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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in folgendem Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird anhand der vorgelegten Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenzen) beurteilt, wer unter den Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich der Gebäudeart (Veranstaltungsbau oder öffentlichen Gebäude mit Konferenzräumen), der erbrachten Maßnahmen der Brandschutzsanierung, der Höhe der Bausumme und der Aktualität der Referenzen. Weiterhin wird berücksichtigt, welche Anlagengruppen der Anlagengruppen 1, 3, 4, 5 und 8 Gegenstand der Referenzen waren. Berücksichtigt wird auch, ob im Rahmen der vorgelegten Referenz auch Leistungen der Bauwerkssanierung erbracht wurden.
Für die Auswahl werden jeweils nur die vier besten Referenzen eines Bewerbers berücksichtigt. Für die Bewertung sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.