Die Stadt Heidenau wurde im Programmjahr 2016 mit dem Fördergebiet „Heidenau Nordost“ in das Programm „Soziale Stadt“ (SSP) neu aufgenommen. Die vorliegende Ausschreibung hat die Vergabe von Leistungen an einen Verfahrensträger einschließlich eines Stadtteilmanagements (ab 2020 – bis 2019 Finanzierung Stadtteilmanagement über Fördergebiet SSP – Wohngebiet Mügeln) zum Ziel. Der Geltungsbereich des SSP-Gebietes umfasst eine Fläche von ca. 32,30 ha. Das den Vergabeunterlagen beigefügte Integrierte Handlungskonzept ist Bestandteil der Ausschreibung und dient der Information bezüglich des EFRE-Gebietes. Die Stadt Heidenau wurde im Zuge eines separat ausgeschriebenen Projektes bei der Erstellung des integrierten Handlungskonzeptes durch die Stadtentwicklung GmbH, Niederlassung Dresden (STEG) unterstützt. Alle Informationen für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Wettbewerbes werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-24.
Auftragsbekanntmachung (2017-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Referenznummer: VB 75/16
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heidenau wurde im Programmjahr 2016 mit dem Fördergebiet „Heidenau Nordost“ in das Programm „Soziale Stadt“ (SSP) neu aufgenommen.
Die vorliegende Ausschreibung hat die Vergabe von Leistungen an einen Verfahrensträger einschließlich eines Stadtteilmanagements (ab 2020 – bis 2019 Finanzierung Stadtteilmanagement über Fördergebiet SSP – Wohngebiet Mügeln) zum Ziel.
Der Geltungsbereich des SSP-Gebietes umfasst eine Fläche von ca. 32,30 ha.
Das den Vergabeunterlagen beigefügte Integrierte Handlungskonzept ist Bestandteil der Ausschreibung und dient der Information bezüglich des EFRE-Gebietes. Die Stadt Heidenau wurde im Zuge eines separat ausgeschriebenen Projektes bei der Erstellung des integrierten Handlungskonzeptes durch die Stadtentwicklung GmbH, Niederlassung Dresden (STEG) unterstützt. Alle Informationen für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Wettbewerbes werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Heidenau wurde im Programmjahr 2016 mit dem Fördergebiet „Heidenau Nordost“ in das Programm „Soziale Stadt“ (SSP) neu aufgenommen.
Die vorliegende Ausschreibung hat die Vergabe von Leistungen an einen Verfahrensträger einschließlich eines Stadtteilmanagements (ab 2020 – bis 2019 Finanzierung Stadtteilmanagement über Fördergebiet SSP – Wohngebiet Mügeln) zum Ziel.
Der Geltungsbereich des SSP-Gebietes umfasst eine Fläche von ca. 32,30 ha.
Das den Vergabeunterlagen beigefügte Integrierte Handlungskonzept ist Bestandteil der Ausschreibung und dient der Information bezüglich des EFRE-Gebietes. Die Stadt Heidenau wurde im Zuge eines separat ausgeschriebenen Projektes bei der Erstellung des integrierten Handlungskonzeptes durch die Stadtentwicklung GmbH, Niederlassung Dresden (STEG) unterstützt. Alle Informationen für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Wettbewerbes werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heidenau
Postanschrift: Dresdner Straße 47
Postleitzahl: 01809
Postort: Heidenau
Kontakt
Internetadresse: http://www.heidenau.de🌏
E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de📧
Fax: +49 3512802404 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-27 📅
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 019-031893
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heidenau wurde im Programmjahr 2016 mit dem Fördergebiet „Heidenau Nordost“ in das Programm „Soziale Stadt“ (SSP) neu aufgenommen.
Die vorliegende Ausschreibung hat die Vergabe von Leistungen an einen Verfahrensträger einschließlich eines Stadtteilmanagements (ab 2020 – bis 2019 Finanzierung Stadtteilmanagement über Fördergebiet SSP – Wohngebiet Mügeln) zum Ziel.
Der Geltungsbereich des SSP-Gebietes umfasst eine Fläche von ca. 32,30 ha.
Das den Vergabeunterlagen beigefügte Integrierte Handlungskonzept ist Bestandteil der Ausschreibung und dient der Information bezüglich des EFRE-Gebietes. Die Stadt Heidenau wurde im Zuge eines separat ausgeschriebenen Projektes bei der Erstellung des integrierten Handlungskonzeptes durch die Stadtentwicklung GmbH, Niederlassung Dresden (STEG) unterstützt. Alle Informationen für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Wettbewerbes werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Das den Vergabeunterlagen beigefügte Integrierte Handlungskonzept ist Bestandteil der Ausschreibung und dient der Information bezüglich des EFRE-Gebietes. Die Stadt Heidenau wurde im Zuge eines separat ausgeschriebenen Projektes bei der Erstellung des integrierten Handlungskonzeptes durch die Stadtentwicklung GmbH, Niederlassung Dresden (STEG) unterstützt. Alle Informationen für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Wettbewerbes werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der zu beauftragende Verfahrensträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der SSP-Maßnahme gem. § 171 b in Verbindung mit § 157 Abs. 1 BauGB für das Programmgebiet „Heidenau Nordost“. Er unterstützt die gesamte Organisation und Koordination aller mit der Abwicklung des Programms zusammenhängenden Fragen und Probleme.
Der zu beauftragende Verfahrensträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der SSP-Maßnahme gem. § 171 b in Verbindung mit § 157 Abs. 1 BauGB für das Programmgebiet „Heidenau Nordost“. Er unterstützt die gesamte Organisation und Koordination aller mit der Abwicklung des Programms zusammenhängenden Fragen und Probleme.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag mit dem Verfahrensträger wird auf 2 Jahre abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit dem Abschluss der Gesamtmaßnahme sowie ihrer Abrechnung gegenüber der Stadt und den Förderdienststellen.
Der Vertrag mit dem Verfahrensträger wird auf 2 Jahre abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit dem Abschluss der Gesamtmaßnahme sowie ihrer Abrechnung gegenüber der Stadt und den Förderdienststellen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag mit dem Verfahrensträger wird zunächst auf zwei Jahre abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres gekündigt wird.
Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit dem Abschluss der Gesamtmaßnahme sowie ihrer Abrechnung gegenüber der Stadt und den Förderdienststellen.
Es wird davon ausgegangen, dass das SSP-Verfahren mindestens bis 2025 läuft.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heidenau, DE.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregisters des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist die Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung (Kopie) einzureichen. Freiberuflich Tätige haben eine Eigenerklärung über Ihre freiberufliche Tätigkeit unter Angabe ihrer Steuernummer abzugeben.
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregisters des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist die Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung (Kopie) einzureichen. Freiberuflich Tätige haben eine Eigenerklärung über Ihre freiberufliche Tätigkeit unter Angabe ihrer Steuernummer abzugeben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Es gilt die VOL/B, siehe auch Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bitte ausschließlich schriftliche Anfragen an die Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.abstsachsen.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V.
Referenz Zusätzliche Informationen
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt.I.3) Kommunikation) zu informieren.
Angebote dürfen nur per Post, Boten oder persönlich an die unter Punkt I.1) genannte Stelle im geschlossenen und gekennzeichneten Umschlag übergeben werden.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 019-031893 (2017-01-24)
Ergänzende Angaben (2017-02-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben