Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die kontinuierliche Erhebung und Analyse des Konsumentenverhaltens im Kino- und Home-Entertainment-Markt. Ziel der Marktbeobachtung ist es, der Filmförderungsanstalt, der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag, den Branchenteilnehmern und der interessierten Öffentlichkeit regelmäßig Marktzahlen und Informationen über den Kino- und Home-Entertainment-Markt zur Verfügung zu stellen, so wie sie hinsichtlich aller Fragestellungen in Bezug auf diese Märkte soweit als möglich marktforscherisch zu beraten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Marktforschung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die kontinuierliche Erhebung und Analyse des Konsumentenverhaltens im Kino- und Home-Entertainment-Markt. Ziel der Marktbeobachtung ist es, der Filmförderungsanstalt, der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag, den Branchenteilnehmern und der interessierten Öffentlichkeit regelmäßig Marktzahlen und Informationen über den Kino- und Home-Entertainment-Markt zur Verfügung zu stellen, so wie sie hinsichtlich aller Fragestellungen in Bezug auf diese Märkte soweit als möglich marktforscherisch zu beraten.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die kontinuierliche Erhebung und Analyse des Konsumentenverhaltens im Kino- und Home-Entertainment-Markt. Ziel der Marktbeobachtung ist es, der Filmförderungsanstalt, der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag, den Branchenteilnehmern und der interessierten Öffentlichkeit regelmäßig Marktzahlen und Informationen über den Kino- und Home-Entertainment-Markt zur Verfügung zu stellen, so wie sie hinsichtlich aller Fragestellungen in Bezug auf diese Märkte soweit als möglich marktforscherisch zu beraten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Marktforschung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: FFA Filmförderungsanstalt
Postanschrift: Große Präsidentenstraße 9
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.ffa.de🌏
E-Mail: vergabe05-17@ffa.de📧
URL der Dokumente: https://www.ffa.de/auftragsvergabe.html🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-07 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 107-215423
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Der Bewerber soll seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag schriftlich beim Auftraggeber einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist unter der in Ziffer I. 3.) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag bei der Filmförderungsanstalt einzureichen.
4. Die mindestens 3, höchstens 5 qualifizierten Bewerber der Stufe 1 erhalten dann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für die Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach folgender Punkteskala:
— 5 Punkte: ausgezeichnet;
— 4 Punkte: sehr gut;
— 3 Punkte: gut;
— 2 Punkte: befriedigend
— 1 Punkt: ausreichend
— 0 Punkte: keine Angaben/Aussagen
Die Bewertung wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal 5 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin bei der unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle mit dem Teilnahmeantrag schriftlich eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannte Kontaktstelle gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3.) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Der Bewerber soll seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag schriftlich beim Auftraggeber einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist unter der in Ziffer I. 3.) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag bei der Filmförderungsanstalt einzureichen.
4. Die mindestens 3, höchstens 5 qualifizierten Bewerber der Stufe 1 erhalten dann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für die Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach folgender Punkteskala:
— 5 Punkte: ausgezeichnet;
— 4 Punkte: sehr gut;
— 3 Punkte: gut;
— 2 Punkte: befriedigend
— 1 Punkt: ausreichend
— 0 Punkte: keine Angaben/Aussagen
Die Bewertung wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal 5 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin bei der unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle mit dem Teilnahmeantrag schriftlich eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannte Kontaktstelle gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3.) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 600 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Filmförderungsanstalt ist eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts und nimmt ihre Geschäfte auf der Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) wahr.
Die Filmförderungsanstalt hat unter anderem die Aufgabe, Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft einschließlich der Kinos durchzuführen und die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland unter Berücksichtigung ökologischer Belange, Maßnahmen der Marktforschung, Bekämpfung der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten und zur Filmbildung junger Menschen zu unterstützen. Darüber hinaus gilt es, die Digitalisierung zum Zweck des Erhalts und der Zugänglichkeitsmachung des deutschen Filmerbes zu unterstützen sowie die internationale Orientierung des deutschen Filmschaffens und die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des deutschen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern. Zudem hat die Filmförderungsanstalt den Auftrag, deutsch-ausländische Gemeinschaftsproduktionen und die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des deutschen Kinofilms zu unterstützen, die Bundesregierung in zentralen Fragen der Belange des deutschen Films zu beraten sowie auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder hinzuwirken. Außerdem hat die Filmförderungsanstalt die Aufgabe darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird. Zugleich wirkt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch auf die Belange der Geschlechtergerechtigkeit hin.
Die Filmförderungsanstalt hat unter anderem die Aufgabe, Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft einschließlich der Kinos durchzuführen und die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland unter Berücksichtigung ökologischer Belange, Maßnahmen der Marktforschung, Bekämpfung der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten und zur Filmbildung junger Menschen zu unterstützen. Darüber hinaus gilt es, die Digitalisierung zum Zweck des Erhalts und der Zugänglichkeitsmachung des deutschen Filmerbes zu unterstützen sowie die internationale Orientierung des deutschen Filmschaffens und die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des deutschen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern. Zudem hat die Filmförderungsanstalt den Auftrag, deutsch-ausländische Gemeinschaftsproduktionen und die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des deutschen Kinofilms zu unterstützen, die Bundesregierung in zentralen Fragen der Belange des deutschen Films zu beraten sowie auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder hinzuwirken. Außerdem hat die Filmförderungsanstalt die Aufgabe darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird. Zugleich wirkt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch auf die Belange der Geschlechtergerechtigkeit hin.
Zu den unter § 2 FFG aufgeführten Aufgaben der Filmförderungsanstalt gehören insbesondere auch Maßnahmen der Marktforschung, um die oben definierten Ziele zu erreichen, zu überprüfen und zu optimieren. Neben der regelmäßigen Analyse des Kinobestandes, des Kinobesuchs und -umsatzes, der Filmhitlisten, Filmstarts- und Marktanteile sowie der Förderungen auf Basis der an die Filmförderungsanstalt gemeldeten Daten wird seit mehr als 20 Jahren auch das Konsumentenverhalten im Kino- und Home-Entertainment¬Markt im Auftrag der Marktforschung der Firmförderungsanstalt näher betrachtet. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die kontinuierliche Erhebung und Analyse des Konsumentenverhaltens im Kino- und Home-Entertainment-Markt.
Zu den unter § 2 FFG aufgeführten Aufgaben der Filmförderungsanstalt gehören insbesondere auch Maßnahmen der Marktforschung, um die oben definierten Ziele zu erreichen, zu überprüfen und zu optimieren. Neben der regelmäßigen Analyse des Kinobestandes, des Kinobesuchs und -umsatzes, der Filmhitlisten, Filmstarts- und Marktanteile sowie der Förderungen auf Basis der an die Filmförderungsanstalt gemeldeten Daten wird seit mehr als 20 Jahren auch das Konsumentenverhalten im Kino- und Home-Entertainment¬Markt im Auftrag der Marktforschung der Firmförderungsanstalt näher betrachtet. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die kontinuierliche Erhebung und Analyse des Konsumentenverhaltens im Kino- und Home-Entertainment-Markt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung, ggf. durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister,
— Erklärung über die Eintragung im Handelsregister, ggf. durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und § 19
MiLoG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert, die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der verbindlichen Deckungsbestätigung steht die rechtsverbindliche Erklärung über den Abschlusseiner entsprechenden Versicherung im Auftragsfall gleich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert, die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der verbindlichen Deckungsbestätigung steht die rechtsverbindliche Erklärung über den Abschlusseiner entsprechenden Versicherung im Auftragsfall gleich.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (5 %),
— Erklärung über den Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Dienstleistungen der Marktforschung auf Basis von Konsumentenpanels) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (10 %).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Bewerbers und die Anzahl seiner Führungskräfte (Geschäftsführung, Bereichsleiter, Abteilungsleiter) in den letzten 3 Jahren sowie im aktuellen Jahr ersichtlich ist (10 %),
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Dienstleistungen der Marktforschung auf Basis von Konsumentenpanels) in den letzten fünf Jahren (50 %),
— Darstellung der personellen Aufstellung des mit dem Auftrag zu betrauenden Teams einschließlich ihrer Funktionen im Projekt (10 %),
— Darstellung des Projektleiters / der Projektleiterin mit Qualifikation sowie Erfahrungen in vergleichbaren Projekten (Dienstleistungen der Marktforschung auf Basis von Konsumentenpanels) unter Vorlage von Nachweisen zur fachlichen Qualifikation (15 %).
— Darstellung des Projektleiters / der Projektleiterin mit Qualifikation sowie Erfahrungen in vergleichbaren Projekten (Dienstleistungen der Marktforschung auf Basis von Konsumentenpanels) unter Vorlage von Nachweisen zur fachlichen Qualifikation (15 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag der Filmförderungsanstalt verwendet werden (siehe Ziffer VI.3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärung) erbracht werden. Die Filmförderungsanstalt akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann die Filmförderungsanstalt Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder ein Teil der Nachweise beizubringen.
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag der Filmförderungsanstalt verwendet werden (siehe Ziffer VI.3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärung) erbracht werden. Die Filmförderungsanstalt akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann die Filmförderungsanstalt Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder ein Teil der Nachweise beizubringen.
Die Filmförderungsanstalt fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung die Bieter, die Partner der Rahmenvereinbarung werden sollen und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweisvorgelegt haben, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV – auch bei Bietergemeinschaften – wird hingewiesen.
Die Filmförderungsanstalt fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung die Bieter, die Partner der Rahmenvereinbarung werden sollen und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweisvorgelegt haben, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV – auch bei Bietergemeinschaften – wird hingewiesen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Eignung gemäß Ziffer III.1.2) bis III.1.3).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-07-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Der Bewerber soll seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag schriftlich beim Auftraggeber einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist unter der in Ziffer I. 3.) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
2. Der Bewerber soll seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag schriftlich beim Auftraggeber einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist unter der in Ziffer I. 3.) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag bei der Filmförderungsanstalt einzureichen.
4. Die mindestens 3, höchstens 5 qualifizierten Bewerber der Stufe 1 erhalten dann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für die Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach folgender Punkteskala:
5. Für die Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach folgender Punkteskala:
— 5 Punkte: ausgezeichnet;
— 4 Punkte: sehr gut;
— 3 Punkte: gut;
— 2 Punkte: befriedigend
— 1 Punkt: ausreichend
— 0 Punkte: keine Angaben/Aussagen
Die Bewertung wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal 5 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin bei der unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle mit dem Teilnahmeantrag schriftlich eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin bei der unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle mit dem Teilnahmeantrag schriftlich eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannte Kontaktstelle gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3.) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannte Kontaktstelle gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3.) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomber Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-13 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 107-215423 (2017-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu den unter § 2 FFG aufgeführten Aufgaben der Filmförderungsanstalt gehören insbesondere auch Maßnahmen der Marktforschung, um die oben definierten Ziele zu erreichen, zu überprüfen und zu optimieren. Neben der regelmäßigen Analyse des Kinobestandes, des Kinobesuchs und -umsatzes, der Filmhitlisten, Filmstarts- und Marktanteile sowie der Förderungen auf Basis der an die Filmförderungsanstalt gemeldeten Daten wird seit mehr als 20 Jahren auch das Konsumentenverhalten im Kino- und Home-Entertainment-Markt im Auftrag der Marktforschung der Firmförderungsanstalt näher betrachtet. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die kontinuierliche Erhebung und Analyse des Konsumentenverhaltens im Kino- und HomeEntertainment-Markt.
Zu den unter § 2 FFG aufgeführten Aufgaben der Filmförderungsanstalt gehören insbesondere auch Maßnahmen der Marktforschung, um die oben definierten Ziele zu erreichen, zu überprüfen und zu optimieren. Neben der regelmäßigen Analyse des Kinobestandes, des Kinobesuchs und -umsatzes, der Filmhitlisten, Filmstarts- und Marktanteile sowie der Förderungen auf Basis der an die Filmförderungsanstalt gemeldeten Daten wird seit mehr als 20 Jahren auch das Konsumentenverhalten im Kino- und Home-Entertainment-Markt im Auftrag der Marktforschung der Firmförderungsanstalt näher betrachtet. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die kontinuierliche Erhebung und Analyse des Konsumentenverhaltens im Kino- und HomeEntertainment-Markt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-13 📅
Quelle: OJS 2017/S 242-503755 (2017-12-13)