Vergabe von baubegleitender Planung und Bau des überörtlichen Backbone-Netzes im Landkreis Waldshut sowie der Gemeinde Schluchsee auf der Grundlage einer bestehenden Vorplanung

Landkreis Waldshut

Der Landkreis Waldshut schreibt die Beauftragung eines Generalübernehmers, der alle für die Errichtung des Backbone-Netzes erforderlichen baubegleitenden Planungsleistungen sowie Bau- und Montageleistungen auf der Grundlage einer bestehenden Vorplanung durchführt, aus.
Auf Grundlage der vorliegenden Vorplanungen des Auftraggebers sind durch den Auftragnehmer alle erforderlichen baubegleitenden Planungsleistungen und die Tiefbauarbeiten einschließlich Rohrverlegung, Kabelzug- und Kabeleinblasarbeiten, Glasfasermontageleistungen sowie die entsprechenden Schachtbauarbeiten und die Lieferung einschließlich der Installation des Schachtkontrollsystems zu erbringen.
Planung und Bau der einzelnen Bauabschnitte sind durch den Bieter so auszugestalten und abzustimmen, dass die Errichtung des Backbone-Netzes möglichst effizient, zeit- und kostenoptimiert erfolgt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Waldshut schreibt die Beauftragung eines Generalübernehmers, der alle für die Errichtung des Backbone-Netzes erforderlichen baubegleitenden Planungsleistungen sowie Bau- und Montageleistungen auf der Grundlage einer bestehenden Vorplanung durchführt, aus. Auf Grundlage der vorliegenden Vorplanungen des Auftraggebers sind durch den Auftragnehmer alle erforderlichen baubegleitenden Planungsleistungen und die Tiefbauarbeiten einschließlich Rohrverlegung, Kabelzug- und Kabeleinblasarbeiten, Glasfasermontageleistungen sowie die entsprechenden Schachtbauarbeiten und die Lieferung einschließlich der Installation des Schachtkontrollsystems zu erbringen. Planung und Bau der einzelnen Bauabschnitte sind durch den Bieter so auszugestalten und abzustimmen, dass die Errichtung des Backbone-Netzes möglichst effizient, zeit- und kostenoptimiert erfolgt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Waldshut 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Waldshut
Postanschrift: Kaiserstraße 110
Postleitzahl: 79761
Postort: Waldshut-Tiengen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-waldshut.de 🌏
E-Mail: breitband-waldshut@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://MBcon.menoldbezler.de/public_links/M-B8KfSLTWUyd5TXesizLw 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-18 📅
Datum des Beginns: 2017-10-02 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 055-102010
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
1.Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben. Insbesondere ist zu beachten: Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls das verbindliche Angebot des Bieters mit der besten Gesamtbewertung nach den vorgesehenen Zuschlagskriterien folgende Preise überschreitet: Vergütung pro Laufmeter befestigter Bereich: Preisobergrenze 85 EUR netto. Vergütung pro Laufmeter unbefestigter Bereich: Preisobergrenze 35 EUR netto. Zuschlag Geologie pro Laufmeter: Preisobergrenze 10 EUR netto. 2.Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. 3. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar sind ein Bewerbermemorandum für den Teilnahmewettbewerb sowie die wesentlichen Bestandteile der Vergabeunterlagen. Einzelne Unterlagen (z.B. Geobasisdaten, Förderbescheide) werden nur den Unternehmen, die zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden, sowie erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. 4. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. 5. Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei der Vergabestelle zur registrieren. Hierzu ist eine entsprechende Email an „breitband-Waldshut@menoldbezler.de“ zu senden. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen per Email informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht. 6. Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bewerber für die Auftragsausführung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Waldshut schreibt die Beauftragung eines Generalübernehmers, der alle für die Errichtung des Backbone-Netzes erforderlichen baubegleitenden Planungsleistungen sowie Bau- und Montageleistungen auf der Grundlage einer bestehenden Vorplanung durchführt, aus.
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Auf Grundlage der vorliegenden Vorplanungen des Auftraggebers sind durch den Auftragnehmer alle erforderlichen baubegleitenden Planungsleistungen und die Tiefbauarbeiten einschließlich Rohrverlegung, Kabelzug- und Kabeleinblasarbeiten, Glasfasermontageleistungen sowie die entsprechenden Schachtbauarbeiten und die Lieferung einschließlich der Installation des Schachtkontrollsystems zu erbringen.
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Planung und Bau der einzelnen Bauabschnitte sind durch den Bieter so auszugestalten und abzustimmen, dass die Errichtung des Backbone-Netzes möglichst effizient, zeit- und kostenoptimiert erfolgt.
Der Landkreis Waldshut schreibt die Beauftragung eines Generalübernehmers, der alle für die Errichtung des Backbone-Netzes erforderlichen baubegleitenden Planungs-, Bau und Montageleistungen durchführt, aus. Das Backbone-Netz ist in allen Gemeinden des Landkreises Waldshut sowie der nicht kreisangehörigen Gemeinde Schluchsee (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) zu planen und zu errichten. In den Städten Stühlingen und Bonndorf werden die Rohrverbände von den Städten verlegt. Die weiteren Leistungen, insbesondere die LWL-Montage und die Installation des Schachtkontrollsystem, sind auch in diesen Städten durch den Generalübernehmer zu erbringen.
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Auf Grundlage der vorliegenden Vorplanungen des Auftraggebers sind durch den Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen und die Tiefbauarbeiten einschließlich Rohrverlegung, Kabelzug- und Kabeleinblasarbeiten, Glasfasermontageleistungen sowie die entsprechenden Schachtbauarbeiten und die Lieferung einschließlich der Installation des Schachtkontrollsystems zu erbringen.
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Planung und Bau der einzelnen Bauabschnitte sind durch den Bieter so auszugestalten und abzustimmen, dass die Errichtung des Backbone-Netzes möglichst effizient, zeit- und kostenoptimiert erfolgt. Ggf. sind durch den Auftragnehmer auch außerhalb der Städte Bonndorf und Stühlingen bereits vorhandene Infrastrukturen Dritter mitzunutzen.
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Die ausgeschriebenen Leistungen werden durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV-Breitbandförderung) vom 1. August 2015 sowie die Vorgaben der Leitfäden zur VwV Breitbandförderung zu beachten. Des Weiteren sind die Vorgaben der auf dieser Grundlage zugunsten des Auftraggebers ergangenen Förderbescheide zu beachten. Im Rahmen der Planung sind durch den Auftragnehmer auch alle ggf. erforderlichen Genehmigungsanträge zu stellen sowie Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden und sonstigen Dritten zu führen.
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Des Weiteren sind die Leistungen durch den Auftragnehmer zu dokumentieren. Der Auftragnehmer ist auch verpflichtet, dem Auftraggeber die Datenbasis für die Vorlage der erforderlichen Verwendungsnachweise nebst aller erforderlichen Anlagen zu übergeben und mit dem Auftraggeber die Erstellung des Verwendungsnachweises vorzubereiten.
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Baubegleitende Planung und Bau des Backbone-Netzes müssen zugleich so erfolgen, dass es zu keinen Verzögerungen kommt und die Inbetriebnahme der einzelnen Bauabschnitte des Backbone-Netzes entsprechend dem Bauablaufplan erfolgen kann.
Die Gesamtleistung ist entsprechend den vorgesehenen Bauabschnitten fertigzustellen und abschnittsweise abzunehmen (Teilabnahme), so dass sie der Landkreis abschnittsweise in Betrieb nehmen kann.
Kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind der Hochbau (Point of Presence (PoP)) inklusive Ausstattung und bauseitiger Anbindung an die in den Übergabeschächten vom Auftragnehmer bereitgestellten Rohrverbände, Glasfaser-Monitoring-System und Glasfaser-Messarbeiten, die in einem gesonderten Verfahren vergeben werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Waldshut und Gemeinde Schluchsee.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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b) Ist ein Unternehmen – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
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c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen(Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantragsnachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6eEU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
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2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme stellen wird.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens 10,0 Mio. EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
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(3) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags (baubegleitende Planung und Bau, jeweils bezogen auf Glasfaserbau / Tiefbau), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Mindeststandards:
Zu (3) „Umsatz des Unternehmens“: Von den Bewerbern ist ein Netto-Gesamtumsatz von mindestens 10 000 000 EUR im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr für Glasfaserbau und Tiefbau nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
(2) Angaben über die Ausführungen von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, für "Glasfaserbreitbandbau" sowie "Planungsleistungen für den Glasfaserbreitbandbau".
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung ("Glasfaserbreitbandbau und "Planungsleistungen für den Glasfaserbreitbandbau") erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
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Bezeichnung, Anschrift und Ansprechpartner des Referenzgebers sowie Projektvolumen, Zeitraum der Leistungserbringung und Abnahme, Leistungsumfang, förderrechtlicher Rahmen sind anzugeben.
Die Vorlage von mehr als jeweils fünf Referenzen für "Glasfaserbreitbandbau" und "Planungsleistungen für den Glasfaserbreitbandbau" ist nicht gewünscht.
Mindeststandards:
Zu (2) „Ausführung von Leistungen“:
(a) Als „vergleichbar“ werden Referenzen über folgende Planungs- und Bauleistungen angesehen:
Referenzen über die Erbringung von Bauleistungen sowie baubegleitende Planungsleistungen im Bereich des Glasfaserbreitbandbaus. Die Referenzprojekte müssen in den letzten fünf Jahren (frühestens 01/ 2012) fertiggestellt (abgenommen) worden sein.
(b) Angabe mindestens eines oder mehrerer Referenzobjekte über die Erbringung von Bauleistungen im Glasfaserbreitbandbau für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) oder einen Sektorenauftraggeber (§ 100 GWB). Aus den vorgelegten Referenzen muss sich eine gebaute Länge im Glasfaserbau von mindestens 50 km/Jahr in den letzten fünf Jahren (seit 01/2012) ergeben.
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Die Referenzprojekte müssen in den letzten fünf Jahren (frühestens 01/ 2012) fertiggestellt (abgenommen) worden sein.
(c) Angabe mindestens eines Referenzobjekts über die Erbringung von baubegleitenden Planungsleistungen im Glasfaserbreitbandbau für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) oder einen Sektorenauftraggeber (§ 100 GWB).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird
(1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird;
(2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird;
(3.) anhand der Referenzen in den Bereichen „Planungsleistungen im Bereich des Glasfaserbreitbandbaus“ und „Glasfaserbreitbandbau“ (Mindestreferenzen und weitere Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
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Die Bewertung der Referenzen nach (3.) erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung nach Größe und Umfang, Ausführungszeiten/Bauabschnitten, Auftragsvolumen und den zu beachtenden förderrechtlichen Rahmenbedingungen.
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Für die Auswahl werden jeweils nur die fünf besten Referenzen eines Bewerbers für „Glasfaserbreitbandbau“ und die fünf besten Referenzen eines Bewerbers für „Planung für Glasfaserbreitbandbau“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Realisierungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 70

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://MBcon.menoldbezler.de/public_links/M-B8KfSLTWUyd5TXesizLw 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Karsten Kayser
Telefon: +49 71186040-730 📞
Fax: +49 71186040-550 📠
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: http://www.menoldbezler.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben. Insbesondere ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls das verbindliche Angebot des Bieters mit der besten Gesamtbewertung nach den vorgesehenen Zuschlagskriterien folgende Preise überschreitet:
Vergütung pro Laufmeter befestigter Bereich: Preisobergrenze 85 EUR netto.
Vergütung pro Laufmeter unbefestigter Bereich: Preisobergrenze 35 EUR netto.
Zuschlag Geologie pro Laufmeter: Preisobergrenze 10 EUR netto.
2.Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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3. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar sind ein Bewerbermemorandum für den Teilnahmewettbewerb sowie die wesentlichen Bestandteile der Vergabeunterlagen. Einzelne Unterlagen (z.B. Geobasisdaten, Förderbescheide) werden nur den Unternehmen, die zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden, sowie erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
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4. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
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5. Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei der Vergabestelle zur registrieren. Hierzu ist eine entsprechende Email an „breitband-Waldshut@menoldbezler.de“ zu senden. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen per Email informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
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6. Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bewerber für die Auftragsausführung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kappellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2017/S 055-102010 (2017-03-14)