Vergabe von Beratungsleistungen in Form einer Dienstleistungskonzession in einem zweistufigen Verfahren

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Die Vergabe von Beratungsleistungen erfolgt in Form einer Dienstleistungskonzession in einem zweistufigen Verfahren.
Das Land Baden-Württemberg hat ein modular aufgebautes Beratungssystem für landwirtschaftliche Betriebe eingerichtet. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Teilnahmeberechtigung an diesem Beratungssystem mit der Folge, dass die ausgewählten Beratungsorganisationen einen – je nach Beratungsmodul unterschiedlichen hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Baden-Württemberg abrechnen können. Maßgebend ist insoweit Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung EG (EG) Nr. 1698/2005, Amtsblatt L 347/487 vom 20.12.2013.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-15.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-15 Auftragsbekanntmachung
2018-04-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge