Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Entsorgung gefährlicher mineralischer Abfälle ab Oktober 2017

GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altlastenstandorten mbH

Leistungsgegenstand ist die Entsorgung gefährlicher mineralischer Abfälle AVV 170503*, 170106* in der Entsorgungsanlage, mit deren Betreiber der Auftraggeber über einen Entsorgungsvertrag gebunden ist. In Abhängigkeit von den Schadstoffkonzentrationen werden unterschiedliche Bodenbehandlungsverfahren zur Anwendung kommen:
— Bodenwäsche;
— Thermische Verwertung;
— Thermische Behandlung zur Beseitigung.
Eine Massenzuordnung zu den Verfahren ist derzeit nicht möglich, da im Ergebnis der Altlastensanierungs- und Rückbaumaßnahmen noch Deklarationen durchgeführt werden müssen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung von verseuchtem Boden
Referenznummer: 10025-2017-EU-Verfahren
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Entsorgung gefährlicher mineralischer Abfälle AVV 170503*, 170106* in der Entsorgungsanlage, mit deren Betreiber der Auftraggeber über einen Entsorgungsvertrag gebunden ist. In Abhängigkeit von den Schadstoffkonzentrationen werden unterschiedliche Bodenbehandlungsverfahren zur Anwendung kommen: — Bodenwäsche; — Thermische Verwertung; — Thermische Behandlung zur Beseitigung. Eine Massenzuordnung zu den Verfahren ist derzeit nicht möglich, da im Ergebnis der Altlastensanierungs- und Rückbaumaßnahmen noch Deklarationen durchgeführt werden müssen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von verseuchtem Boden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altlastenstandorten mbH
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Str. 33
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.gesa-info.de 🌏
E-Mail: andreas.kucht@gesa-info.de 📧
Telefon: +49 3024513192 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YYQYBJR%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YYQYBJR%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-29 📅
Datum des Beginns: 2017-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 164-337644
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Das Zuschlagskriterium „Preis“ gem. II.2.5) dieser Bekanntmachung wird wie folgt definiert: Es wird die Summe gebildet aus: A: Angebotspreis des Bieters „Entsorgung gefährliche Abfälle“ zzgl. B: Kosten des Transports von der Baustelle Glienicker Weg / Adlergestell zur Behandlungsanlage des Bieters. Für Behandlungsanlagen mit einer Entfernung von < 50 km wird ein Transportpreis von 0,35 EUR netto pro Tonne und km angesetzt. Für Behandlungsanlagen mit einer Entfernung > 50 km wird ein Transportpreis von 0,15 EUR netto pro Tonne und km angesetzt (Transportpreis von 0,15 EUR netto pro Tonne und km gilt bei Behandlungsanlagen mit einer Entfernung > 50 km auch für die ersten 50 km). Der Bieter mit der geringsten Summe aus „A + B“ erhält den Zuschlag. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQYBJR.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Entsorgung gefährlicher mineralischer Abfälle AVV 170503*, 170106* in der Entsorgungsanlage, mit deren Betreiber der Auftraggeber über einen Entsorgungsvertrag gebunden ist. In Abhängigkeit von den Schadstoffkonzentrationen werden unterschiedliche Bodenbehandlungsverfahren zur Anwendung kommen:
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— Bodenwäsche;
— Thermische Verwertung;
— Thermische Behandlung zur Beseitigung.
Eine Massenzuordnung zu den Verfahren ist derzeit nicht möglich, da im Ergebnis der Altlastensanierungs- und Rückbaumaßnahmen noch Deklarationen durchgeführt werden müssen.
Geschätzter Gesamtwert: 4 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Im Zuge von Altlastensanierungs- und Rückbaumaßnahmen werden auf dem Gelände der GESA im Zeitraum Oktober 2017 bis September 2021 gefährliche mineralische Abfälle (AVV 170503*, 170106*) einer Entsorgung zuzuführen sein, die Leistungsgegenstand dieser Beschaffung ist. Die gefährlichen mineralischen Abfälle können folgende Schadstoffkonzentrationen aufweisen:
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Chlororganische Pestizide: > 5 – 10 000 mg/kg TS;
Chlorbenzole: > 5 – > 200 mg/kg TS;
EOX: > 10 – 15 000 mg/kg TS;
BTEX: > 1 – > 1 500 mg/kg TS;
LHKW: > 1 – > 500 mg/kg TS;
MKW: > 1.000 – 250 000 mg/kg TS.
In Abhängigkeit von den Schadstoffkonzentrationen werden unterschiedliche Behandlungsverfahren zum Einsatz kommen:
Die Abfälle können auch weitere Schadstoffe mit Konzentrationen >Z2 gem. LAGA aufweisen, diese sind jedoch für die Wahl des Behandlungsverfahrens nicht entscheidend.
Die GESA mbH beabsichtigt im Zeitraum 1.10.2017 bis 30.9.2021 Aufträge zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, in Abhängigkeit von Schadstoffkonzentrationen und notwendigen Annahmekapazitäten zu vergeben.
Die Entsorgungsunternehmen werden aus dem Rahmenvertrag zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Annahmegrenzwerte oberhalb der Schadstoffkonzentrationen der gefährlichen mineralischen Abfälle liegen und die die erforderlichen Annahmemengen gewährleisten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 500 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GESA-Gelände; Glienicker Weg/Adlergestell; 12489; Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug aus dem Handelsregister.
2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate).
3. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR sonstige Schäden je Schadensereignis. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Personenschäden und sonstigen Schäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt.
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft.
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse.
7. Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen.
Die Unterlagen 1. – 7. sind mit der Bewerbung vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt wurden, werden einmalig unter Fristsetzung von 5 Werktagen nachgefordert. Das Fehlen einer der Unterlagen 1. -7. nach Verstreichen der genannten Frist führt zum Ausschluss der Bewerbung.
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Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Angebotssaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
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Durch ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, sind vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015).
2. Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015).
Die Unterlagen zu 1. und 2. sind zwingend mit der Bewerbung vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt wurden, werden einmalig unter Fristsetzung von 5 Werktagen nachgefordert. Das Fehlen einer der Unterlagen zu 1. und 2. nach Verstreichen der genannten Frist führt zum Ausschluss der Bewerbung.
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Durch ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, sind vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres
Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Mindeststandards:
Zu 1: 2 000 000 EUR im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014 und 2015).
Zu 2: 250 000 EUR im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014 und 2015).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Verfahrensbeschreibung der Anlage und Darlegung der Aufbereitungstechnologie.
2. Nachweis der Genehmigung für den Anlagenbetrieb von der zuständigen Umweltbehörde.
3. Nachweis der zugelassenen Abfallarten nach AVV.
4. Annahmekapazität pro Jahr, Monat, Woche und Tag.
5. Annahmebedingungen der Anlage (Öffnungszeiten, letzte Übernahme am Tag, erforderliche Bodeneigenschaften).
6. Benennung der zugelassenen Annahmegrenzwerte für die Schadstoffe Chlororganische Pestizide, Chlorbenzole, EOX, BTEX, LHKW, MKW.
Die Unterlagen 1. – 6. sind zwingend mit der Bewerbung vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt wurden, werden einmalig unter Fristsetzung von 5 Werktagen nachgefordert. Das Fehlen einer der Unterlagen 1-6 nach Verstreichen der genannten Frist führt zum Ausschluss der Bewerbung.
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Durch ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, sind vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Mindeststandards: Zu 3: Die Zulassung muss Abfälle mit den AVV 170 503* und 170 106* beinhalten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es werden nur Anlagenbetreiber beauftragt, deren Anlagen die Abfälle aus dem Bauvorhaben Glienicker Weg / Adlergestell seitens der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH zugewiesen bekommen, s.a. Sonderabfallentsorgungsverordnung des Landes Berlin.
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Bei Nichtbeachtung dieser Vorgabe wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 12
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 12
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Mittelbare Bundesgesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altlastenstandorten mbH, Herr Dr. Kucht
Adresse des Käuferprofils: https://www.dtvp.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YYQYBJR%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Zuschlagskriterium „Preis“ gem. II.2.5) dieser Bekanntmachung wird wie folgt definiert:
Es wird die Summe gebildet aus:
A: Angebotspreis des Bieters „Entsorgung gefährliche Abfälle“ zzgl.
B: Kosten des Transports von der Baustelle Glienicker Weg / Adlergestell zur Behandlungsanlage des Bieters. Für Behandlungsanlagen mit einer Entfernung von < 50 km wird ein Transportpreis von 0,35 EUR netto pro Tonne und km angesetzt. Für Behandlungsanlagen mit einer Entfernung > 50 km wird ein Transportpreis von 0,15 EUR netto pro Tonne und km angesetzt (Transportpreis von 0,15 EUR netto pro Tonne und km gilt bei Behandlungsanlagen mit einer Entfernung > 50 km auch für die ersten 50 km).
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Der Bieter mit der geringsten Summe aus „A + B“ erhält den Zuschlag.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQYBJR.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers (10 Kalendertage bei elektronischem Weg oder Fax), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 134 Abs.2 Nr. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich oder zulässig 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung. Die Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage, wenn die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet wird. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 164-337644 (2017-08-24)