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Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen bei Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung als Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Eine dementsprechende rechtsverbindliche Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben unter Nennung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft und des geschäftsführenden Mitglieds jeweils mit Name und Adresse.