Vergabe von Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten der Burgstraße in Weingarten, BA2

Gemeinde Weingarten

Die Gemeinde Weingarten beabsichtigt die Umgestaltung/Sanierung der Burgstraße im Bereich zwischen Paulusstraße und B3 Bruchsaler Straße auf einer Gesamtlänge von ca. 270 m und einer Gesamtfläche von ca. 5 000 m.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-10 Auftragsbekanntmachung
2018-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Weingarten beabsichtigt die Umgestaltung/Sanierung der Burgstraße im Bereich zwischen Paulusstraße und B3 Bruchsaler Straße auf einer Gesamtlänge von ca. 270 m und einer Gesamtfläche von ca. 5 000 m Die vorhandene Entwässerungskanalisation im Mischsystem wird auf ein Trennsystem mit Schmutz- und Regenwasserkanal umgestellt. Die Hauptversorgungswasserleitung wird in Teilbereichen neu verlegt und einzelne Hausanschlussleitungen werden neu verlegt. Die Breitbandversorgung der angrenzenden Gebäude wird durch Schaffung einer Leerrohrinfrastruktur vorbereitet. Die Oberflächenbeläge in Fahrbahnen, Parkständen und Gehwegen werden in diesem Zuge rückgebaut und nach Leitungsverlegung vollständig erneuert. Dabei werden Baumstandorte in den Straßenraum integriert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Weingarten
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 76356
Postort: Weingarten (Baden)
Kontakt
Internetadresse: http://www.weingarten-baden.de 🌏
E-Mail: o.leucht@weingarten-baden.de 📧
Telefon: +49 72447020-45 📞
Fax: +49 72447020-50 📠
URL der Dokumente: http://www.weingarten-baden.de/rathaus/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 196-402064
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 157-324871
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
Die vergabegegenständlichen Leistungen werden gesamthaft ausgeschrieben. Eine Teilnahme von Unternehmen, die nur Teilleistungen (z. B. nur Kanalarbeiten oder nur Straßenbauarbeiten) erbringen möchten, ist daher nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, als Bewerbergemeinschaft an dem Verfahren teilzunehmen oder zur Leistungserbringung Nachunternehmer einzubinden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Weingarten beabsichtigt die Umgestaltung/Sanierung der Burgstraße im Bereich zwischen Paulusstraße und B3 Bruchsaler Straße auf einer Gesamtlänge von ca. 270 m und einer Gesamtfläche von ca. 5 000 m
Die vorhandene Entwässerungskanalisation im Mischsystem wird auf ein Trennsystem mit Schmutz- und Regenwasserkanal umgestellt. Die Hauptversorgungswasserleitung wird in Teilbereichen neu verlegt und einzelne Hausanschlussleitungen werden neu verlegt.
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Die Breitbandversorgung der angrenzenden Gebäude wird durch Schaffung einer Leerrohrinfrastruktur vorbereitet.
Die Oberflächenbeläge in Fahrbahnen, Parkständen und Gehwegen werden in diesem Zuge rückgebaut und nach Leitungsverlegung vollständig erneuert. Dabei werden Baumstandorte in den Straßenraum integriert.
Geschätzter Gesamtwert: 2 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Allgemeine Arbeiten:
— Entsorgung Aushub/Aufbruch ca. 19 000 to.
Entwässerungsarbeiten:
— Leitungsgräben ca. 6 800 m
— PP-Kanal (DN 100 bis DN 600) ca. 1 400 m,
— Stb-Kanal (DN 700 – DN 800) ca. 90 m,
— Betonfertigteilschächte ca. 12 Stck.
Wasserversorgungsarbeiten:
— Haupt-/Hausanschlussleitungen ca. 100 m.
Straßenbauarbeiten:
— Aufbruch/Rückbau Flächenbefestigungen ca. 5 000 m
— Aushub Verkehrsflächen/Gräben ca. 2 500 m
— Rohrleitungen Breitband ca. 660 m,
— Kabelbau Breitband ca. 2 850 m,
— Straßenabläufe ca. 22 Stck.,
— Bordsteine und Rinnen ca. 1 600 m,
— Pflasterbeläge ca. 2 500 m
— Asphaltbeläge ca. 2 100 m
— Baumstandorte ca. 8 Stck.,
— Grünflächen ca. 180 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 EUR 💰
Dauer: 10 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Baubeginn: spätestens 150 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens
Bauende: am 31.5.2019 oder spätestens 250 WT nach tatsächlichem Baubeginn.
Zusätzliche Informationen:
Die vergabegegenständlichen Leistungen werden gesamthaft ausgeschrieben. Eine Teilnahme von Unternehmen, die nur Teilleistungen (z. B. nur Kanalarbeiten oder nur Straßenbauarbeiten) erbringen möchten, ist daher nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, als Bewerbergemeinschaft an dem Verfahren teilzunehmen oder zur Leistungserbringung Nachunternehmer einzubinden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76356 Weingarten (Baden).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Über die nachfolgend und in III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen.
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB.
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts/-versicherers, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 5 % der Bruttoauftragssumme stellen wird. Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur 1 x vorzulegen.
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(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i. H. v. mind. 2 000 000 EUR und für Sach-/Vermögensschäden i. H. v. mind. 1 000 000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur 1 x vorzulegen.
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(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, hinsichtlich des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit Leistungen des Kanal-/Wasserleitungs-/Straßenbaus, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
(2) Beschreibung der techn. Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere der Baumaschinen.
(3) Angabe über die Ausführungen von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen). Folgende Angaben zum jeweiligen Projekt müssen in der Darstellung zu den Referenzen enthalten sein: Name Projekt, Kurzbeschreibung, Auftraggeber, Projektlaufzeit, Baukosten. Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen für Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbau ist nicht gewünscht.
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(4) Nachweise für die Eignung als ausführende Firma der Entwässerungs- und Wasserversorgungsarbeiten:
1. DVGW-Bescheinigung.
2. Mitgliedsbescheinigung und Prüfzeugnis Güteschutz Kanalbau.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Oliver Leucht
Internetadresse: www.weingarten-baden.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.weingarten-baden.de/rathaus/ausschreibungen.html 🌏
Dokumente URL: www.weingarten-baden.de/rathaus/ausschreibungen.html 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Modus Consult Dr.-Ing. Frank Gericke
Postanschrift: Pforzheimer Straße 15b
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Kontaktperson: Frau Arnu (m.arnu@modusconsult.net), Herr Becker (h.becker@modusconsult.net)
Telefon: +49 72194006-0 📞
E-Mail: karlsruhe@modusconsult.net 📧
Fax: +49 72194006-11 📠
Land: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Weingarten (Baden)
Postort: Weingarten
Kontaktperson: Poststelle, Zimmer 11
E-Mail: ausschreibung@weingarten-baden.de 📧
Land: Karlsruhe, Landkreis 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.02.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrag nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt die Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2017/S 196-402064 (2017-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 196-402064
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Weingarten beabsichtigt die Umgestaltung/Sanierung der Burgstraße im Bereich zwischen Paulusstraße und B3 Bruchsaler Straße auf einer Gesamtlänge von ca. 270 m und einer Gesamtfläche von ca. 5 000 qm. Die vorhandene Entwässerungskanalisation im Mischsystem wird auf ein Trennsystem mit Schmutz- und Regenwasserkanal umgestellt. Die Hauptversorgungswasserleitung wird in Teilbereichen neu verlegt und einzelne Hausanschlussleitungen werden neu verlegt. Die Breitbandversorgung der angrenzenden Gebäude wird durch Schaffung einer Leerrohrinfrastruktur vorbereitet. Die Oberflächenbeläge in Fahrbahnen, Parkständen und Gehwegen werden in diesem Zuge rückgebaut und nach Leitungsverlegung vollständig erneuert. Dabei werden Baumstandorte in den Straßenraum integriert.
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Gesamtwert des Auftrags: 2314120.65 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Weingarten, Baden

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 032-069310
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 196-402064
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Die vergabegegenständlichen Leistungen wurden gesamthaft ausgeschrieben. Eine Teilnahme von Unternehmen, die nur Teilleistungen (z.B. nur Kanalarbeiten oder nur Straßenbauarbeiten) erbringen möchten, war daher nicht möglich. Es bestand die Möglichkeit, als Bewerbergemeinschaft an dem Verfahren teilzunehmen oder zur Leitsungserbringung Nachunternehmer einzubinden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Weingarten beabsichtigt die Umgestaltung/Sanierung der Burgstraße im Bereich zwischen Paulusstraße und B3 Bruchsaler Straße auf einer Gesamtlänge von ca. 270 m und einer Gesamtfläche von ca. 5 000 qm.
— Entsorgung Aushub/Aufbruch ca. 19 000 t.
— Leitungsgräben ca. 6 800 cbm,
— PP-Kanal (DN 100 – DN 600) ca. 1 400 m,
— Betonfertigteilschächte ca. 12 St.
— Aufbruch/Rückbau Flächenbefestigungen ca. 5 000 qm,
— Aushub Verkehrsflächen/Gräben ca. 2 500 cbm,
— Straßenabläufe ca. 22 St,
— Pflasterbeläge ca. 2 500 qm,
— Asphaltbeläge ca. 2 100 qm,
— Baumstandorte ca. 8 St,
— Grünflächen ca. 180 qm.
Zusätzliche Informationen:
Die vergabegegenständlichen Leistungen wurden gesamthaft ausgeschrieben. Eine Teilnahme von Unternehmen, die nur Teilleistungen (z.B. nur Kanalarbeiten oder nur Straßenbauarbeiten) erbringen möchten, war daher nicht möglich. Es bestand die Möglichkeit, als Bewerbergemeinschaft an dem Verfahren teilzunehmen oder zur Leitsungserbringung Nachunternehmer einzubinden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76356 Weingarten (Baden)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-05 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindeslohngesetz) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
1) die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 032-069310 (2018-02-14)