Der Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (im Folgenden CEB genannt) ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 41 000 Einwohner der Stadt Coburg. Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Grünabfall sowie Weihnachtsbäumen und Wurzelstöcken aus dem Stadtgebiet Coburg. Bestandteil der Ausschreibung ist nur die Verwertung des Grünabfalls sowie der Weihnachtsbäume und Wurzelstöcke. Die Sammlung und Beförderung werden vom CEB durchgeführt und sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Der Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (im Folgenden CEB genannt) ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 41 000 Einwohner der Stadt Coburg.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Grünabfall sowie Weihnachtsbäumen und Wurzelstöcken aus dem Stadtgebiet Coburg. Bestandteil der Ausschreibung ist nur die Verwertung des Grünabfalls sowie der Weihnachtsbäume und Wurzelstöcke.
Die Sammlung und Beförderung werden vom CEB durchgeführt und sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Der Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (im Folgenden CEB genannt) ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 41 000 Einwohner der Stadt Coburg.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Grünabfall sowie Weihnachtsbäumen und Wurzelstöcken aus dem Stadtgebiet Coburg. Bestandteil der Ausschreibung ist nur die Verwertung des Grünabfalls sowie der Weihnachtsbäume und Wurzelstöcke.
Die Sammlung und Beförderung werden vom CEB durchgeführt und sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB)
Postanschrift: Bamberger Straße 2 – 6
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ceb-coburg.de🌏
E-Mail: johannes.balk@ceb-coburg.de📧
Telefon: +49 9561749-5300📞
Fax: +49 9561749-5830 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E64978342🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-05 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 087-170001
ABl. S-Ausgabe: 87
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (im Folgenden CEB genannt) ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 41 000 Einwohner der Stadt Coburg.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Grünabfall sowie Weihnachtsbäumen und Wurzelstöcken aus dem Stadtgebiet Coburg. Bestandteil der Ausschreibung ist nur die Verwertung des Grünabfalls sowie der Weihnachtsbäume und Wurzelstöcke.
Die Sammlung und Beförderung werden vom CEB durchgeführt und sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um drei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2021 ausgeübt werden für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2024.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um drei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2021 ausgeübt werden für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2024.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um drei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2021 ausgeübt werden für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2024.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um drei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2021 ausgeübt werden für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2024.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Coburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Verlässlichkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach §…
… 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
… 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies dem Auftraggeber mitzuteilen und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Bilanzen des Mutterunternehmens) (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies dem Auftraggeber mitzuteilen und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Bilanzen des Mutterunternehmens) (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgeschlossen vom Verfahren werden Unternehmen nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB. Außerdem können Unternehmen nach § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB werden berücksichtigt.
— Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Ziffer 3.1.1 der Vergabeunterlagen.
— Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gem. Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen.
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen.
— Sonstige besondere Bedingungen gem. Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Das wirtschaftlich günstigste Angebot im Bezug auf den Angebotspreis
Gewichtung der Kosten: 100
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 087-170001 (2017-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 087-170001
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Grünabfall sowie Weihnachtsbäumen und Wurzelstöcken aus dem Stadtgebiet Coburg.
Bestandteil der Ausschreibung ist nur die Verwertung des Grünabfalls sowie der Weihnachtsbäume und Wurzelstöcke.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um drei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2021 ausgeübt werden für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2024.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um drei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2021 ausgeübt werden für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2024.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-21 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entfällt, da die Wartefrist noch Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB bereits abgelaufen ist.