, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. a) Geforderte Qualifikation des/der Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV): Nachweis der beruflichen Qualifikation, welche im Sinne des §75 Abs. 3 VgV zum Tragen der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder gleichwertig berechtigt (Vorlage der Bescheinigungen über den Studienabschluss), einschl. Nachweis der Bauvorlageberechtigung gem. § 65 SächsBO sowie ggf. Eintragung in ein Berufsregister (z. B. Ingenieur- bzw. Architektenkammer oder Handelsregister oder sonstiges). b) Geforderte Qualifikationen für 4 Mitarbeiter (§ 75 Abs. 1, 2 VgV): Nachweis des Ausbildungsabschlusses als Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Hochbau) o.glw., Nachweis einer mind. 3 jährigen Berufserfahrung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. a) Geforderte Qualifikation des/der Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV): Nachweis der beruflichen Qualifikation, welche im Sinne des §75 Abs. 3 VgV zum Tragen der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder gleichwertig berechtigt (Vorlage der Bescheinigungen über den Studienabschluss), einschl. Nachweis der Bauvorlageberechtigung gem. § 65 SächsBO sowie ggf. Eintragung in ein Berufsregister (z. B. Ingenieur- bzw. Architektenkammer oder Handelsregister oder sonstiges). b) Geforderte Qualifikationen für 4 Mitarbeiter (§ 75 Abs. 1, 2 VgV): Nachweis des Ausbildungsabschlusses als Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Hochbau) o.glw., Nachweis einer mind. 3 jährigen Berufserfahrung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014-2016) im Bereich Objektplanung. Mindestbedingung: Es ist für die letzten 3 Geschäftsjahre ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 350 000 EUR netto je Jahr nachzuweisen. b) Bestätigung des Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden bestehen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben und eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Ablauf des Versicherungsvertrages für alle Ersatzansprüche umfassen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis, der auch den Eintritt für Schäden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft umfasst, von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu erbringen. Unterauftragnehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen. Kopie der Police oder Deckungsbestätigung darf nicht älter als 1 Jahr ab Tag der Bekanntmachung sein. Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist ersatzweise eine verbindliche Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, dass die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung an die geforderten Mindestdeckungssummen im Auftragsfall angepasst wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014-2016) im Bereich Objektplanung. Mindestbedingung: Es ist für die letzten 3 Geschäftsjahre ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 350 000 EUR netto je Jahr nachzuweisen. b) Bestätigung des Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden bestehen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben und eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Ablauf des Versicherungsvertrages für alle Ersatzansprüche umfassen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis, der auch den Eintritt für Schäden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft umfasst, von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu erbringen. Unterauftragnehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen. Kopie der Police oder Deckungsbestätigung darf nicht älter als 1 Jahr ab Tag der Bekanntmachung sein. Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist ersatzweise eine verbindliche Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, dass die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung an die geforderten Mindestdeckungssummen im Auftragsfall angepasst wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen a) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (ohne freien Mitarbeiter, Sekretariat, Praktikanten und Hilfskräfte) mindestens 4 mit nachweisbaren Qualifikationen laut Punkt III.1.1) b) im Leistungsbild HOAI § 34 ff. i. V. m. Anlage 10 in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen a) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (ohne freien Mitarbeiter, Sekretariat, Praktikanten und Hilfskräfte) mindestens 4 mit nachweisbaren Qualifikationen laut Punkt III.1.1) b) im Leistungsbild HOAI § 34 ff. i. V. m. Anlage 10 in den letzten 3 Geschäftsjahren.
b) Erfahrung mit Fördermitteln. Angaben zum Unternehmen, Projektbezeichnung, Nachweis durch Referenzbescheinigung durch Auftraggeber. c) Referenz Typ A – Referenz als Mindestbedingung. Der Bewerbung ist mindestens eine geeignete Referenz, über Neubau eines Gebäudes ab HZ III, das im Zeitraum von 2010 bis 15.6.2017 zur Nutzung übergeben wurde. Die Referenz umfasst fertig gestellte Leistungsphasen 2 – 8 nach HOAI § 34. Diese Referenz ist unter Verwendung des vorgegebenen Deckblattes (Deckblatt Typ A – Formularvordruck) als Anlage zum Bewerbungsbogen beizufügen. Ohne das entsprechende Deckblatt wird die Referenz nicht gewertet. d) Referenz Typ B Nr. 1 und Nr. 2 – zusätzliche Referenzen.
b) Erfahrung mit Fördermitteln. Angaben zum Unternehmen, Projektbezeichnung, Nachweis durch Referenzbescheinigung durch Auftraggeber. c) Referenz Typ A – Referenz als Mindestbedingung. Der Bewerbung ist mindestens eine geeignete Referenz, über Neubau eines Gebäudes ab HZ III, das im Zeitraum von 2010 bis 15.6.2017 zur Nutzung übergeben wurde. Die Referenz umfasst fertig gestellte Leistungsphasen 2 – 8 nach HOAI § 34. Diese Referenz ist unter Verwendung des vorgegebenen Deckblattes (Deckblatt Typ A – Formularvordruck) als Anlage zum Bewerbungsbogen beizufügen. Ohne das entsprechende Deckblatt wird die Referenz nicht gewertet. d) Referenz Typ B Nr. 1 und Nr. 2 – zusätzliche Referenzen.
Der Bewerbung sind geeignete Referenzen, welche die vorgenannten Mindestbedingungen erfüllen, unter Verwendung des vorgegebenen Deckblattes (Deckblatt Typ B – Formularvordruck) als Anlage zum Bewerbungsbogen beizufügen. Ohne das entsprechende Deckblatt werden die Referenzen nicht gewertet. Hinweis: Bei der Wertung der Referenzen können nur Tatsachen berücksichtigt werden, die sich aus dem Referenzdeckblatt entnehmen lassen. Es muss daher zu jeder Referenz das Deckblatt kopiert und ausgefüllt vorliegen, da die Angaben aus dem Deckblatt zur Wertung der Teilnahmeanträge zur Wertung der Referenzen erforderlich sind. Bei Bewerbergemeinschaft können die Referenzen sowohl für jeden Bewerber gesondert eingereicht werden oder für die Bewerber gemeinsam, die Referenzen werden addiert.
Der Bewerbung sind geeignete Referenzen, welche die vorgenannten Mindestbedingungen erfüllen, unter Verwendung des vorgegebenen Deckblattes (Deckblatt Typ B – Formularvordruck) als Anlage zum Bewerbungsbogen beizufügen. Ohne das entsprechende Deckblatt werden die Referenzen nicht gewertet. Hinweis: Bei der Wertung der Referenzen können nur Tatsachen berücksichtigt werden, die sich aus dem Referenzdeckblatt entnehmen lassen. Es muss daher zu jeder Referenz das Deckblatt kopiert und ausgefüllt vorliegen, da die Angaben aus dem Deckblatt zur Wertung der Teilnahmeanträge zur Wertung der Referenzen erforderlich sind. Bei Bewerbergemeinschaft können die Referenzen sowohl für jeden Bewerber gesondert eingereicht werden oder für die Bewerber gemeinsam, die Referenzen werden addiert.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
§ 75 (1) bis (3) VgV. Die Leistungen sind Architekten oder Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter verfügen, die die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge. Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen; werden sie auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht eingereicht, wird die Bewerbung wegen unvollständigen Teilnahmeantrags ausgeschlossen. Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die gesamte Projektabwicklung einschl. des schriftlichen, digitalen und mündlichen Teils muss auf Deutsch erfolgen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge. Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen; werden sie auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht eingereicht, wird die Bewerbung wegen unvollständigen Teilnahmeantrags ausgeschlossen. Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die gesamte Projektabwicklung einschl. des schriftlichen, digitalen und mündlichen Teils muss auf Deutsch erfolgen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: Pro Auswahlkriterium werden 0-3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100 %. Es werden 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Wird die Anzahl durch Bewerber/innen mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: Pro Auswahlkriterium werden 0-3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100 %. Es werden 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Wird die Anzahl durch Bewerber/innen mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Auswahlkriterien: I Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Gesamtwichtung 20 %, II Nachweis der technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Gesamtwichtung 30 %, Referenz Typ A: Gesamtwichtung 40 %, Referenz Typ B Nr.1: Gesamtwichtung 5 %, Referenz Typ B Nr.2: Gesamtwichtung 5 %. Weitere Angaben siehe Beschaffungsunterlagen, Bewertungsmatrix Stufe I „Bewertungskriterien“.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auswahlkriterien: I Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Gesamtwichtung 20 %, II Nachweis der technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Gesamtwichtung 30 %, Referenz Typ A: Gesamtwichtung 40 %, Referenz Typ B Nr.1: Gesamtwichtung 5 %, Referenz Typ B Nr.2: Gesamtwichtung 5 %. Weitere Angaben siehe Beschaffungsunterlagen, Bewertungsmatrix Stufe I „Bewertungskriterien“.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-07-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Der Bewerbungsbogen ist unterschrieben zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen in Papierform per Post oder persönlich unter Verwendung des Umschlagskennzettels beim Auftraggeber einzureichen. Als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann das Formular manuell ausgefüllt oder die EEE-Online Service genutzt werden. Die Eigenerklärung ist zu unterzeichnen und in Papierform dem Teilnehmerantrag beizufügen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnehmeranträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
Der Bewerbungsbogen ist unterschrieben zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen in Papierform per Post oder persönlich unter Verwendung des Umschlagskennzettels beim Auftraggeber einzureichen. Als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann das Formular manuell ausgefüllt oder die EEE-Online Service genutzt werden. Die Eigenerklärung ist zu unterzeichnen und in Papierform dem Teilnehmerantrag beizufügen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnehmeranträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 493419773800📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 493419771049 📠
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 094-184313 (2017-05-12)
Ergänzende Angaben (2017-06-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Meißen plant einen Erweiterungsneubau am Verwaltungsgebäude Brauhausstraße 21 in Meißen. Das zur Verfügung stehende Baugrundstück umfasst eine Fläche von ca. 12 585 m
eines Saales für ca. 160 Personen (Sitzplätze) soll für die Leistungsphasen 2 und 3 HOAI eingebunden werden.
Die Weiterführung dieser Planung ist jedoch optional.
Der Landkreis Meißen plant einen Erweiterungsneubau am Verwaltungsgebäude Brauhausstraße 21 in Meißen. Das zur Verfügung stehende Baugrundstück umfasst eine Fläche von ca. 12 585 m
eines Saales für ca. 160 Personen (Sitzplätze) soll für die Leistungsphasen 2 und 3 HOAI eingebunden werden.
Die Weiterführung dieser Planung ist jedoch optional.
Gesamtwert des Auftrags: 1 386 555 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Meißen
🏙️
eines Saales für ca. 160 Personen (Sitzplätze) soll für die Leistungsphasen 2 und 3 HOAI eingebunden werden.
Die Weiterführung dieser Planung ist jedoch optional.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Objektplanung der Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß §34HOAI (2013) in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI (2013) für den Erweiterungsbau des Verwaltungsstandortes Meißen, Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen. Die Beschaffung umfasst Grundleistungen für Gebäude einschl. Innenräume, darunter feste Ausstattung von Teeküchen und Archiv, Ausstattungsplanung Möblierung für anteilige Neubeschaffung (ca. 7 % der Fläche). Die Beschaffung umfasst folgende besondere Leistungen nach Anlage 10.1 zu§ 34 HOAI: 1. Planung der Einordnung der Bestandsmöblierung (ca. 70 % der Flächen),in den Erweiterungsbau; 2. Mitwirkung bei der Ausstattung des Erweiterungsneubaus mit dem Bestands-Mobiliar (Vorbereitung Umzug und Koordinierungsaufgaben während des Umzuges); 3. Prüfen und Bewerten der Wartungsverträge. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Leistungsphasen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden die Leistungsphasen 2 und 3 HOAI beauftragt. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Bei fehlender Bestätigung des Entwurfes durch Beschlussfassung der Kreisgremien besteht kein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen. Die Planung eines Saals für ca. 160 Personen soll für die Leistungsphasen 2 und 3 eingebunden werden. Die Weiterführung dieser Planung ist jedoch optional.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Objektplanung der Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß §34HOAI (2013) in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI (2013) für den Erweiterungsbau des Verwaltungsstandortes Meißen, Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen. Die Beschaffung umfasst Grundleistungen für Gebäude einschl. Innenräume, darunter feste Ausstattung von Teeküchen und Archiv, Ausstattungsplanung Möblierung für anteilige Neubeschaffung (ca. 7 % der Fläche). Die Beschaffung umfasst folgende besondere Leistungen nach Anlage 10.1 zu§ 34 HOAI: 1. Planung der Einordnung der Bestandsmöblierung (ca. 70 % der Flächen),in den Erweiterungsbau; 2. Mitwirkung bei der Ausstattung des Erweiterungsneubaus mit dem Bestands-Mobiliar (Vorbereitung Umzug und Koordinierungsaufgaben während des Umzuges); 3. Prüfen und Bewerten der Wartungsverträge. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Leistungsphasen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden die Leistungsphasen 2 und 3 HOAI beauftragt. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Bei fehlender Bestätigung des Entwurfes durch Beschlussfassung der Kreisgremien besteht kein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen. Die Planung eines Saals für ca. 160 Personen soll für die Leistungsphasen 2 und 3 eingebunden werden. Die Weiterführung dieser Planung ist jedoch optional.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Meißen, DE.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-07 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.