Gegenstand des Vergabeverfahrens ist mittels einer Rahmenvereinbarung die Vergabe von Postdienstleistungen nach § 21 VgV im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb für den Auftraggeber betreffend:
— Los 1: Briefpost regional; Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: Leitregion 14 und innerhalb Potsdams;
— Los 2: Briefpost überregional; Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 14/außerhalb Potsdams) und international;
— Los 3: Wahlen und Umfragen;
— Los 4: Durchführung von förmlichen Zustellungen gem. §§ 166, 176 ff. ZPO mittels ePZA, Zustellgebiet: bundesweit.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2017-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Postdienstleistungen.
TW-L-154/68/17
Produkte/Dienstleistungen: Post- und Fernmeldedienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist mittels einer Rahmenvereinbarung die Vergabe von Postdienstleistungen nach § 21 VgV im Rahmen eines...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist mittels einer Rahmenvereinbarung die Vergabe von Postdienstleistungen nach § 21 VgV im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb für den Auftraggeber betreffend:
— Los 1: Briefpost regional; Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: Leitregion 14 und innerhalb Potsdams,
— Los 2: Briefpost überregional; Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 14/außerhalb Potsdams) und international,
— Los 3: Wahlen und Umfragen,
— Los 4: Durchführung von förmlichen Zustellungen gem. §§ 166, 176 ff. ZPO mittels ePZA, Zustellgebiet: bundesweit.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 107-215430
Ă„nderungen Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungen des AG gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz...”
Text
Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungen des AG gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz (PostG).
Die Leistung umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von:
— Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG,
(...)
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungendes AG gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz...”
Text
Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungendes AG gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz (PostG).
Die Leistung umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von:
— Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1und § 6 PostG, sofern erforderlich.
(...)
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.10
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Angaben über Varianten/Alternativangebote
Alter Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
Neuer Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja.
Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Gegenstand der Leistung sind die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der
Postsendungen des AG gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz...”
Text
Gegenstand der Leistung sind die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der
Postsendungen des AG gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz (PostG).
Die Leistung umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von:
— Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG,
(...)
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Text:
“Gegenstand der Leistung sind die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der
Postsendungen des AG gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz...”
Text
Gegenstand der Leistung sind die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der
Postsendungen des AG gemäß § 4 Nr. 1 lit. a), c) Postgesetz (PostG).
Die Leistung umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von:
— Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1und § 6 PostG, sofern erforderlich
(...)
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.10
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Angaben über Varianten/Alternativangebote
Alter Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
Neuer Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja.
Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Gegenstand der Leistung sind die Abholung, Beförderung und Zustellung der „Wahlpostsendungen/Umfragen“ der Landeshauptstadt Potsdam in der Zeit vom 1.1.2018...”
Text
Gegenstand der Leistung sind die Abholung, Beförderung und Zustellung der „Wahlpostsendungen/Umfragen“ der Landeshauptstadt Potsdam in der Zeit vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2021.
Die Leistung umfasst die Abholung (außer samstags) und werktägliche Beförderung und Zustellung von:
— Wahlbenachrichtigungen (Briefsendungen) auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG, sofern erforderlich;
— Briefwahlunterlagen (Briefsendungen) auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG, sofern erforderlich;
— Wahlhelferberufungen (Briefsendungen) auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG, (...)
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Text:
“Gegenstand der Leistung sind die Abholung, Beförderung und Zustellung der „Wahlpostsendungen/Umfragen“der Landeshauptstadt Potsdam in der Zeit vom 1.1.2018...”
Text
Gegenstand der Leistung sind die Abholung, Beförderung und Zustellung der „Wahlpostsendungen/Umfragen“der Landeshauptstadt Potsdam in der Zeit vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2021.
Die Leistung umfasst die Abholung (außer samstags) und werktägliche Beförderung und Zustellung von:
— Wahlbenachrichtigungen (Briefsendungen) auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG, sofern erforderlich,
— Briefwahlunterlagen (Briefsendungen) auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG,sofern erforderlich,
— Wahlhelferberufungen (Briefsendungen) auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG, sofern erforderlich (...)
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.10
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Angaben über Varianten/Alternativangebote
Alter Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein.
Neuer Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja.
Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.10
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: Angaben über Varianten/Alternativangebote
Alter Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
Neuer Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja.
Andere zusätzliche Informationen
“Nebenangebote sind zugelassen. Als Mindestanforderungen für Nebenangebote gelten losübergreifend, dass:
— die maximal zulässigen Regellaufzeiten nicht...”
Nebenangebote sind zugelassen. Als Mindestanforderungen fĂĽr Nebenangebote gelten losĂĽbergreifend, dass:
— die maximal zulässigen Regellaufzeiten nicht überschritten werden dürfen,
— keine Frankierung durch den Auftraggeber erfolgt,
— keine sog. „Hybridpost“ verwendet wird.
Darunter ist zu verstehen, dass die Beförderungsstücke stets beim AG physisch abgeholt werden müssen und eine elektronische Überlassung der Sendungen nicht zulässig ist.
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Quelle: OJS 2017/S 109-219928 (2017-06-06)
Ergänzende Angaben (2017-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist mittels einer Rahmenvereinbarung die Vergabe von Postdienstleistungen nach § 21 VgV im Rahmen eines...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist mittels einer Rahmenvereinbarung die Vergabe von Postdienstleistungen nach § 21 VgV im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb für den Auftraggeber betreffend:
— Los 1: Briefpost regional; Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: Leitregion 14 und innerhalb Potsdams;
— Los 2: Briefpost überregional; Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 14/außerhalb Potsdams) und international;
— Los 3: Wahlen und Umfragen;
— Los 4: Durchführung von förmlichen Zustellungen gem. §§ 166, 176 ff. ZPO mittels ePZA, Zustellgebiet: bundesweit.
Ă„nderungen Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alter Wert
Text:
“(...)
— Bestätigung Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bewerber hat über eine Betriebshaftpflichtversicherung von einem für den Geschäftsbetrieb in...”
Text
(...)
— Bestätigung Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bewerber hat über eine Betriebshaftpflichtversicherung von einem für den Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassenen Versicherers zu verfügen, mit einer Deckungssumme von
— mindestens 5 000 000 EUR je Verstoß für Personenschäden sowie
— mindestens 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) besteht.
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Der Versicherungsnachweis muss auch die Bestätigung des Versicherers enthalten, dass er sich verpflichtet, den Auftraggeber bei Zahlungsverzug oder bei bevorstehendem Ende des Versicherungsvertrages unverzüglich schriftlich zu unterrichten
Falls die vorgegebenen Mindestdeckungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe bestehen, erklärt der Bewerber, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen bzw. angepasst wird.
(...)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von:
— mindestens 5 000 000 EUR je Verstoß für Personenschäden sowie
— mindestens 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“(...)
— Bestätigung Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bewerber hat über eine Betriebshaftpflichtversicherung von einem für den Geschäftsbetrieb in...”
Text
(...)
— Bestätigung Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bewerber hat über eine Betriebshaftpflichtversicherung von einem für den Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassenen Versicherers zu verfügen, mit einer Deckungssumme von:
— mindestens 1 000 000 EUR je Verstoß für Personenschäden sowie
— mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) besteht.
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Der Versicherungsnachweis muss auch die Bestätigung des Versicherers enthalten, dass er sich verpflichtet, den Auftraggeber bei Zahlungsverzug oder bei bevorstehendem Ende des Versicherungsvertrages unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Falls die vorgegebenen Mindestdeckungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe bestehen, erklärt der Bewerber, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen bzw. angepasst wird.
(...)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von:
— mindestens 1 000 000 EUR je Verstoß für Personenschäden sowie
— mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
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Quelle: OJS 2017/S 118-237725 (2017-06-20)