Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für das Neubauprojekt „Flugfeldklinikum“ in Anlehnung an die AHO/DVP zur Sicherstellung der Leistungsziele Qualitäten, Funktionalitäten, Kosten- und Terminvorgaben sowie sonstigen spezifischen Koordinations-, Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Vergabeverfahren. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich dabei an der AHO/DPV, Projektstufen 1 – 5. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für das Neubauprojekt „Flugfeldklinikum“ in Anlehnung an die AHO/DVP zur Sicherstellung der Leistungsziele Qualitäten, Funktionalitäten, Kosten- und Terminvorgaben sowie sonstigen spezifischen Koordinations-, Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Vergabeverfahren. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich dabei an der AHO/DPV, Projektstufen 1 – 5. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für das Neubauprojekt „Flugfeldklinikum“ in Anlehnung an die AHO/DVP zur Sicherstellung der Leistungsziele Qualitäten, Funktionalitäten, Kosten- und Terminvorgaben sowie sonstigen spezifischen Koordinations-, Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Vergabeverfahren. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich dabei an der AHO/DPV, Projektstufen 1 – 5. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Böblingen als Gesellschafter der Kreiskliniken Böblingen gGmbH plant, die beiden getrennten Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen durch ein gemeinsames Klinikum mit ca. 700 Betten auf dem Standort Flugfeld zwischen den Städten Böblingen und Sindelfingen liegend zu ersetzen (Flugfeldklinikum). Das Flugfeldklinikum übernimmt eine zentrale Versorgungsaufgabe für den gesamten Landkreis und verfügt über die dafür erforderlichen medizinischen Fachbereiche mit der notwendigen Ausstattung, insbesondere im Operativen Bereich, Konservativen Bereich, Notfallmedizin, Intensivmedizin, Mutter-Kind-Bereich, diagnostische Verfahren, sekundäre und tertiäre Dienstleistungs- und Servicebereichen. Die prognostizierten Projektkosten (Kostengruppen 200 – 700) liegen bei ca. brutto 381 200 000 EUR (mit einer Tiefgarage). Die Kreiskliniken Böblingen gGmbH sind als Bauherr und Gesamtprojektleitung vom Landkreis Böblingen mit der Projektdurchführung des Neubaus Flugfeldklinikum beauftragt.
Der Landkreis Böblingen als Gesellschafter der Kreiskliniken Böblingen gGmbH plant, die beiden getrennten Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen durch ein gemeinsames Klinikum mit ca. 700 Betten auf dem Standort Flugfeld zwischen den Städten Böblingen und Sindelfingen liegend zu ersetzen (Flugfeldklinikum). Das Flugfeldklinikum übernimmt eine zentrale Versorgungsaufgabe für den gesamten Landkreis und verfügt über die dafür erforderlichen medizinischen Fachbereiche mit der notwendigen Ausstattung, insbesondere im Operativen Bereich, Konservativen Bereich, Notfallmedizin, Intensivmedizin, Mutter-Kind-Bereich, diagnostische Verfahren, sekundäre und tertiäre Dienstleistungs- und Servicebereichen. Die prognostizierten Projektkosten (Kostengruppen 200 – 700) liegen bei ca. brutto 381 200 000 EUR (mit einer Tiefgarage). Die Kreiskliniken Böblingen gGmbH sind als Bauherr und Gesamtprojektleitung vom Landkreis Böblingen mit der Projektdurchführung des Neubaus Flugfeldklinikum beauftragt.
Der zu planende Neubau wird voraussichtlich eine Nutzfläche von ca. 54 000 m
Das Projekt selbst zeichnet sich durch eine extrem hohe Komplexität, eine lange Laufzeit von geschätzt sieben bis 8 Jahren, eine Vielzahl an Nutzern sowie schwierige baulogistische Anforderungen in einem sensiblen Umfeld aus (Baustellenverkehr, teilweise Neuerschließung des Grundstücks etc.).
Das Projekt selbst zeichnet sich durch eine extrem hohe Komplexität, eine lange Laufzeit von geschätzt sieben bis 8 Jahren, eine Vielzahl an Nutzern sowie schwierige baulogistische Anforderungen in einem sensiblen Umfeld aus (Baustellenverkehr, teilweise Neuerschließung des Grundstücks etc.).
In einem ersten Schritt wurde dafür ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Ziel des Ideenwettbewerbes ist es gewesen, städtebauliche Randparameter für die Änderung des Bebauungsplans zu erhalten und um auf dessen Grundlagen die Funktionen des Flugfeldklinikums „von innen nach außen“ weiter zu planen.
In einem ersten Schritt wurde dafür ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Ziel des Ideenwettbewerbes ist es gewesen, städtebauliche Randparameter für die Änderung des Bebauungsplans zu erhalten und um auf dessen Grundlagen die Funktionen des Flugfeldklinikums „von innen nach außen“ weiter zu planen.
Es ist beabsichtigt, das Projekt mit der Building Information Modeling (BIM)-Methode zu realisieren.
Die Vergabestelle behält sich vor, das Bauvorhaben ggf. nach einem DGNB-Standard errichten und zertifizieren zu lassen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 5 000 000 EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 5 000 000 EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte und deren Qualifikation in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016)
(2) Angabe des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Projektleiter, dessen Stellvertreters, sowie weitere Personen, die ggf. weitere erforderliche Fachkompetenzen abdecken), einschließlich deren Qualifikation (Benennung der persönlichen Qualifikation und der persönlichen Referenzen im Bereich Projektsteuerung, technische Projektsteuerung und Projektsteuerung im Bereich der Medizintechnik in Krankenhäusern.
(2) Angabe des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Projektleiter, dessen Stellvertreters, sowie weitere Personen, die ggf. weitere erforderliche Fachkompetenzen abdecken), einschließlich deren Qualifikation (Benennung der persönlichen Qualifikation und der persönlichen Referenzen im Bereich Projektsteuerung, technische Projektsteuerung und Projektsteuerung im Bereich der Medizintechnik in Krankenhäusern.
(3) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Projektsteuerung im Gesundheitswesen bei der Neuerrichtung von Krankenhäusern in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der Baubeginn muss ab dem Jahr 2010 erfolgt sein. Referenzobjekte müssen hinsichtlich der baulichen und betrieblichen Komplexität und Funktionalität mit dem vergabegegenständlichen Vorhaben vergleichbar sein. Eine Angabe von mehr als 3 Referenzen je geforderter Mindestreferenz ist nicht erwünscht.
(3) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Projektsteuerung im Gesundheitswesen bei der Neuerrichtung von Krankenhäusern in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der Baubeginn muss ab dem Jahr 2010 erfolgt sein. Referenzobjekte müssen hinsichtlich der baulichen und betrieblichen Komplexität und Funktionalität mit dem vergabegegenständlichen Vorhaben vergleichbar sein. Eine Angabe von mehr als 3 Referenzen je geforderter Mindestreferenz ist nicht erwünscht.
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind folgende Nachweise bzw. Angaben zwingend erforderlich:
2. Angaben zu erbrachten Leistungen der Projektsteuerung (Leistungszeitraum, Projektstufen nach AHO/DVP, Honorarsumme),
3. Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung, nachzuweisen durch ein Schreiben des Auftraggebers,
4. Projektbeschreibung in Wort und Bild digital (pdf- Format) ist beizulegen (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Mindeststandards:
Zu (3) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung in den Projektstufen 2 – 4 nach AHO/DVP im Gesundheitswesen bei einem Krankenhaus-Neubau in den letzten 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens einer Struktur als Zentralversorger (Akutklinikum als Schwerpunktversorger mit Erfüllung überörtlicher Schwerpunktaufgaben in Diagnose und Therapie) mit mindestens 200 Betten und Herstellkosten von über EUR brutto 150 Mio. Der Baubeginn muss ab dem Jahr 2010 erfolgt sein. Der Abschluss der Projektstufe 4, Ausführung, nach AHO/DVP, muss erfolgt sein.
Zu (3) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung in den Projektstufen 2 – 4 nach AHO/DVP im Gesundheitswesen bei einem Krankenhaus-Neubau in den letzten 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens einer Struktur als Zentralversorger (Akutklinikum als Schwerpunktversorger mit Erfüllung überörtlicher Schwerpunktaufgaben in Diagnose und Therapie) mit mindestens 200 Betten und Herstellkosten von über EUR brutto 150 Mio. Der Baubeginn muss ab dem Jahr 2010 erfolgt sein. Der Abschluss der Projektstufe 4, Ausführung, nach AHO/DVP, muss erfolgt sein.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in folgendem Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Mindestreferenz gem. III.1.3 (3) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Bei der Bewertung der Mindestreferenz gemäß Ziffer III.1.3) (3) wird folgende Bewertung vorgenommen: Anzahl der Funktionsbereiche im Sekundärprozess (Gewichtung 50 %) und Anzahl der Funktionsbereiche im Tertiärprozess (Gewichtung 50 %).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in folgendem Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Mindestreferenz gem. III.1.3 (3) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Bei der Bewertung der Mindestreferenz gemäß Ziffer III.1.3) (3) wird folgende Bewertung vorgenommen: Anzahl der Funktionsbereiche im Sekundärprozess (Gewichtung 50 %) und Anzahl der Funktionsbereiche im Tertiärprozess (Gewichtung 50 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
2. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kappellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17. Februar 2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Quelle: OJS 2017/S 017-027731 (2017-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens war die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für das Neubauprojekt „Flugfeldklinikum“ in Anlehnung an die AHO/DVP zur Sicherstellung der Leistungsziele Qualitäten, Funktionalitäten, Kosten- und Terminvorgaben sowie sonstigen spezifischen Koordinations-, Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Vergabeverfahren. Die vergebenen Leistungen orientierten sich dabei an der AHO/DPV, Projektstufen 1 – 5. Es war eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Gegenstand des Verfahrens war die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für das Neubauprojekt „Flugfeldklinikum“ in Anlehnung an die AHO/DVP zur Sicherstellung der Leistungsziele Qualitäten, Funktionalitäten, Kosten- und Terminvorgaben sowie sonstigen spezifischen Koordinations-, Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Vergabeverfahren. Die vergebenen Leistungen orientierten sich dabei an der AHO/DPV, Projektstufen 1 – 5. Es war eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Gesamtwert des Auftrags: 10 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Böblingen als Gesellschafter der Kreiskliniken Böblingen gGmbH plant, die beiden getrennten Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen durch ein gemeinsames Klinikum mit ca. 700 Betten auf dem Standort Flugfeld zwischen den Städten Böblingen und Sindelfingen liegend zu ersetzen (Flugfeldklinikum). Das Flugfeldklinikum übernimmt eine zentrale Versorgungsaufgabe für den gesamten Landkreis und verfügt über die dafür erforderlichen medizinischen Fachbereiche mit der notwendigen Ausstattung, insbesondere im Operativen Bereich, Konservativen Bereich, Notfallmedizin, Intensivmedizin, Mutter-Kind-Bereich, diagnostische Verfahren und in sekundäre und tertiäre Dienstleistungs- und Servicebereichen. Die prognostizierten Projektkosten (Kostengruppen 200 – 700) liegen bei ca. brutto 381 200 000 EUR (mit einer Tiefgarage). Die Kreiskliniken Böblingen gGmbH sind als Bauherr und Gesamtprojektleitung vom Landkreis Böblingen mit der Projektdurchführung des Neubaus Flugfeldklinikum beauftragt.
Der Landkreis Böblingen als Gesellschafter der Kreiskliniken Böblingen gGmbH plant, die beiden getrennten Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen durch ein gemeinsames Klinikum mit ca. 700 Betten auf dem Standort Flugfeld zwischen den Städten Böblingen und Sindelfingen liegend zu ersetzen (Flugfeldklinikum). Das Flugfeldklinikum übernimmt eine zentrale Versorgungsaufgabe für den gesamten Landkreis und verfügt über die dafür erforderlichen medizinischen Fachbereiche mit der notwendigen Ausstattung, insbesondere im Operativen Bereich, Konservativen Bereich, Notfallmedizin, Intensivmedizin, Mutter-Kind-Bereich, diagnostische Verfahren und in sekundäre und tertiäre Dienstleistungs- und Servicebereichen. Die prognostizierten Projektkosten (Kostengruppen 200 – 700) liegen bei ca. brutto 381 200 000 EUR (mit einer Tiefgarage). Die Kreiskliniken Böblingen gGmbH sind als Bauherr und Gesamtprojektleitung vom Landkreis Böblingen mit der Projektdurchführung des Neubaus Flugfeldklinikum beauftragt.
Der zu planende Neubau wird voraussichtlich eine Nutzfläche von ca. 51 000 m
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmethodik/Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 160
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 120
Gewichtung des Preises: 120 Punkte
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-21 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Telefon: +49 7219260📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2017/S 163-336564 (2017-08-22)