Vergabe der Übernahme und Verwertung von Ersatzbrennstoffen (EBS) inkl. Nebenfraktionen

Betreibergesellschaft Deponie Schneidenbach GmbH (DSG)

Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme, zum Transport und zur Verwertung von Ersatzbrennstoffen inkl. Nebenfraktionen aus dem Vogtlandkreis.
Für die Übernahme den Transport und die Verwertung stehen den Bietern 2 Varianten zur Verfügung.
Die Fraktionen können in der Variante A behandelt übernommen werden (als Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Sperrmüll, inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion, des Altholzes der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) und des Altmetalls (Fe-Metall; MBA Schrott)) oder in der Variante B unbehandelt übernommen werden (Hausmüll, Sperrmüll).
Weitere Informationen sowie die Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gem. Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme, zum Transport und zur Verwertung von Ersatzbrennstoffen inkl. Nebenfraktionen aus dem Vogtlandkreis. Für die Übernahme den Transport und die Verwertung stehen den Bietern 2 Varianten zur Verfügung. Die Fraktionen können in der Variante A behandelt übernommen werden (als Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Sperrmüll, inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion, des Altholzes der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) und des Altmetalls (Fe-Metall; MBA Schrott)) oder in der Variante B unbehandelt übernommen werden (Hausmüll, Sperrmüll). Weitere Informationen sowie die Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gem. Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vogtlandkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betreibergesellschaft Deponie Schneidenbach GmbH (DSG)
Postanschrift: Alte Reichenbacher Straße 76
Postleitzahl: 08606
Postort: Oelsnitz/Vogtland
Kontakt
Internetadresse: http://www.kev-falkenstein.de 🌏
E-Mail: service@kev-falkenstein.de 📧
Telefon: +49 37457492-00 📞
Fax: +49 37457492-02 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E62496269 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-10 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 194-398523
ABl. S-Ausgabe: 194

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme, zum Transport und zur Verwertung von Ersatzbrennstoffen inkl. Nebenfraktionen aus dem Vogtlandkreis.
Für die Übernahme den Transport und die Verwertung stehen den Bietern 2 Varianten zur Verfügung.
Die Fraktionen können in der Variante A behandelt übernommen werden (als Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Sperrmüll, inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion, des Altholzes der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) und des Altmetalls (Fe-Metall; MBA Schrott)) oder in der Variante B unbehandelt übernommen werden (Hausmüll, Sperrmüll).
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Weitere Informationen sowie die Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gem. Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
In beiden Varianten ist der Auftragnehmer sowohl für die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der MBS Vogtland,
Alte Reichenbacher Str. 76,
08606 Oelsnitz verantwortlich als auch für den Transport der jeweiligen Abfälle an eine vom Auftragnehmer zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung der jeweiligen Abfälle.
Die Sammlung der Abfälle ist ausdrücklich nicht Ausschreibungsgegenstand.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung Zur Ausschreibung der Übernahme, des Transports und der Verwertung kommen:
Nur bei Variante A:
— ca. 5 500 Mg Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Hausmüll, grob, AVV Nr. 191210,
— ca. 8 000 Mg Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Hausmüll, grob oder fein, AVV Nr. 191210,
— ca. 3 500 Mg Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Sperrmüll, AVV Nr. 191210,
— ca. 7 000 Mg Feinfraktion, AVV Nr. 191212,
— ca. 3 000 Mg Altholz der Kategorien A I – A III gem. Altholzverordnung, AVV Nr. 191207,
— ca. 1 000 Mg Altmetall (Fe-Metall, MBA Schrott), AVV Nr. 191202.
Nur bei Variante B:
— ca. 30 000 Mg Hausmüll pro Jahr, AVV Nr. 200301,
— ca. 7 500 Mg Sperrmüll pro Jahr, AVV Nr. 200307.
Wichtiger Hinweis des Auftraggebers für Variante A, gem. Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vogtlandkreis.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Verlässlichkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach §
123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
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— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
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Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechende Eigenerklärung nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (z. B. Gesellschaftsform, Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, für den Bieter gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft in deutscher Sprache). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, welche/r den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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— Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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— Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der Übernahme und der Transporte zu den Verwertungsanlagen mit Angabe der durchschnittlichen Auslastung (Mg/Fahrzeug).
— Standort der Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge).
— Der Bieter hat eine alternative Anlage zu benennen, die er im Notfall (z. B. Ausfall der eigenen Entsorgungsanlage) oder während Revisionszeiten zur Leistungserbringung einsetzen wird und die den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen entspricht (siehe auch Ziffer 6.1.2.5).
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Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgeschlossen vom Verfahren werden Unternehmen nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB. Außerdem können Unternehmen nach § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB werden berücksichtigt.
— Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Ziffer 3.1.1 der Vergabeunterlagen,
— Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gem. Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen,
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen,
— Sonstige besondere Bedingungen gem. Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf den Angebotspreis
Gewichtung der Kosten: 100

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: juristische Person des Privatrechts
Kontakt
Internetadresse: www.kev-falkenstein.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62496269 🌏
Kontaktperson: Herrn Dr. Uwe Schink
E-Mail: u.schink@kev-falkenstein.de 📧
Land: Vogtlandkreis 🏙️
Kontaktperson: Frau Weller

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 194-398523 (2017-10-06)