Der Landkreis Lörrach vergibt Sicherheitsdienstleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im gesamten Kreisgebiet.
Einige Unterkünfte sind mit einem 24 Stunden/7-Tage-Dienst zu bewachen, andere Unterkünfte sind für die Dauer von 8 Stunden in den variablen Zeiten von 18.00 h bis 02.00 h oder von 19.00 h bis 03.00 h oder von 20 h bis 04.00 h zu bewachen. Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine vorübergehende oder aber auch eine mehrmonatige Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzugangs oder ein gesunkenes Sicherheitsbedürfnis können zu einer Reduzierung des Personals führen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den Vertragsentwürfen, welche den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe gesondert zugehen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlingen und Asylsuchende.”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Lörrach vergibt Sicherheitsdienstleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im gesamten...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Lörrach vergibt Sicherheitsdienstleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im gesamten Kreisgebiet.
Einige Unterkünfte sind mit einem 24 Stunden/7-Tage-Dienst zu bewachen, andere Unterkünfte sind für die Dauer von 8 Stunden in den variablen Zeiten von 18.00 h bis 02.00 h oder von 19.00 h bis 03.00 h oder von 20 h bis 04.00 h zu bewachen. Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine vorübergehende oder aber auch eine mehrmonatige Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzugangs oder ein gesunkenes Sicherheitsbedürfnis können zu einer Reduzierung des Personals führen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den Vertragsentwürfen, welche den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe gesondert zugehen werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Ort der Leistung: Lörrach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Lörrach.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Objekten zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im gesamten Gebiet des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Objekten zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im gesamten Gebiet des Landkreises Lörrach. Die Vergabe der Leistungen erfolgt voraussichtlich zum 1.10.2017. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit über 3 Jahre. Es besteht zugunsten des Auftraggebers eine einseitige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate. Durch den Landkreis Lörrach werden bis zum 1.10.2017 voraussichtlich 12 Gemeinschaftsunterkünfte (ein Objekt in Bürchau, ein Objekt in Efringen-Kirchen, ein Objekt in Grenzach-Wyhlen, ein Objekt in Weil am Rhein-Haltingen, ein Objekt in Kandern, ein Objekt in Maulburg, zwei Objekte in Rheinfelden, ein Objekt in Schwörstadt sowie ein Objekt in Steinen) für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingsströme in den kommenden Monaten kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen stark schwanken. Es kann eine Aufstockung des Sicherheitspersonals und auch eine Reduzierung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Dies wird im abzuschließenden Vertrag entsprechend berücksichtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister, zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, zum MiLoG,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister, zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, zum MiLoG, zu Umsätzen sowie zu Beschäftigtenzahlen wie im Teilnahmeformular beschrieben;
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen siehe Teilnahmeformular);
— Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren (Referenzen): mindestens eine der benannten Referenzleistungen muss die gleichzeitige Bewachung von mindestens drei Flüchtlingsunterkünften mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst über einer Zeitraum von mindestens 12 Monaten umfassen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Verfahren Form des Verfahrens
Verfahren mit Verhandlungen
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:
Phase 1 – Teilnahmewettbewerb:
Interessierte Unternehmen sind in der Phase 1 zur Teilnahme am...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:
Phase 1 – Teilnahmewettbewerb:
Interessierte Unternehmen sind in der Phase 1 zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Phase 2 – Angebotsphase:
Die Vergabeunterlagen werden allen zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmern zeitgleich übermittelt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2017-06-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Vergabestelle behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Falls die Vergabestelle nicht...”
Die Vergabestelle behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Falls die Vergabestelle nicht bereits auf das bestplatzierte Erstangebot den Zuschlag erteilt, wird sie mit allen Bietern oder einzelnen, besser platzierten Bietern in Verhandlungen treten und diese zur Überarbeitungen und Ergänzung ihrer Angebote auffordern. Die Vergabestelle beabsichtigt dabei, die Verhandlungen in verschieden aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern und abschließende Endverhandlungen nur mit einem Bieter zu führen.
Bewerber haben sicherzustellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen und Unterlagen auf dem unter Ziffer I.3 genannten Online-Portal zur Verfügung gestellt wurden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kappellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf folgende Regelungen wird hingewiesen:
§ 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen:
§ 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 107-215780 (2017-06-02)