Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH (VHP)

Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen als Nachunternehmer der VHP im Landkreis Hameln-Pyrmont ab dem 1.1.2018.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-24 Auftragsbekanntmachung
2017-08-28 Ergänzende Angaben
2017-09-01 Ergänzende Angaben
2017-10-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen als Nachunternehmer der VHP im Landkreis Hameln-Pyrmont ab dem 1.1.2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hameln-Pyrmont 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH
Postanschrift: Bahnhofsplatz 19
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Kontakt
Internetadresse: https://www.oeffis.de/cms/startseite.html 🌏
E-Mail: vergabe@oeffis.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.oeffis.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-26 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 141-290773
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Der Bieter muss bei Angebotsabgabe erklären, dass er bei der Ausführung der Leistung seinen Arbeitnehmern mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG zahlt (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG). Bzgl. des Einsatzes von Nachunternehmern gilt § 13 NTVergG. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtfahrleistung beläuft sich auf 357 385 Vertragskilometer für das Basisjahr 2018 und erfordert den Einsatz von sieben Standardlinienbussen und einem Midibus.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die VHP besitzt eine (einseitige) zweimalige Verlängerungsoption um jeweils zwölf weitere Monate. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der VHP. Die VHP kann Leistungsänderungen in Form von Zu- und Abbestellungen oder Umbestellungen vornehmen. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
Der Bieter muss bei Angebotsabgabe erklären, dass er bei der Ausführung der Leistung seinen Arbeitnehmern mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG zahlt (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG). Bzgl. des Einsatzes von Nachunternehmern gilt § 13 NTVergG. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Hameln-Pyrmont.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
— Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft),
— Personenverkehr-Berufszugangsverordnung (PBZugV).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Leistungspflicht des Auftragnehmers erbringt dieser für die Vertragslaufzeit eine Sicherheitsleistung in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ort des Eröffnungstermins: Nach der aktuellen Verfahrensplanung der VHP erfolgt die Angebotsöffnung unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. Dieser Termin gibt lediglich den derzeitigen Planungsstand wieder, ist nicht verbindlich und wird von der VHP bei Bedarf geändert werden.
Zusätzliche Informationen:
Bieter sowie deren Vertreter/ Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Arne Behrens
Dokumente URL: www.vergabe.oeffis.de 🌏
URL der Dokumente: www.vergabe.oeffis.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind postalisch einzureichen. Die Einzelheiten hierzu sowie sämtliche sonstige Verfahrens-und Vertragsbedingungen sowie die Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rückfragen können bis zum 14.8.2017, 12:00 Uhr per E-Mail an vergabe@oeffis.de gerichtet werden. Auf diese Fragen wird gesammelt und anonymisiert im Rahmen eines oder ggf. mehrerer Fragen-Antworten-Katalogs / -Kataloge geantwortet. Der finale Fragen-Antworten-Katalog soll am 21.8.2017 zum Download bereitgestellt werden. Dieser ist zwingend bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151336 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabeunterlagen sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten diese Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die VHP unverzüglich– spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 141-290773 (2017-07-24)
Ergänzende Angaben (2017-08-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 166-342409
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 141-290773
ABl. S-Ausgabe: 166
Quelle: OJS 2017/S 166-342409 (2017-08-28)
Ergänzende Angaben (2017-09-01)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 170-349384
ABl. S-Ausgabe: 170
Quelle: OJS 2017/S 170-349384 (2017-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen als Nachunternehmer der VHP im Landkreis Hameln-Pyrmont ab dem 1.1.2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 205-424030
ABl. S-Ausgabe: 205

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtfahrleistung beläuft sich auf 357 385 Vertragskilometer für das Basisjahr 2018 und erfordert den Einsatz von 7 Standardlinienbussen und einem Midibus.
Beschreibung der Optionen:
Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der VHP. Die VHP kann Leistungsänderungen in Form von Zu- und Abbestellungen oder Umbestellungen vornehmen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-28 📅
Name: Regionalbus Braunschweig GmbH (RBB)
Postort: Braunschweig
Land: Deutschland 🇩🇪
Braunschweig 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die relevanten Rechtsbehelfsfristen können § 135 (Unwirksamkeit) GWB entnommen werden:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2 Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151336 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Quelle: OJS 2017/S 205-424030 (2017-10-20)
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