Die Kreisverwaltung Miltenberg und beteiligte Kommunen beabsichtigen, die Konzession für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Kreisgebiet Miltenberg zu vergeben, das sowohl durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden kann. Dabei agiert der Anbieter des Carsharings wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung mit den Endkunden erfolgt anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt standortgebunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2017-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Kurze Beschreibung:
Die Kreisverwaltung Miltenberg und beteiligte Kommunen beabsichtigen, die Konzession für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Kreisgebiet Miltenberg zu vergeben, das sowohl durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden kann. Dabei agiert der Anbieter des Carsharings wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung mit den Endkunden erfolgt anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt standortgebunden.
Die Kreisverwaltung Miltenberg und beteiligte Kommunen beabsichtigen, die Konzession für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Kreisgebiet Miltenberg zu vergeben, das sowohl durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden kann. Dabei agiert der Anbieter des Carsharings wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung mit den Endkunden erfolgt anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt standortgebunden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Miltenberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Es ist eine Verhandlungsrunde vorgesehen. Gegenstand der Verhandlungen können der/die Bereitstellungstermin(e), die Abdeckung des Bedarfs und die Qualität der angebotenen Leistung sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
• Konzession für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes,
• Das Angebot erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Miltenberg.
• Der Anbieter des Carsharings ist wirtschaftlich selbstständig; er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition.
• Es gibt keine Umsatzgarantie.
• Der Anbieter ist eigenverantwortlich für die vorgeschriebene Kontrolle der Führerscheine.
• Alle Fahrzeuge müssen mindestens mit grüner Plakette, Schadstoffgruppe 4 (gem. 35. BImSchV) ausgestattet sein. Der Flottendurchschnitt des CO2-Ausstoßes aller bereitgestellten Fahrzeuge darf max. 130 g/km/Fahrzeug betragen.
• Halterhaftungspflichten für die genutzten Fahrzeuge verbleiben beim Anbieter, inkl. der Sicherstellung der Vorschriftsmäßigkeit und Betriebssicherheit sowie Organisation und Abwicklung der Instandhaltung und Wartung.
• Standortbindung.
• Die Sicherung der Fahrzeugstellplätze gegen unbefugtes Benutzen obliegt dem Bieter.
Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte. Entsprechend findet die KonzVgV keine Anwendung. Es wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Eine Bindung an die Regelungen der VgV oder KonzVgV entsteht hierdurch nicht.
Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte. Entsprechend findet die KonzVgV keine Anwendung. Es wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Eine Bindung an die Regelungen der VgV oder KonzVgV entsteht hierdurch nicht.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um weitere 24 Monate ist möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (Handelsregisterauszug oder vergleichbar).
Siehe Auftragsunterlagen, dort Anlage „Eignungsanforderungen/Angaben zur Referenz“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Umsatz im Kalenderjahr 2016.
Siehe Auftragsunterlagen, dort Anlage „Eignungsanforderungen/Angaben zur Referenz“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu einem Referenzprojekt:
— Geografische Lage des Referenzprojektes (Gebietskörperschaft),
— Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners des Konzessionsgebers,
— Umfang der Fahrzeugflotte,
— Bisherige Laufzeit des Projektes,
— Internetadresse/Internetdarstellung des Projektes (Link).
Siehe Auftragsunterlagen, dort Anlage „Eignungsanforderungen/Angaben zur Referenz“.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50
– Konzession für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes,
– Das Angebot erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Miltenberg,
– Der Anbieter des Carsharings ist wirtschaftlich selbstständig; er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition,
– Es gibt keine Umsatz garantie,
– Der Anbieter ist eigenverantwortlich für die vorgeschriebene Kontrolle der Führerscheine,
– Alle Fahrzeuge müssen mindestens mit grüner Plakette, Schadstoffgruppe 4 (gem. 35. BImSchV) ausgestattet sein. Der Flottendurchschnitt des CO2-Ausstoßes aller bereitgestellten Fahrzeuge darf max. 130 g/km/Fahrzeug betragen,
– Halterhaftungspflichten für die genutzten Fahrzeuge verbleiben beim Anbieter, inkl. der Sicherstellung der Vorschriftsmäßigkeit und Betriebssicherheit sowie Organisation und Abwicklung der Instandhaltung und Wartung,
– Standortbindung,
– Die Sicherung der Fahrzeugstellplätze gegen unbefugtes Benutzen obliegt dem Bieter.