Verfahren zur Abwicklung von Ordnungswidrigkeiten

Landesbetrieb Daten und Information

Leistungsfähige Client/Server- bzw. webbasierte, mandantenfähige Standardspftware zur umfassenden Abbildung der Prozesse im Ordnungswidrigkeitenrecht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 420-018252
Kurze Beschreibung:
Leistungsfähige Client/Server- bzw. webbasierte, mandantenfähige Standardspftware zur umfassenden Abbildung der Prozesse im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dokumentenverwaltungssoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Daten und Information
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Postleitzahl: 55118
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.ldi.rlp.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131605302 📞
Fax: +49 6131605146 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPDYYDYR8U%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPDYYDYR8U%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-18 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 098-193286
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Im Hinblick auf § 5 VgV teilt der öffentliche Auftraggeber hiermit mit, dass er sich vorbehält, mit der Prüfung der Angebote eine unabhängige Begutachtung zu beauftragen. Im Rahmen der Begutachtung soll sichergestellt werden, dass die angebotenen Standardprodukte alle verbindlichen Funktionalitäten und Spezifikationen erfüllen, bzw. dass die Bieter den entsprechenden funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen des Betreibers und der Bedarfsträger vollumfänglich entsprechen können. Weiterhin ist eine Kosten-Nutzen-Analyse geplant, die auch die verschiedenen optionalen Funktionalitäten und Spezifikationen erfasst. Die den Auftraggeber unterstützenden Mitarbeiter externer Unternehmen sind gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet und auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten hingewiesen worden und unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bewerbern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge bzw. Angeboten der Bewerber/Bieter der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber unterzeichnet. Alle Entscheidungen innerhalb des Verfahrens liegen ausschließlich beim öffentlichen Auftraggeber bzw. bei der Vergabestelle. Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYR8U.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landesbetrieb Daten und Information; Valenciaplatz 6; 55118; Mainz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt) vorzulegen.
Ferner hat der Bieter bereits mit Vorlage des Angebotes den Nachweis einer aktuell bestehenden Haftpflichtversicherung mit mindestens jeweils 500 000 EUR Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall oder alternativ eine verbindliche Erklärung einer Versicherung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu folgenden Themen/Fragen zu machen:
> Als Anbieter eines Vorgangsbearbeitungssystems im Bereich Ordnungswidrigkeiten für Behörden für am Markt präsent seit,
> Projektdurchführungserfahrung im Bereich Vorgangsbearbeitungssysteme für Behörden seit,
> Projektdurchführungserfahrung mit komplexen IT-Systemen seit,
> Durchschnittlicher Jahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 (brutto),
> Durchschnittlicher Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Vorgangsbearbeitungssysteme im Bereich Ordnungswidrigkeiten für Behörden aus den Jahren 2014, 2015 und 2016,
> Prozentualer Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Unternehmens im Bereich Vorgangsbearbeitungssysteme im Bereich Ordnungswidrigkeiten für Behörden bezogen auf den deutschsprachigen Raum,
> Durchschnittliche Gesamtanzahl der festangestellten Mitarbeiter
in den Jahren 2014, 2015, 2016,
im Bereich Vorgangsbearbeitungssysteme im Bereich Ordnungswidrigkeiten für Behörden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in Form von Vollzeitäquivalenten (VZÄ),
> Durchschnittliche Anzahl der im Bereich der
Entwicklung, Test und Validation von Vorgangsbearbeitungssystemen im Bereich Ordnungswidrigkeiten für Behörden eingesetzten festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2014, 2015 und 2016 im deutschsprachigen Raum in Form von Vollzeitäquivalenten (VZÄ),
Projektierung, Integration, Installation und Inbetriebnahme von Vorgangsbearbeitungssystemen im Bereich Ordnungswidrigkeiten für Behörden eingesetzten festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2014, 2015 und 2016 im deutschsprachigen Raum in Form von Vollzeitäquivalenten (VZÄ),
> Durchschnittliche Anzahl der im Bereich Wartung, Pflege und Support von Vorgangsbearbeitungssystemen im Bereich Ordnungswidrigkeiten für Behörden eingesetzten festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2014, 2015 und 2016 im deutschsprachigen Raum,
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> Wie viele später namentlich und mit Kontaktdaten zu benennende Mitarbeiter werden für den Ausschreibungsgegenstand in der Realisierungs- und Einführungsphase mit mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit im Rahmen der fachlichen Mitarbeit an dem Projekt eingesetzt?
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 Absatz 3 VgV hat der Bieter Angaben zu folgenden Themen/Fragen zu machen:
> Verfügbarkeit des OWI-Systems in Prozent; Beschreibung der Erreichung der Verfügbarkeit,
> Architektonische Gesamtdarstellung des Systems, der vorhandenen Schnittstellen, der Clientvarianten und deren Anbindung / Beschreibung der einzelnen Komponenten und Software-Module sowie deren Merkmale (Hardware und Hersteller, Software und Hersteller) sowie Eigenentwicklungen,
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> Wie viele Drittsysteme (maximal 5) wurden im Rahmen der Referenz an das OWI-System angebunden?
> Umfasste das Referenzprojekt ein Online-Portal mit einem Internetzugang und einer Datenerfassung durch Bürger?,
> Umfasste das Referenzprojekt die Integration eines Moduls zur elektronischen Bezahlung (E-Payment) durch den Bürger?
Angaben zur Dokumentenverwaltung, insbesondere zu den Aspekten Scan-Prozess, Textverwaltung, E-Akte und elektronische Signatur
> Wurde im Rahmen des Referenzprojektes ein produktionsnahes Schulungssystem implementiert. Wenn ja, kurze Beschreibung des Aufbaus
> Abschluss des Projektes.
Als weiteren Nachweis für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann der Bieter für den Ausschreibungsgegenstand relevante und gültige Unternehmenszertifizierungen insbesondere aus den Bereichen IT-Service-Management (beispielsweise: ISO/IEC 20000; ISO/IEC 15504 (SPICE); ISO/IEC 12207), IT-Sicherheit (beispielsweise: ISO 27001, IT-Grundschutz Einstiegsstufe / Ausbaustufe) und Qualitätsmanagement (beispielsweise: ISO 9001:2000, ISO 90003) seinem Angebot beifügen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Falle des Zuschlags wird die Teil A: Anlage 05_Tariftreueerklärung Vertragsbestandteil. Die spätere Auftragnehmer ist für die Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Tariftreuegesetzes (LTTG) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Mainz.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rene Müller
Dokumente URL: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPDYYDYR8U%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Im Hinblick auf § 5 VgV teilt der öffentliche Auftraggeber hiermit mit, dass er sich vorbehält,
mit der Prüfung der Angebote eine unabhängige Begutachtung zu beauftragen.
Im Rahmen der Begutachtung soll sichergestellt werden, dass die angebotenen Standardprodukte alle verbindlichen Funktionalitäten und Spezifikationen erfüllen, bzw. dass die Bieter den entsprechenden funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen des Betreibers und der Bedarfsträger vollumfänglich entsprechen können.
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Weiterhin ist eine Kosten-Nutzen-Analyse geplant, die auch die verschiedenen optionalen Funktionalitäten und Spezifikationen erfasst.
Die den Auftraggeber unterstützenden Mitarbeiter externer Unternehmen sind gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet und auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten hingewiesen worden und unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bewerbern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge bzw. Angeboten der Bewerber/Bieter der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber unterzeichnet.
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Alle Entscheidungen innerhalb des Verfahrens liegen ausschließlich beim öffentlichen Auftraggeber bzw. bei der Vergabestelle.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYR8U.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131116-0 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131116-2113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Herr Rene Müller, Valenciaplatz 6,55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146). Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/
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Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 098-193286 (2017-05-18)