Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme und zur Entsorgung von heizwertreichen Abfällen ausdermechanisch-biologischen Beseitigungsanlage (MBA) Südniedersachsen ab November 2017

Abfallzweckverband Südniedersachsen

Leistungsgegenstand ist die Entsorgung von jährlich ca. 4 000 Mg heizwertreiche Abfälle (AVV 1912 10) aus kommunaler Sammlung, die bei der mechanisch-biologischden Behandlung in der MBA Südniedersachsen anfallen, sowie der vorherige Transport von der Übergabestelle zur Entsorgungsanlage ab November 2017 während der Regel-Revisionszeiten in der Haupt-Entsorgungsanlage, mit deren Betreiber der Auftraggeber über einen anderen Entsorgungsvertrag verbunden ist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-02 Auftragsbekanntmachung
2017-10-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Entsorgung von jährlich ca. 4 000 Mg heizwertreiche Abfälle (AVV 1912 10) aus kommunaler Sammlung, die bei der mechanisch-biologischden Behandlung in der MBA Südniedersachsen anfallen, sowie der vorherige Transport von der Übergabestelle zur Entsorgungsanlage ab November 2017 während der Regel-Revisionszeiten in der Haupt-Entsorgungsanlage, mit deren Betreiber der Auftraggeber über einen anderen Entsorgungsvertrag verbunden ist.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallzweckverband Südniedersachsen
Postanschrift: Auf dem Mittelberge 1
Postleitzahl: 31733
Postort: Friedland
Kontakt
Internetadresse: http://www.as-nds.de 🌏
E-Mail: vergabe@as-nds.de 📧
Fax: +49 55049379329 📠
URL der Dokumente: http://www.as-nds.de/ausschreibungen/artikel/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-07 📅
Datum des Beginns: 2017-10-30 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 107-215476
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Es sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 108 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von jährlich ca.4.000 Mg heizwertreichen Abfällen (AVV 19 12 10, in der Regel Größtkorn 300 mm), die bei der Restabfallbehandlung in der MBA Südniedersachsen nach Abtrennung einer heizwertarmen, nach biologischer Behandlung deponiefähigen Fraktion sowie nach Abtrennung weiterer, anderweitig verwertbarer Fraktionen verbleiben. Die Leistung wird benötigt, wenn in der Haupt-Entsorgungsanlage, mit deren Betreiber der Auftraggeber bereits vertraglich verbunden ist, eine Regel-Revision durchgeführt wird (ca. 2 Mal pro Jahr, insgesamt höchstens 28 Arbeitstage bezogen auf eine Fünftagewoche). Die prognostizierte Tagesmenge beträgt 200 Mg und wird in der Regel mit ca. 10 Fuhren abgefahren. Wünscht der Bieter eine zusätzliche Nachzerkleinerung der Abfälle auf 80mm, kann er dies in seinem Angebot angeben. Die Nachzerkleinerung ruft einen zusätzlichen Kostenaufwand in Höhe von 9 EUR/Mg (netto) beim Auftraggeber hervor, der im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt wird.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Übergabe der Abfälle: MBA Südniedersachsen, Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland/Deiderode. Im Übrigen wird ein Ort für die Leistungserbringung nicht vorgegeben.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ferner sind folgende folgende Bedingungen zu beachten:
— Es sind Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters als Formular im Anhang des Angebotsschreibens enthalten).
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— Es ist zu beachten, dass nach Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Preisobergrenze von 99,00 EUR/Mg(netto) nicht überschritten werden darf.
— In den Vergabeunterlagen ist eine tägliche Mindestabnahmemenge in Höhe von 100 Mg sowie eine Mindestanzahl an Abnahmetagen von 10 pro Jahr vorgegeben.
— Die für den Transport eingesetzten Transportfahrzeuge müssen mindestens die EURO-Norm 6 erfüllen.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Friedland.
Zusätzliche Informationen: Es sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Rybarczyk
Dokumente URL: http://www.as-nds.de/ausschreibungen/artikel/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i.S.d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung).
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
* Angebotsschreiben mit Anlagen,
* Leistungsbeschreibung,
* Besondere Vertragsbedingungen (Rahmenvereinbarung),
* Urkalkulation (in verschlossenem Umschlag, nur den Originalunterlagen beizulegen).
Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden.
Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt.
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax oder E-Mail an die unter I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt und können unter der in I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen/Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 6 des Gesetzes vom 13.4.2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar, sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 107-215476 (2017-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 206-425803
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 107-215476
ABl. S-Ausgabe: 206

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von jährlich ca. 4 000 Mg heizwertreichen Abfällen (AVV 19 12 10, in der Regel Größtkorn 300 mm), die bei der Restabfallbehandlung in der MBA Südniedersachsen nach Abtrennung einer heizwertarmen, nach biologischer Behandlung deponiefähigen Fraktion sowie nach Abtrennung weiterer, anderweitig verwertbarer Fraktionen verbleiben. Die Leistung wird benötigt, wenn in der Haupt-Entsorgungsanlage, mit deren Betreiber der Auftraggeber bereits vertraglich verbunden ist, eine Regel-Revision durchgeführt wird (ca. 2 Mal pro Jahr, insgesamt höchstens 28 Arbeitstage bezogen auf eine Fünftagewoche). Die prognostizierte Tagesmenge beträgt 200 Mg und wird in der Regel mit ca. 10 Fuhren abgefahren. Wünscht der Bieter eine zusätzliche Nachzerkleinerung der Abfälle auf 80 mm, kann er dies in seinem Angebot angeben. Die Nachzerkleinerung ruft einen zusätzlichen Kostenaufwand in Höhe von 9 EUR/Mg (netto) beim Auftraggeber hervor, der im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt wird.
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Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.08.2017 (BGBl. I S. 3295) geändert worden ist, Anwendung.
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Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 206-425803 (2017-10-23)