Der Landkreis Ludwigsburg ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 535 000 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Die Erbringung abfallwirtschaftlicher Leistungen ist der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (kurz: AVL) übertragen. Unter anderem werden als Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzeptes auf insgesamt neun Wertstoffhöfen und vier Übergabestellen verschiedene Abfälle zur Verwertung in Behältern erfasst. Die Verträge der AVL mit Dritten über Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall, Altholz sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 1, 2, 3 und 5 laufen zum 31.12.2017 aus. Eine Neuvergabe der Leistungen soll im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens zum 1.1.2018 erfolgen. Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Ludwigsburg ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 535 000 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Die Erbringung abfallwirtschaftlicher Leistungen ist der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (kurz: AVL) übertragen.
Unter anderem werden als Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzeptes auf insgesamt neun Wertstoffhöfen und vier Übergabestellen verschiedene Abfälle zur Verwertung in Behältern erfasst.
Die Verträge der AVL mit Dritten über Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall, Altholz sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 1, 2, 3 und 5 laufen zum 31.12.2017 aus. Eine Neuvergabe der Leistungen soll im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens zum 1.1.2018 erfolgen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Der Landkreis Ludwigsburg ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 535 000 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Die Erbringung abfallwirtschaftlicher Leistungen ist der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (kurz: AVL) übertragen.
Unter anderem werden als Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzeptes auf insgesamt neun Wertstoffhöfen und vier Übergabestellen verschiedene Abfälle zur Verwertung in Behältern erfasst.
Die Verträge der AVL mit Dritten über Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall, Altholz sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 1, 2, 3 und 5 laufen zum 31.12.2017 aus. Eine Neuvergabe der Leistungen soll im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens zum 1.1.2018 erfolgen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH
Postanschrift: Hindenburgstr. 30
Postleitzahl: 71638
Postort: Ludwigsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.avl-ludwigsburg.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@avl-lb.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E71333722🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-03 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 147-304546
ABl. S-Ausgabe: 147
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Ludwigsburg ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 535 000 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Die Erbringung abfallwirtschaftlicher Leistungen ist der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (kurz: AVL) übertragen.
Der Landkreis Ludwigsburg ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 535 000 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Die Erbringung abfallwirtschaftlicher Leistungen ist der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (kurz: AVL) übertragen.
Unter anderem werden als Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzeptes auf insgesamt neun Wertstoffhöfen und vier Übergabestellen verschiedene Abfälle zur Verwertung in Behältern erfasst.
Die Verträge der AVL mit Dritten über Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall, Altholz sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 1, 2, 3 und 5 laufen zum 31.12.2017 aus. Eine Neuvergabe der Leistungen soll im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens zum 1.1.2018 erfolgen.
Die Verträge der AVL mit Dritten über Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall, Altholz sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 1, 2, 3 und 5 laufen zum 31.12.2017 aus. Eine Neuvergabe der Leistungen soll im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens zum 1.1.2018 erfolgen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Abholung, Transport und Verwertung von Altholz A I bis A III und A IV gemäß Altholzverordnung (inkl. Behältergestellung)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Abholung, Transport und Verwertung von Altholz A I bis A III und A IV gemäß Altholzverordnung (inkl. Behältergestellung).
Bezeichnung des Loses: Abholung, Transport und Verwertung von Altmetall (inkl. Behältergestellung)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Abholung, Transport und Verwertung von Altmetall (inkl. Behältergestellung).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 2 Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2019 ausgeübt werden für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2021.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 2 Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2019 ausgeübt werden für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2021.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 2 Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2019 ausgeübt werden für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2021.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 2 Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2019 ausgeübt werden für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2021.
Bezeichnung des Loses: Abholung, Transport und Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppen 1 bis 3 und 5 sowie Altreifen (inkl. Behältergestellung)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Abholung, Transport und Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppen 1 bis 3 und 5 sowie Altreifen (inkl. Behältergestellung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Ludwigsburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Verlässlichkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach §…
… 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
… 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgeschlossen vom Verfahren werden Unternehmen nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB. Außerdem können Unternehmen nach § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB werden berücksichtigt.
— Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Ziffer 3.1.1 der Vergabeunterlagen,
— Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gem. Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen,
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen,
— Sonstige besondere Bedingungen gem. Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Wertungspreis
Gewichtung der Kosten: 80
Kostenkriterium: Umweltverträglichkeit der eingesetzten Transportfahrzeuge
Gewichtung der Kosten: 20
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: kommunal beherrschte GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Frau Annette Ponton / Herrn Jochen Mäule
Internetadresse: www.avl-ludwigsburg.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71333722🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp-baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 147-304546 (2017-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Ludwigsburg ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 535.000 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Die Erbringung abfallwirtschaftlicher Leistungen ist der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (kurz: AVL) übertragen.
Unter anderem werden als Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzeptes auf insgesamt neun Wertstoffhöfen und vier Übergabestellen verschiedene Abfälle zur Verwertung in Behältern erfasst.
Die Verträge der AVL mit Dritten über Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall, Altholz sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 1, 2, 3 und 5 laufen zum 31.12.2017 aus. Eine Neuvergabe der Leistungen soll im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens zum 1.1.2018 erfolgen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Der Landkreis Ludwigsburg ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 535.000 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Die Erbringung abfallwirtschaftlicher Leistungen ist der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (kurz: AVL) übertragen.
Unter anderem werden als Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzeptes auf insgesamt neun Wertstoffhöfen und vier Übergabestellen verschiedene Abfälle zur Verwertung in Behältern erfasst.
Die Verträge der AVL mit Dritten über Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall, Altholz sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 1, 2, 3 und 5 laufen zum 31.12.2017 aus. Eine Neuvergabe der Leistungen soll im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens zum 1.1.2018 erfolgen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 4 133 204 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Landkreis Ludwigsburg ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 535.000 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Die Erbringung abfallwirtschaftlicher Leistungen ist der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (kurz: AVL) übertragen.
Der Landkreis Ludwigsburg ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 535.000 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Die Erbringung abfallwirtschaftlicher Leistungen ist der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (kurz: AVL) übertragen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um zwei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2019 ausgeübt werden für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2021.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um zwei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2019 ausgeübt werden für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2021.
Bezeichnung des Loses: Abholung, Transport und Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppen 1 bis 3 und 5 (inkl. Behältergestellung)
Kurze Beschreibung:
Abholung, Transport und Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppen 1 bis 3 und 5 (inkl. Behältergestellung).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-08 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunal beherrschte GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Frau Annette Ponton / Herr Jochen Mäule
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entfällt, da die Wartefrist nach Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB bereits abgelaufen ist.